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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ (Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.567.171,00 €

und

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

798.919,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 410.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 261.100,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Zellingen, 24.04.2026
Herbert Hemmelmann
Erster Vorsitzender

II.

Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Main Spessart vom 15.04.2026 AZ 21-027.0.22-26 gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile

III.

Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 7 im Altbau bei Frau Rützel).

Dies gilt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe Art. 65 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 GO, in der ab 01.04.2018 geltenden Fassung).