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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates Retzstadt am Donnerstag, 18.04.2024

im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Kamm von der Main-Post, sowie die Schriftführerin Sandra Gerhard und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Die Gemeinderäte Jan Schier und Stefan Hebig sind entschuldigt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Erweiterung der Tagesordnung

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Auftragsvergabe Zaun Bau Kindergarten, Beratung und Beschlussfassung“ zu.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

2. Sitzungsniederschrift vom 21.03.2024 und 04.04.2024 (BARE)

Genehmigung

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 21.03.2024 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.04.2024 (Bauausschuss) ohne Änderung

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Die Gemeinderäte Andreas Stark und Georg Schmitt enthalten sich der Abstimmung.

3. Elisabethenverein Retzstadt e.V.

Abrechnung der Betriebskosten 2023; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Elisabethenverein Retzstadt e.V. legt mit Schreiben vom 05.03.2024 die Abrechnung der Betriebskosten für das Rechnungsjahr 2023 vor.

Finanzielle Auswirkungen:

Der gemeindliche Anteil berechnet sich wie folgt:

  1. Personalkosten Reinigung (Gesamt = 33.955,00 €)
  2. Unterhaltskosten (Gesamt = 8.235,00 €)
  3. Sonstige Unterhaltskosten (Gesamt = 18.364,00 €).

= 50 % daraus 30.277,00 € (Vorjahr = 27.635,00 €).

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Abrechnung zu. Der o.g. gemeindliche Anteil wird anerkannt und die Auszahlung an den Elisabethenverein veranlasst (Haushaltsjahr 2024 / Haushaltsstelle 4641.7000).

Diskussionsverlauf:

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Abrechnung zu. Der o.g. gemeindliche Anteil wird anerkannt und die Auszahlung an den Elisabethenverein veranlasst (Haushaltsjahr 2024 / Haushaltsstelle 4641.7000).

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

4. Regionalplan Region Würzburg

Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes 2024

Bewertung der Potenzialflächen für die Festlegung von Windvorranggebieten

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht eine Verteilung sog. Flächenbeitragswerte auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein.

Die Region Würzburg hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 1,8 % + X der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan auszuweisen.

Der Regionalplan für die Region Würzburg hat derzeit 1,2 % der Regionsfläche als sog. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung von Windenergie festgesetzt.

Um die Zielsetzung der Region Würzburg erfüllen zu können, wird derzeit geprüft, welche Flächen zusätzlich für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan festgelegt werden können.

Hierzu fand am 11. März 2024 die Vorstellung von vorläufigen Potenzialflächen für Vorranggebiete Windenergie im Rahmen einer Videokonferenz, initiiert durch die Regierung von Unterfranken, statt.

Die Präsentation dieser Veranstaltung ist im Ratsinformationssystem abrufbar.

Folgende Änderungen, die die Gemeinde Retzstadt betreffen, sind vorgesehen:

Potenzialfläche VRG P20072 „Nordöstlich Retzstadt“ (Präsentation S. 27):

Erweiterung des Vorranggebietes WK 7 im Wald und Offenland

Potenzialfläche VRG P20086 und P 20084 „Südlich Retzstadt“ (Präsentation S. 30 ff.)

Aufstufung Vorbehaltsgebiet WK 27 zum Vorranggebiet und Erweiterung im Offenland

Erweiterung Vorranggebiet WK 6 im Offenland

Die betroffenen Kommunen haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der Potenzialflächen abzugeben.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt gibt folgende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Regionalplanes zur Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes in Bezug auf die vorgesehenen Potenzialflächen VRG P20072 „Nordöstlich Retzstadt“ sowie VRG P20086 und P 20084 „Südlich Retzstadt“ ab:

VRG P20072 „Nordöstlich Retzstadt“:

Erweiterung des Vorranggebietes WK 7 im Wald und Offenland

Eine Ausdehnung des vorhandenen Vorranggebietes WK 7 in südliche Richtung wird strikt abgelehnt, um die Wohnqualität in Retzstadt zu erhalten.

