Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Gz. ALE-UFR-A3-7578-3-1-51
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Sachverständige für die Wertermittlung, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG –, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen
1.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands"
1.3. Bestellung des Wegebaumeisters
1.4. Bestellung des Pflanzmeisters
1.5. Benennung von Sachverständigen zur Wertermittlung
1.6. Sitzungen des Vorstands
1.7. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
1.8. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt)
2. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.1. Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE –
2.2. Darlehensaufnahme
2.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG
2.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.5. Bestellung der Kassenprüfer
3. Datenschutz
4. Sonstiges
4.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
4.2. Schutz der neu gebauten Wege
4.3. Schutz von Bodendenkmälern
4.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
4.5. Landzwischenerwerb
4.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
4.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
4.8. Bekanntmachungen
4.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift
4.10. Ergänzung der Tagesordnung
4.11. Besprechung der nächsten Schritte
Sowie über:
1. Kostenvereinbarung zwischen der TG Wiesenfeld 5 und der Stadt Karlstadt über die Ausführungskosten (§105 FlurbG)
2. Mietvertrag zwischen der TG Wiesenfeld 5 und der Stadt Karlstadt über einen Raum im Bürgerhaus Wiesenfeld
Eine Kopie der Niederschriften, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE – liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus: vom 24.04.2024 mit 24.05.2024 in der Stadt Karlstadt, Rathaus, zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt.
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten, Herrn Dieter Rauchalles eingesehen werden.