Auf Grund der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 4.250.954,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 1.334.462,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer...a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ⇔320 v. H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) ⇔ 310 v. H.
2. Gewerbesteuer ⇔ 360 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Schreiben vom 07.04.2026 Aktenzeichen 027.0.22-26 hat das Landrastamt Main-Spessart mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2026 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Eine haushaltsrechtliche Genehmigung ist somit nicht zu erteilen.
Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 7, Frau Rützel).
Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe Art. 65 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 GO, in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung).
Bekanntmachungsvermerk:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Retzstadt für das Haushaltsjahr 2026 wurde im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vom 17.04.2026 mit den Ergänzungen II. und III. bekannt gegeben.