Insbesondere der bestehende Aussiedlerhof Köhler (Gramschatzer Straße 1) würde in seiner Entwicklung enorm eingeschränkt werden.

Ein Heranrücken möglicher Windkraftanlagen an die vorhandene Wohnbebauung ist nicht gewünscht und würde neben der Entwicklungsmöglichkeit für den Aussiedlerhof auch den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Retzstadt entgegenstehen.

Die Ausdehnung des WK 7 in westlicher Richtung wird ebenfalls abgelehnt.

Diese Ausdehnung hätte zur Folge, dass die Gemeinde Retzstadt von Windkraftanlagen „eingekreist“ werden kann. Da dies wiederum eine Beeinträchtigung der Wohnqualität zur Folge hätte, kann die geplante Ausdehnung des WK 7 in westlicher Richtung nicht hingenommen werden.

Eine mögliche Ausdehnung des WK 7 in westlicher Richtung sollte deshalb maximal bis zum Waldgebiet auf der Gemarkung Thüngen erfolgen, jedoch soll die Erholungsfunktion des Waldes nicht durch die Möglichkeit zur Errichtung weiterer (und höherer) Windkraftanlagen über die Maßen beeinträchtigt werden.

VRG P 20086 und P 20084 „Südlich Retzstadt“:

Aufstufung Vorbehaltsgebiet WK 27 zum Vorranggebiet und Erweiterung im Offenland

Erweiterung Vorranggebiet WK 6 im Offenland

Die Aufstufung des Vorbehaltgebietes WK 27 zum Vorranggebiet verbunden mit der Erweiterung im Offenland sowie die Erweiterung des Vorranggebietes WK 6 im Offenland wird von der Gemeinde Retzstadt zur Kenntnis genommen.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang seitens der Gemeinde Retzstadt, dass dieses bestehende Vorbehaltgebiet WK 27 wegen des Abbaus von Bodenschätzen (Kalkstein) in der Vergangenheit abgewertet wurde, um den Abbau von Muschelkalk gleichrangig zu stellen.

Dies könnte einer Aufstufung zum Vorranggebiet nun entgegenstehen.

Diskussionsverlauf:

Anhand eines Flächenplanes zeigt der Vorsitzende die WK-Bereiche in der Gemarkung Retzstadt und angrenzende gewünschte WK-Bereiche der Nachbargemeinden Markt Thüngen und Thüngersheim. Er weist auch ausdrücklich daraufhin, wie wichtig die Erreichung des 1,8% Flächenzieles für ganz Bayern ist. Sollte das Ziel verfehlt werden, sind Windräder auch überall außerhalb der Vorranggebiete erlaubt, was sicher Niemand haben möchte.

Ein Gemeinderatsmitglied weist auf die etwas widersprüchliche Formulierung im Beschlussvorschlag bezüglich der westlichen Ausdehnung hin. Dies wird im Beschluss angepasst.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt gibt folgende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Regionalplanes zur Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes in Bezug auf die vorgesehenen Potenzialflächen VRG P20072 „Nordöstlich Retzstadt“ sowie VRG P20086 und P 20084 „Südlich Retzstadt“ ab:

VRG P20072 „Nordöstlich Retzstadt“:

Erweiterung des Vorranggebietes WK 7 im Wald und Offenland

Eine Ausdehnung des vorhandenen Vorranggebietes WK 7 in südliche Richtung wird strikt abgelehnt, um die Wohnqualität in Retzstadt zu erhalten.

Insbesondere der bestehende Aussiedlerhof Köhler (Gramschatzer Straße 1) würde in seiner Entwicklung enorm eingeschränkt werden.

Ein Heranrücken möglicher Windkraftanlagen an die vorhandene Wohnbebauung ist nicht gewünscht und würde neben der Entwicklungsmöglichkeit für den Aussiedlerhof auch den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Retzstadt entgegenstehen.

Die Ausdehnung des WK 7 in westlicher Richtung wird in der vorgeschlagenen Größe abgelehnt.

