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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Thüngen

Verwendung des Jagdschillings

Die Jagdgenossenschaft Thüngen hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.03.2023 einstimmig beschlossen, den Jagdschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) des Jahres 2023 für die Jagdreviere I und II für Weginstandhaltung und Heckenschneiden zu verwenden.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Wegebauarbeiten durch die Jagdgenossen zu erledigen. Wer von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dabei mitarbeiten möchte kann sich beim 1. Vorsitzenden Kurt Hildenbrand (Tel. 09360/5252) oder beim Kassier Klaus Schäfer (Tel. 09360/1823) melden. Die Arbeiten werden in der Regel - abhängig von der Witterung - kurzfristig terminiert.

gez. Kurt Hildenbrand
1. Vors. Jagdgenossenschaft Thüngen