im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt
1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Julian Popp als Kämmerer und Schriftführer, Herrn Kamm von der Main-Post, sowie die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest. Der dritte Bürgermeister Thomas Happ ist entschuldigt.
Der Vorsitzende gratuliert allen neu- und wiedergewählten Gemeinderäten, sowie Jürgen Winkler zu dessen sehr gutem Ergebnis bei der Bürgermeisterwahl.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1 | Sitzungsniederschriften vom 26.02.2026 und 05.03.2026; Genehmigung |
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 26.02.2026 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 05.03.2026 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
| 2 | BA 2026001; Rothstr. 2, Fl. Nr. 3045, Gemarkung Retzstadt; Änderung an einem Zweifamilienhaus, energetische Sanierung, Aufbau von zwei Dachgauben, Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss, Anbau von zwei Außentreppen mit Balkonen, Erweiterung der bestehenden Garage zu einem Carport, Errichtung einer Außentreppe am Eingang und Absenkung des Geländes auf der Ostseite; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Bauherren beantragen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung an einem Zweifamilienhaus, energetische Sanierung, Aufbau von zwei Dachgauben, Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss, Anbau von zwei Außentreppen mit Balkonen in Stahlkonstruktion, Erweiterung der bestehenden Garage zu einem Carport, Errichtung einer Außentreppe am Eingang und Absenkung des Geländes auf der Ostseite auf dem Grundstück Rothstr. 2, Fl. Nr. 3045 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „An der Thüngersheimer Straße / Rothweg" in der Fassung der 2. Änderung.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Bauherren haben folgende Befreiungen beantragt; aus Sicht der Verwaltung sind die Anträge jedoch nicht hinreichend begründet:
1. Baugrenzen
Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen sollen Richtung Westen durch das Carport um ca. 2,50 m und Richtung Osten durch den Treppenabgang um ca. 1,30 m überschritten werden.
2. Vollgeschosse
Der Bebauungsplan lässt maximal E + 1 - also Erdgeschoss und 1 weiteres Vollgeschoss - zu. Durch das neue Dachgeschoss mit Dachgauben und die Absenkung des Geländes auf der Ostseite sollen abweichend davon jedoch Erdgeschoss + 3 weitere Vollgeschosse entstehen. Von der Bebauungsplanfestsetzung soll also deutlich abgewichen werden. Die Grundzüge der Planung sind berührt. Eine Zulassung über eine Befreiung vom Bebauungsplan ist nicht möglich.
3. Traufhöhe
Der Bebauungsplan schreibt vor, dass die zulässige Traufhöhe maximal 6,00 m beträgt. Stattdessen sieht die vorgelegte Planung eine Traufhöhe nach Westen von 8,01 m und nach Osten von 8,79 m vor. Das maximal zulässige Maß soll also um 2,01 m bzw. 2,79 m überschritten werden. Eine Zulassung über eine Befreiung vom Bebauungsplan ist auch hier nicht möglich.
4. Dachneigung
Der Bebauungsplan in der Fassung der 2. Änderung (offenbar hat der Entwurfsverfasser nicht mit dieser Fassung gearbeitet) lässt für Hauptgebäude mit der Festsetzung E + 1 Satteldächer mit einer Dachneigung von 26 bis 45 Grad zu. Das künftige Satteldach ist mit einer Neigung von 38 Grad geplant und entspricht somit der v. g. Bebauungsplanfassung.
Nach eingehender Überprüfung des eingereichten Bauantrags wird festgestellt:
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Nach Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart sind für das geplante Vorhaben Entscheidungen über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) und zur Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen erforderlich. Zusätzlich kommt eine Entscheidung zur Erteilung der Zustimmung zu dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen sogenannten „Bauturbo" (neu: § 36a BauGB bzw. § 246e BauGB) für die beantragten erheblichen Abweichungen bei der geplanten Traufhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse in Betracht.
Im Rahmen des sogenannten „Bauturbos", nämlich der neuen bundesweiten und bis 2030 befristeten Sonderregelung, können mit explizierter Zustimmung der Gemeinde Abweichungen vom Bauplanungsrecht zugelassen werden, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht und die Abweichungen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist; die Bewertung der v. g. Belange obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Ob die Gemeinde Retzstadt den „Bauturbo" anwenden möchte oder nicht, liegt ausschließlich in ihrer Verantwortung (gemeindliche Planungshoheit).