Diese Ausdehnung hätte zur Folge, dass die Gemeinde Retzstadt von Windkraftanlagen „eingekreist“ werden kann. Da dies wiederum eine Beeinträchtigung der Wohnqualität zur Folge hätte, kann die geplante Ausdehnung des WK 7 in westlicher Richtung nicht hingenommen werden.

Eine mögliche Ausdehnung des WK 7 in westlicher Richtung sollte deshalb maximal bis zum Waldgebiet auf der Gemarkung Thüngen erfolgen, jedoch soll die Erholungsfunktion des Waldes nicht durch die Möglichkeit zur Errichtung weiterer (und höherer) Windkraftanlagen über die Maßen beeinträchtigt werden.

VRG P 20086 und P 20084 „Südlich Retzstadt“:

Aufstufung Vorbehaltsgebiet WK 27 zum Vorranggebiet und Erweiterung im Offenland

Erweiterung Vorranggebiet WK 6 im Offenland

Die Aufstufung des Vorbehaltgebietes WK 27 zum Vorranggebiet verbunden mit der Erweiterung im Offenland sowie die Erweiterung des Vorranggebietes WK 6 im Offenland wird von der Gemeinde Retzstadt zur Kenntnis genommen.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang seitens der Gemeinde Retzstadt, dass dieses bestehende Vorbehaltgebiet WK 27 wegen des Abbaus von Bodenschätzen (Kalkstein) in der Vergangenheit abgewertet wurde, um den Abbau von Muschelkalk gleichrangig zu stellen.

Dies könnte einer Aufstufung zum Vorranggebiet nun entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

5. Straßenbeleuchtung

Errichtung einer zusätzlichen Lampe Thüngersheimer Straße, Nähe Spielplatz

Beratung und Beschlussfassung

Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Karl Gerhard weist auf das beigefügte Angebot der Firma Bayernwerk Netz GmbH hin.

Im Bereich Thüngersheimer Straße, Nähe Spielplatz besteht aktuell noch keine Straßenlampe.

Für eine Anbringung einer Solarlampe an dem gewünschten Standort belaufen sich die Kosten laut Bayernwerk GmbH auf ca. 4.000 €.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Gemeinde Retzstadt beschließt die Anschaffung einer Solarleuchte in der Thüngersheimer Straße, Nähe Spielplatz in Höhe von 4.000 € brutto an die Firma Bayernwerk zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

6. Vollzug Haushalt 2024

Katastrophenschutz, Beschaffung Notstromaggregat

Beratung und Beschlussfassung

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende stellt den Anwesenden das aktuell vorliegende Angebot der Firma Ademax Deutschland GmbH & Co.KG über ein Diesel Notstromgenerator in Höhe von 9.949 € brutto vor.

Er teilt mit, dass dieses Angebot an die Beschaffung von zwei Notstromgeneratoren von unserer Nachbargemeinde Markt Thüngen angelehnt ist. Laut Rücksprache sind die zuständigen Herren in Thüngen mit dem Notstromgenerator der Firma Ademax sehr zufrieden.

Ein Gemeinderat regt an, das beschaffte Notstromaggregat dann gegebenenfalls auch an örtliche Vereine zu verleihen, damit das Aggregat gelegentlich in Betrieb ist.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Gemeinde Retzstadt beschließt die Beschaffung eines Notstromaggregates gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 9.949 € brutto an die Firma Ademax Deutschland GmbH & Co.KG zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

7. Katholische öffentliche Bücherei Retzstadt

Jahresbericht 2023; Information

Sachverhalt:

1. Bürgermeister Karl Gerhard zeigt den Anwesenden den Jahresbericht der katholischen öffentlichen Bücherei Retzstadt. Im Jahr 2023 fanden 6231 Ausleihen statt. Diese sind auf einem ähnlichen Niveau wie im vergangenen Jahr. Der Vorsitzende weist auf die Veranstaltungen hin, die in der Bücherei das ganze Jahr über zusätzlich geboten werden.

Der Vorsitzende und das komplette Gremium schätzen und würdigen die Arbeit der kath. öffentlichen Bücherei Retzstadt sehr und drücken dem Team ihren Dank für ihr außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement aus!

Abstimmungsergebnis: o. A.

