1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Martin Eisenbacher von der technischen Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft, den Kämmerer Julian Popp, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post sowie die Schriftführerin Sandra Gerhard und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Die Gemeinderäte Andreas Stark und Burkhard Schmitt sind entschuldigt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Ortseinsichten, u.a. Dörflein, Kapellenstraße
Diskussionsverlauf:
Die Anwesenden begeben sich zum Baugrundstück des Ehepaares Christopher und Annika Hebig am Dörfleinsweg.
Die anwesenden Bauherren erklären, dass es aufgrund von Abweichungen im Bebauungsplan wichtig ist, sich vor Ort ein Bild der Bauplatzbeschaffenheit und Hanglage zu machen und sie deshalb dem Gemeinderat in der heutigen Bauausschusssitzung direkt am Baugrundstück begrüßen.
Anhand von Planungsunterlagen zu dem geplanten Einfamilien-Wohnhaus informiert der Bauherr, dass bei seiner Bauanfrage Abweichungen im Bebauungsplan vorliegen werden. Laut Bebauungsplan muss eine Baugrenze von 3 m zur Straße eingehalten werden, aufgrund der Bauplatzbeschaffenheit und starker Hanglage beabsichtigt der Bauherr die Braugrenze zu unterschreiten und nach 1 m eine Garage zu errichten und das Wohnhaus nach hinten zu versetzen.
Ebenfalls ist es aufgrund der starken Hanglage nicht möglich die vorgeschriebene Begrenzung der Geländeabgrabungen von 2 m einzuhalten. Damit das Wohnhaus nicht noch höher wird, möchte das Ehepaar Hebig ein Pult-oder Flachdach, anstatt dem vorgeschriebenen Satteldach. Die Stützmauer wird etwas höher ausfallen als im Bebauungsplan vorgeschrieben und es soll eine Zisterne errichtet werden.
Das Gremium nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen. Es kommt die Bitte aus dem Rat auf, dass der benötigte Baukran während der Bauphase nicht den anliegenden Wendehammer blockiert.
1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt dem Ehepaar Hebig mit, dass für das Bauvorhaben ein Bauantrag eingereicht werden muss und der Gemeinderat in einer Sitzung über die Baubefreiungen berät und beschließt. Tendenziell sind im Rat Bebauungsplanbefreiungen positiv zu bewerten, wenn es schon Bezugsfälle im jeweiligen Baugebiet gibt. Das ist hier der Fall.
Anschließend informiert 1. Bürgermeister Karl Gerhard die Anwesenden, dass in der Kapellenstraße Asphaltarbeiten vorgehsehen sind. Die Firma Schaub wird gemeinsam mit Herrn Eisenbacher und dem Bürgermeister die Schadstellen in der Kapellenstraße begutachten und ein Angebot vorlegen.
Die Anwesenden begeben sich nun zum Kindergarten. Dort informiert der Kindegartenbeauftragte des Gemeinderats Herr Michael Eisenbacher, dass bei der Abnahme der Container von der Firma SBW (Bausachverständiger) die Außenspielfläche im Hof bemängelt wurde. Hier wird eine neue Zaunanlage in Form von Stabmattenzaun mit abschließbaren/kindersicheren Toren an den Hofausgängen und oberen Kindergartenbereichen, sowie Richtung Garten gefordert.
Mit diesen Vorkehrungen ist der Hof als Spielfläche zugelassen und es reicht aus wenn nur eine Person vom Kindergartenpersonal als Beaufsichtigung anwesend ist. Aktuell müssen immer mindestens zwei Personen vom Kindergartenpersonal für die Aufsicht anwesend sein. Diese Maßnahme soll laut Vorgaben vom Landratsamt bis zum August dieses Jahres durchgeführt worden sein.