Das Gremium sollte im vorliegenden Fall vor einer entsprechenden Entscheidung zur Anwendung des „Bauturbos" (§ 246e Abs. 1 bis 3 BauGB) prüfen, ob das geplante Bauvorhaben mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde Retzstadt vereinbar ist und ob die Gemeinde Retzstadt eine derartige Bebauung zulassen möchte (Präzedenzfall-Wirkung!). Bei dem Vorhaben werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen Richtung Norden und Richtung Süden nicht eingehalten. Die Nachbarn haben dem Bauantrag und den Befreiungs- und Abweichungsanträgen nicht zugestimmt.
Möchte die Gemeinde den „Bauturbo" nicht anwenden, muss die Zustimmung versagt werden, da ansonsten eine sogenannte „Zustimmungsfiktion" eintritt. Das heißt, die Zustimmung der Gemeinde gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde (Landratsamt) verweigert wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen, des Stauraums vor Garagen und die Erfüllung des Stellplatzbedarfs von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart geprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung an einem Zweifamilienhaus, energetische Sanierung, Aufbau von zwei Dachgauben, Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss, Anbau von zwei Außentreppen mit Balkonen in Stahlkonstruktion, Erweiterung der bestehenden Garage zu einem Carport, Errichtung einer Außentreppe am Eingang und Absenkung des Geländes auf der Ostseite auf dem Grundstück Rothstr. 2 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt (§ 36 BauGB).
Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag 2:
Die Zustimmung der Gemeinde Retzstadt nach § 36a BauGB bzw. § 246e BauGB wird erteilt für die geplante Anzahl der Vollgeschosse (E + 3) und für die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 2,01 m bzw. 2,79 m.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Retzstadt und ist mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde Retzstadt vereinbar.
Diskussionsverlauf:
Durch den Vorsitzenden wird ergänzend mitgeteilt, dass die Nachbarunterschriften zwischenzeitlich vorliegen.
Um 19:42 Uhr erscheint Gemeinderat Burkard Schmitt zur Sitzung.
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob für die Nutzung des Bauturbos lediglich der zweite Beschluss gefasst werden müsste. Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass für die Genehmigung und den Bauturbo beide Beschlüsse zu fassen sind. Der Plan jedoch ohne die Genehmigung des Bauturbos durch den Gemeinderat nicht genehmigungsfähig ist. Auch würde man durch die Genehmigung des Bauturbos einen Präzedenzfall schaffen.
Gemeinderätin Regina Röthlein erscheint um 19:46 Uhr zur Sitzung.
Als bedenklich wird die Baugrenzüberschreitung in Richtung Westen zur Rothstraße gesehen. In ähnlichen Fällen wurde durch den Gemeinderat der Standpunkt vertreten, dass die Bauten entsprechend der Baugrenze zur Straße und somit nach hinten zu versetzen sind.
Ebenfalls wird die Überschreitung der Vollgeschosszahlen um zwei Vollgeschosse als kritisch angesehen.
Nach Diskussion ergehen sodann folgende Beschlüsse:
Beschluss :
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung an einem Zweifamilienhaus, energetische Sanierung, Aufbau von zwei Dachgauben, Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss, Anbau von zwei Außentreppen mit Balkonen in Stahlkonstruktion, Erweiterung der bestehenden Garage zu einem Carport, Errichtung einer Außentreppe am Eingang und Absenkung des Geländes auf der Ostseite auf dem Grundstück Rothstr. 2 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt (§ 36 BauGB).
Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.
Die Nachbarunterschriften liegen zwischenzeitlich vor.
Abstimmungsergebnis: 7 : 4
Beschluss:
Die Zustimmung der Gemeinde Retzstadt nach § 36a BauGB bzw. § 246e BauGB wird erteilt für die geplante Anzahl der Vollgeschosse (E + 3) und für die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 2,01 m bzw. 2,79 m.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Retzstadt und ist mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde Retzstadt vereinbar.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1
| 3 | Haushalt 2026: Haushaltssatzung und -plan mit Finanzplanung 2025 - 2029; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm für das Jahr 2026 wurde den Ratsmitgliedern im Vorfeld per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Der Haushaltsplan 2026 schließt wie folgt ab:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit → 4.250.954,00 €
Im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit → 1.334.462,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen wie vorgestellt. Die Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende erteilt hierzu dem Kämmerer Julian Popp das Wort. Dieser erläutert dem Gemeinderat anhand einer Präsentation den Entwurf des Haushaltsplans und geht hierbei auf den vorläufigen Abschluss des Haushaltsjahres 2025, die größten Punkte im Verwaltungshaushalt, grob die geplanten Investitionen und die Rücklagenentwicklung im Haushaltsjahr 2026 ein.
Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt, ob die Fördermittel ausgezahlt wurden. Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass die Mittel für die Errichtung des Dorfladens und der Stellplätze gegenüber noch im Dezember 2025 durch das Amt für ländliche Entwicklung an die Gemeinde überwiesen wurden.
Im Nachgang erläutert 1. Bürgermeister Karl Gerhard anhand des Investitionsprogramms die geplanten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2026 und Folgejahre bis 2029 im Detail.
Gemeinderatsmitglied Georg Schmitt erscheint um 20:05 Uhr zur Sitzung.
Der MTW für die Freiwillige Feuerwehr wurde am 16.03.2026 beim Hersteller abgeholt und ist zwischenzeitlich beklebt. Die Abnahme durch den Kreisbrandrat sollte heute (19.03.2026) erfolgen, musste jedoch leider ausfallen. Ein Ersatztermin steht noch nicht fest.
Bezüglich der Beschaffung und Installation der neuen Spielgeräte führt der Vorsitzende aus, dass durch die Fa. Schmitt aus Stetten der Unterbau für die Spielgeräte gefertigt wird und dann die im Bauhof zwischengelagerten Geräte installiert werden können.
Hiernach verliest der 1. Bürgermeister die als Anlage 1 beigefügte Satzung und bedankt sich beim Kämmerer Julian Popp für die kompetente Vorbereitung des Haushaltes 2026.
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen wie vorgestellt. Die Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 4 | Haushalt 2026: Investitionsprogramm mit Finanzplanung 2025 - 2029; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Das Investitionsprogramm wurde im Zuge der Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan bereits vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm 2026 mit der Finanzplanung 2025 – 2029 zu. Das Investitionsprogramm ist als Anlage 2 beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm 2026 mit der Finanzplanung 2025 – 2029 zu. Das Investitionsprogramm ist als Anlage 2 beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 5 | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Repaircafe
Der Vorsitzende gibt dem Gremium einen kurzen Überblick über die Tätigkeit der Helfer im Repaircafe.
Seit 2023 wurden insgesamt 221 Geräte zur Reparatur gebracht, von denen 165 erfolgreich repariert werden konnten. Bei 45 Geräten konnte keine Abhilfe geschaffen werden und 11 Geräte sind neutral zu betrachten. Somit liegt die Erfolgsquote bei hervorragenden 80 %.
1. Bürgermeister Karl Gerhard und der Gemeinderat Retzstadt lobt das gesamte Team des Repaircafes für die geleistete Arbeit.
b) Jahresbericht 2025 der Kath. Bücherei
Dem Gemeinderat wird der Jahresbericht 2025 vorgestellt. Die Bücherei wird auch weiterhin sehr gut genutzt und erfreut sich großer Beliebtheit, was sich auch in den Ausleihzahlen widerspiegelt, welche im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen sind.
Durch den gesamten Gemeinderat und den Vorsitzenden ergeht ein großer Dank für die sehr umfangreiche, geleistete ehrenamtliche Arbeit des Büchereiteams über das ganze Jahr hinweg.
c) Sperrung MSP 7 in Richtung Gramschatz
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kreisstraße unterhalb der Abfahrt zum Schotterwerk Schraud in Richtung Gramschatz in der Zeit vom 24. bis 31.03.2026 voll für den Verkehr gesperrt wird. Die Gemeinde hat einer Vollsperrung widersprochen, eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ist aufgrund mangelnder Restfahrbahnbreite aber nach Aussage der Baufirma nicht möglich. Grund für die Sperrung sind Graben- und Querungsarbeiten der Fa. Strabag für die Trasse Suedlink.
Die Informationen seitens des Landratsamtes dazu sind leider sehr verspätet eingetroffen und es liegt noch immer kein Bescheid dazu vor.
d) Sperrung MSP 7 in Retzbach
Der finale Abschnitt der Baumaßnahme in Retzbach auf der Kolpingstraße / MSP 7 beginnt am 13.04.2026 und wird voraussichtlich vier Monate bis August andauern. Die Straße ist hier für den Verkehr komplett gesperrt.
Nur für die Blaulichteinheiten und den öffentlichen Personennahverkehr wird eine Schrankenlösung über Ortsstraßen in Retzbach eingerichtet.
e) Kommunalwahl 2026
Gemeinderatsmitglied Jürgen Winkler bedankt sich bei allen Unterstützern und Kandidaten, welche bei der Kommunalwahl mitgeholfen haben. Ebenso spricht er die Gemeinschaft, sowie gute und konstruktive Arbeit der letzten Jahre im Gemeinderat an. Auch dankt er allen für die Glückwünsche an ihn.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:30.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nichtöffentliche Sitzung
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.