Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
| 1. | Antrag zur Haushaltsaufstellung der SPD-Liste Stellungnahme der Verwaltung |
Sachverhalt:
Die Verwaltung erreichte am 24.01.2023 ein Antrag der SPD Liste zur Haushaltsaufstellung und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1:
Einarbeitung der Stellenbeschreibung, der Anforderungen, der Entgeltgruppe und der Anzahl der Stellen im Haushalt 2023
Im Stellenplan ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr, sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Orientiert wird sich hierbei immer nach dem Muster zu § 6 Kommunalhaushaltsverordnung -Kameralistik (kurz: KommHV-Kameralistik) in der jeweils gültigen Fassung. Wie bereits richtig im Antrag erläutert, müssen hiernach alle freien Stellen, sowie Abordnungen hinsichtlich der Tätigkeit, der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen sowie deren Anzahl ausgewiesen werden.
Nach § 6 Abs 2. KommHV-Kameralistik gilt:
Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Dem ist die Gemeinde Himmelstadt bisher immer durch den beigefügten und jährlich aktualisierten Stellenplan der Gemeinde zum jeweiligen Haushalt nachgekommen.
Aus dem Stellenplan ist ersichtlich, wie viele Stellen in den einzelnen Bereichen Bauhof, Mittagsbetreuung etc. vorhanden sind. Eine Aufgliederung in Stellenanteile (Stundenanteile) sieht das Muster zu § 6 KommHV-Kameralistik derzeit nicht vor.
Zu 2:
Veröffentlichung der freien zu besetzenden Stellen im Mitteilungsblatt
Der Erste Bürgermeister erledigt gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeinde Himmelstadt vorbehaltlich der Zuständigkeit der Verwaltungsgemeinschaft in eigener Zuständigkeit die Entscheidung über die Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung etc. bis zur Entgeltgruppe 8 bzw. Besoldungsgruppe A 8.
Demnach darf der Erste Bürgermeister die frei zu besetzenden Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung selbstständig besetzen.
Für die Beamten gibt es nach Art. 20 des Bayerischen Beamtengesetzes (kurz: BayBG) eine Pflicht der Stellenausschreibung. Diese muss für die Bewerbung eine Frist von mindestens zwei Wochen vorsehen.
Für die Gewinnung von Arbeitnehmern gibt es keine allgemeine Rechtspflicht für den Arbeitgeber, einen freien Arbeitsplatz auszuschreiben. Eine solche Pflicht lässt sich auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.) ableiten.
Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass oftmals schnelle Entscheidungen zu treffen sind, beispielsweise im Bereich der Mittagsbetreuung.
Wenn hier ein Personalmangel aufgrund von Ausfall/Kündigung herrscht, muss schnell gehandelt werden um eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Da in der Geschäftsordnung der Gemeinde Himmelstadt angelehnt an die Gemeindeordnung (Art. 43 GO) die Personalangelegenheit bis Entgeltgruppe 8 bzw. Besoldungsgruppe A 8 dem Ersten Bürgermeister übertragen wurde, muss der Gemeinderat grundsätzlich beim Auswahlverfahren nicht eingebunden werden.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest den Antrag der SPD-Liste. Anschließend verliest er die Stellungnahme der Verwaltung und ergänzt, dass bisher bei der Auswahl von Bewerbern auf Vollzeitstellen immer ein Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen eingeladen war. Über die ausgeschriebenen Stellen wird zudem der Gemeinderat immer informiert.
Bürgermeister Hemmelmann stellt nun die Personalaufstellung nach Entgeltgruppen vor. Erläutert werden die unterschiedlichen Eingruppierungen. Diese ergeben sich, wenn eine Person mehrere Stellen ausführt, die verschieden eingruppiert ist. Da eine Mitarbeiterin in verschiedenen Tätigkeitsfeldern nur nach einer Eingruppierung entlohnt werden kann, wird insgesamt in die für die Person höchste Entgeltstufe eingruppiert.
Gemeinderat Thomas Gerhard erläutert, dass die letzten zwei Stellen im Bauhof nicht im Mitteilungsblatt ausgeschrieben wurden. Dies ist auch der Hintergrund des Antrages.
Da die Stelle im Bauhof ursprünglich nur als geringfügige Stelle gedacht war, war keine Ausschreibung über das Mitteilungsblatt vorgesehen.
Das Gremium diskutiert zum Personal der Mittagsbetreuung. Hierbei ist es teilweise nötig, Personal sehr kurzfristig anzustellen, um die Kinderbetreuung sicherzustellen. Diskutiert wird u.a. auch zur Notwendigkeit eines Führungszeugnisses, das i.d.R. innerhalb von 2 bis 3 Wochen vorliegt.