Weiter informiert Herr Michael Eisenbacher, dass sich bei den Eltern der Kindergartenkinder ein Arbeitskreis Hofgestaltung gebildet hat, der Ideen für eine neue Hofgestaltung sammelt. Es steht die Überlegung an, die Asphaltdecke aufgrund Schäden (Erhebungen/Risse aufgrund Baumwurzeln) komplett zu erneuern, das Buswartehäuschen abzureisen und die Fläche für den Hof bzw. einen Unterstand für Kindergartenfahrzeuge zu verwenden.
Nach ausführlicher Beratung spricht sich das Gremium für folgende Vorgehensweise aus:
Die Erneuerung der Zaunanlage mit den nötigen kindersicheren Toren wird durchgeführt. Bei Bedarf werden die Rabatten entfernt oder gekürzt.
An den bestehenden vorderen Hof-Eingangstüren wird gegebenenfalls ein kindersicherer Bügel angebracht, damit das Tor nicht von Kindern geöffnet werden kann. Im Hof werden an den beschädigten Stellen Asphaltausbesserungen vorgenommen. Das Buswartehäuschen bleibt bestehen und soll eventuell mit integriert werden. Gegebenenfalls auch mit in einen neuen Unterstand integrieren / anbauen. Für den Bau eines neuen Unterstandes muss allerdings eine Abstimmung mit der Firma Bayernwerk erfolgen, da auf dem Gemeindegelände eine Trafostation errichtet werden muss.
Das zusätzlich vom Kindergartenpersonal gewünschte abschließbare Tor zum Schulhof wird vor dem Fahrradparkplatz der Schule errichtet.
Herr Martin Eisenbacher vom technischen Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft merkt an, dass der Fluchtweg zum gemeinsamen Sammelplatz auf dem Schulhof nicht abgeschlossen sein darf.
Abschließend begeben sich die Anwesenden zum Friedhof.
Hier informiert der Vorsitzende, dass es noch drei freie Urnenkammern in der Urnen Stele gibt. Da es mittlerweile 25 freie Doppelgräber auf dem Friedhof gibt und die Tendenz steigend ist, steht hier eine Überlegung an, an den freien Doppelgräbern Urnengrabfelder anzulegen. Leider sind die 25 freien Doppelgräber an verschiedenen Stellen auf dem Friedhof verteilt und liegen nicht als eine größere Stelle zusammen. Er schlägt vor, freie Doppelgräber an den Hauptwegen für Urnengrabfelder vorzusehen.
Aus dem Ausschuss kommt der Einwand auf, die freien Gräber an den breiten Hauptwegen für Erdbestattungen herzunehmen, damit hier mehr Platz für Grabaushebungsarbeiten gegeben ist.
Einige Ratsmitglieder schlagen vor, an den geeigneten freien Stellen auf dem Friedhof Bäume zur Schattenspende und Optik zu pflanzen und gegebenenfalls auch noch eine Bank mit aufzustellen. Hier gibt es Möglichkeiten geeignete Baumarten für die bereits bestehende Umgebung auszuwählen (z. B. Tiefwurzler, immergrüne Laubbäume etc.).
Nach ausführlicher Beratung spricht sich der Ausschuss dazu aus, das Anlegen von Urnengrabfeldern oder Urnenplatten und das Pflanzen von Bäumen oder Grünpflanzen an geeigneten Stellen weiter in einer Gemeinderatssitzung zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis: o. A.
2. Kurze Anfragen
Diskussionsverlauf:
a) Biberbeauftragter des Landratsamtes
Ein Gemeinderat fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt, den Biberbeauftragten des Landratsamtes Main Spessart in eine Gemeinderatssitzung einzuladen um dem Gremium Rede und Antwort zu stehen und das Konzept des Landratsamtes vorzustellen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass erst die Antwort des Landratsamtes auf dem Antrag der Jagdgenossenschaft Retzstadt auf Entnahme des Bibers abzuwarten ist. Danach wäre die Einladung des Biberbeauftragten eine Option.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich der Vorsitzende bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 19:55 Uhr.
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.