Auf Anordnung des 1. Bürgermeisters Karl Gerhard wird der Kontrollgang der Feldgeschworenen in der Zeit vom 08. bis 12. April 2024 durchgeführt.
Begangen wird das 3. und 4. Viertel der Gemeindeflur. Das ist der Jagdbogen drei und vier rechts der Weth, Eichenloch, Steig, Lützlerflurstraße bis Gramschatzer Wald, Günterslebener Grenze, Thüngersheimer Grenze, Bändel und Kreisstraße MSP 7.
Hiermit werden alle Grundstücksbesitzer und Pächter aufgefordert, ihre Grenzsteine zu räumen. Ebenso Landwirte, die außerhalb Retzstadts ihren Betrieb haben, aber landwirtschaftliche Flächen in dieser Lage bewirtschaften.
Alle nicht geräumten Grenzsteine werden kostenpflichtig von den Feldgeschworenen geräumt.