Das Gremium bittet darum, offene Stellen der Gemeinde zukünftig über das Mitteilungsblatt auszuschreiben.
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, dass offene Stellen der Gemeinde stets im Mitteilungsblatt ausgeschriebene werden.
Abstimmungsergebnis: 8 : 4
| 2. | Haushaltssatzung und -plan 2023; Finanzplanung 2022 - 2026; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über das RIS bzw. per Mail zugestellt worden.
Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan in seiner Sitzung am 14.03.2023 ausführlich vorgetragen.
Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2022
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Plus von ca. 404.909,00 € ab. Dieser Betrag wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von 950.600,00 € vor, die der allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann.
Mit den zurückgestellten Mitteln für die Mehrzweckhalle in der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 17.210,00 € stünden dem Haushalt 2023 insgesamt 967.810,00 € zur Verfügung.
Verwaltungshaushalt 2023
Gemäß den Ansätzen liegt der
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben bei 3.720.620,00 €
Vermögenshaushalt 2023
Gemäß den Ansätzen liegt der
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben bei 2.476.068,00 €
Verpflichtungsermächtigungen sind in den kommenden Jahren i. H. v. 250.000,00 € eingeplant worden.
Damit die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (und somit auch der Haushalt 2023) ausgeglichen ist, wird ein Kredit in Höhe von 895.525,00 € benötigt.
Allgemeine Info Haushaltsplan
Wie im vergangenen Haushaltsjahr wird der endgültige Haushalt den Mitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber wieder die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen.
Der Erste Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haushaltssatzung 2023.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2023.
Sie ist als Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorschlag 2:
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2026.
Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.
Diskussionsverlauf:
Kämmerin Selina Müller erläutert die Ausgabenschwerpunkte des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes.
Ausgabenschwerpunkte im Verwaltungshaushalt liegen u.a. bei Personalausgaben. Hierbei wurden Lohnsteigerungen mit 6 % berücksichtigt. Zusätzlich wurden Kosten für einen Waldarbeiter einkalkuliert.
Anschließend erläutert Kämmerin Müller die Schwerpunkte der Einnahmen aus Umlagen und Steuern.
Da größere Investitionsschwerpunkte, insbesondere für den Kindergartenerweiterungsbau gegeben sind, benötigt die Gemeinde 2023 einen Kredit.
Durch die Kreditaufnahme steigt auch die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde auf 743,83 €. Ohne die Investitionen und dann nicht benötigte Kreditaufnahme würde sich die Pro-Kopf-Verschuldung mit 200,49 € auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen.
Das Gremium fragt zum vorgestellten Haushalt nach. Insbesondere wird bemängelt, dass der Stellenplan in der vorliegenden Form nicht aussagekräftig und nicht nachvollziehbar ist.
Erläutert wird, dass das Personal der Mittagsbetreuung in der Schulzeit Stunden für die Ferienzeiten herausarbeitet. Deshalb werden in der Schulzeit etwas mehr an Stunden geleistet. Auf das Jahr gerechnet, ergibt sich aber die Sollstundenzahl.
Das Gremium erkundigt sich zur unterschiedlichen Eingruppierung von Reinigungspersonal (teilweise E 1 und E 2) und bittet um Höhergruppierung in die gleiche Gruppe E 2.
Der Grund der Unterschiedlichkeit einer Reinigungskraft ist, dass teilweise andere Aufgaben noch ausgeführt werden als nur Reinigung. Das Gremium tendiert generell zum Anpassen an E 2.
Der nachgereichte und dem Gemeinderat vorliegende Stellenplan ist aktuell.
Bürgermeister Hemmelmann erläutert, der Stellenplan wird mit dem Geschäftsführenden Beamten besprochen. Es ist zu klären, ob anstelle der Mustervorlage des Stellenplans eine detaillierte Aufstellung verwendet werden kann. Dies muss in der Verwaltung nachgeprüft werden.
Erläutert wird, dass die Waldfacharbeiter demnächst in Ruhestand gehen. Deshalb wurde überlegt, ob eine Drittellösung für eine Kraft (eingestellt als Vollzeitkraft nur ein Drittel der Gemeinde Himmelstadt zugeordnet, die anderen beiden Anteile für Thüngen und Retzstadt) geprüft wird. Dies ist erst eine Überlegung in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Ein Beschluss dazu muss im Gemeinderat gefasst werden.
Im Anschluss an die Diskussion verliest Bürgermeister Herbert Hemmelmann die Haushaltssatzung.
Er dankt Kämmerin Selina Müller für die Aufstellung des Haushaltes.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2023.
Sie ist als Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2026.
Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 3. | Anpassung des Nutzungsentgelts der Mehrzweckhalle als Schulturnhalle Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Turn- und Sportverein Himmelstadt 1891 e. V beantragt mit Schreiben vom 03. Februar 2023 eine Anpassung des Nutzungsentgelts für die Grundschule Himmelstadt pro Unterrichtseinheit auf einen Betrag von 16,50 €/Stunde rückwirkend zum 01. Januar 2023.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Grund für den Anstieg sind die gestiegenen Betriebskosten/Nebenkosten, wie Strom und Gas.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten bislang: 12,80 €/Stunde
Kosten künftig: 16,50 €/Stunde
Der Turn- und Sportverein Himmelstadt 1891 e. V. beantragt die Erhöhung des Nutzungsentgelts rückwirkend zum 01. Januar 2023.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Himmelstadt stimmt dem Antrag des TSV vom 03. Februar 2023 zu.
Der TSV rechnet künftig für die Nutzung der Halle durch die Grundschule Himmelstadt 16,50 € pro Unterrichtseinheit ab.
Die Benutzungsgebühren gelten ab 01. Januar 2023.
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt stimmt dem Antrag des TSV vom 03. Februar 2023 zu.
Der TSV rechnet künftig für die Nutzung der Halle durch die Grundschule Himmelstadt 16,50 € pro Unterrichtseinheit ab.
Die Benutzungsgebühren gelten ab 01. Januar 2023.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 4. | Beschaffung von Biertischgarnituren und Ersatz für gemeindliches Festzubehör; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
In der Terminabsprache am 22. März 2023 wurde für die Gemeinde Himmelstadt der Bedarf von Biertischgarnituren intensiv diskutiert.
Der Konsens der Diskussion ist, dass der Bedarf für Biertischgarnituren nicht so groß ist. Für Kleinveranstaltung stehen die Garnituren der Kirchenverwaltung zur Verfügung. Für Großveranstaltung kann der Bedarf eigentlich nur durch einen Getränkelieferanten gedeckt werden.
Es gibt Verschleiß beim gemeindlichen Festzubehör.
Das Festbesteck muss geprüft werden und über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht werden.
Zudem muss über eine neue Industriespülmaschine nachgedacht werden.
Des weiteren sollten Angebote für Kuchentheken und/oder Glaskühlschränke eingeholt werden.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister sowie Bauhof und Verwaltung die Bestände und den Zustand des Festbestecks zu prüfen und Angebote für eine Ersatzbeschaffung einzuholen. |
| 2. | Des weiteren sind Angebote für eine Industriespülmaschine und für Kuchentheken und/oder Glaskühlschränke eingeholt werden. |
| 3. | Die Beschaffung von Biertischgarnituren wird zurückgestellt. |
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Herbert Hemmelmann berichtet von der sehr intensiven Diskussion in der Terminabsprache. Da Geschirr und Besteck nun gute 20 Jahre im Einsatz sind, sind sie stark verschlissen. Besteckteile passen nicht mehr zusammen. Messer sind stumpf und müssten geschliffen werden.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Biertischgarnituren rechtfertigt eine Neuanschaffung nicht. Vielmehr sollte das zur Verfügung stehende Geld für andere Bedarfe (wie z.B. Kuchentheken etc.) verwendet werden.
Bürgermeister Hemmelmann schlägt vor, Angebote für neues Geschirr/Besteck prüfen zu lassen. Es sollten zudem neue Geschirrboxen berücksichtigt werden.
Das Gremium begrüßt die Entscheidung der Vereine.
Der Gemeinderat befürwortet den Ersatz für Geschirr und Besteck. Außerdem sollten die Lagermöglichkeiten und Räumlichkeiten geprüft werden. Wenn Besteckteile verloren gehen, sind sie mit gleichen zu ersetzen. Es ist Sache des Verwalters des Geschirrs bei Rücknahme die Vollständigkeit genau zu prüfen.
Gemeinderat Radke fragt zum Bürgergeldkonto nach. Wie das Geld verwendet wird, muss immer in der Terminabsprache abgestimmt werden. Wenn das Geld auf dem Bürgergeldkonto für Anschaffungen ausreicht, können Neuanschaffungen innerhalb der Vereine beschlossen werden.
Da wie im vorliegenden Fall der Anschaffung von Geschirr und Besteck in Verbindung mit der Gemeinde beraten wird, ist sowohl mit dem Gemeinderat als auch den Vorständen der Vereine ein Konsens für Anschaffungen zu finden.
Zudem ist, sobald die Gemeinde kostenmäßig beteiligt wird, ein Beschluss notwendig.