8. Europawahlen

Festlegung des Erfrischungsgeldes

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Für die Auszahlung des Erfrischungsgeldes an alle Wahlhelfer bei der Europawahl 2024 ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich, da es sich hier rechtlich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Weil das Erfrischungsgeld in allen Mitgliedsgemeinden der VGem in einheitlicher Höhe ausgezahlt wird, muss auch in jedem Gemeinderat ein Beschluss gefasst werden.

Die Verwaltung empfiehlt, das Erfrischungsgeld auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen.

Die Auszahlung erfolgt am Wahltag selbst für alle Helfer gegen Unterschrift.

Finanzielle Auswirkungen:

50,00 € je Wahlhelfer.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt, das Erfrischungsgeld für die kommende Europawahl auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen.

Diskussionsverlauf:

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt, das Erfrischungsgeld für die kommende Europawahl auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

9. Auftragsvergabe Zaun Bau Kindergarten

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In der vergangenen Bauausschusssitzung wurde ausführlich die Anschaffung eines Zaunes am Kindergarten erörtert. Es wurden Angebote zu diesem erforderlichen Zaun Bau bei Fachfirmen angefordert. Der Vorsitzende teilt mit, dass einige Absagen von Zaunfirmen eingegangen sind und ein Angebot nur über Material abgegeben wurde.

Er legt den Anwesenden das aktuell vorliegende Angebot über den kompletten Zaun Bau am Kindergarten von der Firma Häusler GmbH, Thüngersheim in Höhe von 13.247,94 € brutto vor. Der Vorsitzende rät zur Vergabe des Auftrages an die Firma Häusler und merkt an, dass die angebotene Farbe des Zauns (moosgrün) die gleiche Farbe wie im Bestand im oberen und auch im hinteren Kindergartenaußenbereich aufweist.

Ein Gemeinderatsmitglied weist daraufhin, dass bei der Beschaffung und Anbringung des Zauns auf die Anbringung von kindersicheren Spezialöffner/Griffe geachtet werden muss. Dies nimmt der Vorsitzende noch mit auf und teilt es der Fachfirma mit.

Des Weiteren schlägt das Ratsmitglied vor, in dem Zuge die bestehenden großen blauen Tore ebenfalls in der Farbe moosgrün mit zu lackieren.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Gemeinde Retzstadt beauftragt die Firma Metall- und Zaunbau Häusler GmbH, Thüngersheim mit dem Zaun Bau am Außenbereich des Kindergartens zum genannten Angebotspreis von 13.247,94 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

10 Kurze Anfragen

Diskussionsverlauf:

a) Einzug Asylsuchende

Erster Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass er in dieser Woche vom Landratsamt Main Spessart informiert wurde, dass am 23.04.2024 acht Asylsuchende aus Afghanistan in das Gebäude in der Hauptstraße 28 in Retzstadt (ehem. VR-Bank) einziehen.

Am 24.04.2024 ziehen weitere sieben Asylsuchende aus Afghanistan in das oben genannte Gebäude ein.

Es handelt sich bei den Asylsuchenden nicht um Familien. Die insgesamt 15 männlichen Asylsuchenden werden aus der Notunterkunft Marktheidenfeld nach Retzstadt verlegt.

b) Info Grenzgang 20.04.2024

Die Feldgeschworenen laden am 20.04.2024 zum Grenzgang ein. Start ist um 9:00 Uhr an den Fischteichen.

c) Maifeier 30.04.2024

Es ergeht herzliche Einladung zur diesjährigen Maifeier am 30.04.2024. Offizieller Beginn ist um 19:00 Uhr mit der Übergabe der Poloshirts an die Neugeborenen. Die Ausrichtung übernimmt in diesem Jahr der Schützenverein. Festbetrieb ist schon ab 18.00 Uhr.

d) Bank am Radweg Richtung Retzbach

Ein Ratsmitglied weist daraufhin, dass die Bank am Völkerdenkmal vom Betonsockel gekippt und auch morsch ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dort sehr zeitnah eine neue Bank aufgestellt wird.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:10 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.