Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Annahme für holziges Schnittgut
Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt.
Öffnungszeiten: 13.00 - 14.00 Uhr
Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenommen.
Wegen genehmigungsrechtlicher Änderungen kann es kurzfristig zu Änderungen des Annahmeortes kommen.
Um Beachtung wird gebeten.
Karl Gerhard
1. Bürgermeister