Die Zeitspanne vom 01. März bis zum 15. Juli wird als „Brut- und Setzzeit“ bezeichnet. In dieser Zeit sind unsere heimischen Wildtiere besonders schützenswert.
Wer mit seinem Hund in der Natur unterwegs ist, sollte diesen daher an der Leine behalten. Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum und hetzt oder verletzt Tiere, liegt eine Ordnungswidrigkeit, in besonderen Fällen eine Straftat, nach dem Bayerischen Jagdgesetz vor.
Wir bitten um Beachtung.