Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters Karl Gerhard wird der Kontrollgang der Feldgeschworenen in der Zeit vom 17. April 2023 bis 21. April 2023 durchgeführt.
Begangen wird das 1. und 2. Viertel der Gemeindeflur. Das ist der Jagdbogen eins und zwei links der Weth, Eichenloch, Steig, Lützlerflurstr., bis Gramschatzer Wald, Binsfelder Grenze, Thüngener Grenze, Retzbacher Grenze und Kreisstraße MSP 7.
Hiermit werden alle Grundstücksbesitzer und Pächter aufgefordert, ihre Grenzsteine zu räumen. Ebenso Landwirte, die außerhalb Retzstadts ihren Betrieb haben, aber landwirtschaftliche Flächen in dieser Lage bewirtschaften.
Alle nicht geräumten Grenzsteine werden kostenpflichtig von den Feldgeschworenen geräumt.