Mit dem Beginn des Frühlings startet die sogenannte „Festleszeit“. Viele Vereine und Vereinigungen laden zum gemütlichen Beisammensein ein.
Da sich in einigen Bereichen des Veranstaltungs- und Gaststättenrechts einige Änderungen ergeben haben, möchten wir hier alle Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Vereine über die Vorgehensweise und die erforderlichen Antragsformulare informieren.
| Erforderliche Unterlagen: | |
| - | Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG |
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| Grundsätzlich für alle öffentlichen Veranstaltungen |
| - | Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) |
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| Sofern bei Vereinsfesten Essen und alkoholische Getränke verabreicht werden und keine Gaststättenkonzession vorhanden ist. |
| - | NEU: Fragebogen zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung von Veranstaltungen |
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| Wurde vom Jugendamt Main-Spessart in Zusammenarbeit mit der Polizei erarbeitet |
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| Die Unterlagen sind vom Veranstalter so rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung und Verbescheidung möglich ist (bei ortsüblichen Veranstaltungen 4 - 6 Wochen, bei neuartigen Veranstaltungen 12 Wochen vor Veranstaltungstermin). |
| Gegebenenfalls sind zusätzlich folgende Dinge zu beantragen: | |
| - | Straßensperrung (bei Gemeindestraßen über VGem Zellingen) |
| - | Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung (bei Gemeindestraßen über VGem Zellingen) |
| - | bei Kreisstraßen und Staatstraßen sind die entsprechenden Anträge über das Landratsamt MSP zu stellen |
| - | Toilettenwagen |
| - | GEMA |
Die Beantragung ist seit neuestem auch digital über unser Bürgerservice DIGITAL möglich. Sie finden die entsprechenden Anträge unter Öffentliche Sicherheit und Verkehr und Gewerbewesen.
Informationen rund um das Thema Jugendschutz auf Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Main-Spessart (www.main-spessart.de).
Des Weiteren verweisen wir auf den von der Bayerischen Staatskanzlei herausgebrachten Leitfaden für Vereinsfeiern. Dieser liefert umfangreiche Informationen für eine öffentliche Veranstaltung und kann auf der Homepage unter www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern/ heruntergeladen werden.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner im Rathaus:
Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
09364/8072-37