Der nun erforderliche Beschluss betrifft die Frage zur Einholung von Angeboten für das Besteck. Überlegt wird, die Vereine dann zu einer außerordentlichen Absprache zusammen zu holen.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister sowie Bauhof und Verwaltung die Bestände und den Zustand des Festbestecks zu prüfen und Angebote für eine Ersatzbeschaffung einzuholen. |
| 2. | Des weiteren sind Angebote für eine Industriespülmaschine und für Kuchentheken und/oder Glaskühlschränke eingeholt werden. |
| 3. | Die Beschaffung von Biertischgarnituren wird zurückgestellt. |
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 5. | Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
- Dieser Tagesordnungspunkt entfällt -
| 6. | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
a) Tag der offenen Gartentür 11.06.2023
Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass im Rahmen des Tages der offenen Gartentür eine besondere Veranstaltung im NaturschauGarten stattfinden wird. Gartenexpertin Brigitte Goss (MDR-Garten) ist von 15:00Uhr bis 16:00 Uhr vor Ort, um Fragen rund um das Thema Garten zu beantworten.
b) Ahornbäume Ortseingang aus Richtung Zellingen
In der letzten Sitzung ist über einen Antrag von Anwohnern zur Entfernung der Ahornbäume beraten worden. Zwischenzeitlich liegen weitere Informationen vor. Zwei der vier Bäume stehen auf Privatgrund. Das Straßenbauamt war bereits bei den Anwohnern und hat darauf hingewiesen, dass das Lichtraumprofil einzuhalten ist. Dies ist bisher unproblematisch.
Zudem sind die Anwohner bereits über den Beschluss des Gemeinderates bezüglich der Kostenbeteiligung informiert. Die Reaktionen waren moderat. Die Ahornbäume sollen nun verbleiben.
c) Auftragsvergabe Tausch der Wasserzähler
Es wird darüber informiert, dass die Energieversorgung Lohr-Karlstadt beauftragt ist, mit dem Wasserzählerwechsel zu beginnen.
In diesem Jahr müssen ca. 100 Stück getauscht werden. Die Kosten werden über die Gebühren abgerechnet.
d) Information für die Durchführung von Vereinsfesten und Checkliste
Eine Information vom Ordnungsamt wird in Kürze zur Durchführung von Vereinsfesten incl. Checkliste per Mail versandt werden. Es ist insbesondere wichtig, Genehmigungen rechtzeitig vor Veranstaltung zu beantragen. Die Antragsfrist beträgt ca. vier Wochen vorher.
e) Sachstand Kindergartenerweiterungsbau
Die fachliche und finanzielle Stellungnahme des Landratsamtes zum Krippenneubau der Gemeinde ist bei der Regierung eingetroffen. Die Bestandspläne vom Kindergarten wurden per Mail nachgereicht. Der Förderantrag ist in der Prüfung.
f) GEMA- Pauschalvertrag für Vereine
Zukünftig ist es für gemeinnützige Vereine möglich, jährlich zwei Veranstaltungen ohne GEMA-Gebühren durchzuführen, wenn kein Eintritt verlangt wird. Der Pauschalvertrag tritt am 01.04. in Kraft.
g) Termine
Nächste Sitzung GRHI 13.04.2023 - 19:00 Uhr
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 7. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Schilder Gehweg Triebstraße
Der Gemeinderat hatte in einer vorangegangenen Sitzung darüber beraten, am Gehstreifen ein Parkverbotsschild prüfen zu lasen. Mit der Polizei wurde diesbezüglich noch einmal gesprochen. Das Ergebnis des Gesprächs wird demnächst in der Gemeinde vorliegen.
b) Neues Gewerbe in der Unteren Ringstraße Anwesen Nr. 13
Festgestellt wird, dass sich in der Unteren Ringstraße ein Gewerbetreibender niedergelassen hat. Gefragt wird zur Stellplatzverordnung, da ein erhöhtes Parkaufkommen vermutet wird.
Geprüft werden soll, wie viele Gewerbe auf dem Anwesen 13 angemeldet sind.
c) Holzraupe defekt
Am Zaun am Spielplatz neben der Mehrzweckhalle wurde die Holzraupe zerstört. Der Bauhof ist bereits informiert und klärt, ob eine Reparatur möglich ist.
d) Mülleimer Spielplatz am Trieb
Festgestellt wird, dass am Spielplatz Triebstraße Mülheimer fehlen. In der Mainstraße sind sie vorhanden. Dem wird nachgegangen
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 8. | Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023; Genehmigung |
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023 ohne Änderungen
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb und Gemeinderat Wolfgang Kübert enthalten sich wegen Nichtteilnahme an der genannten Sitzung.
Nichtöffentliche Sitzung: