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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Freibad Zellingen öffnet am Samstag, den 13.05.2023

Die Dauerkarten können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 1 (Information) in der Zeit von Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, sowie Mittwoch von 14.30 - 18.30 Uhr erworben werden.

Mit Beginn der Badesaison werden Dauerkarten auch an der Freibadkasse verkauft!

Bitte beachten Sie:

Die Ausstellung von Dauerkarten ist nur mit aktuellem Lichtbild möglich, bei Familienkarten wird von jedem Familienmitglied ein Bild benötigt. Ermäßigte Karten, dazu zählen auch Familienkarten, können nur durch Vorlage entsprechender Nachweise ausgestellt werden.

Gültige Eintrittspreise 2023:

Tageskarte Erwachsene

(ab dem 17. Lebensjahr)

3,00 €

Abendtarif Erwachsene

(1 Stunde vor Kassenschluss)

2,00 €

Tageskarte Ermäßigte

(bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

2,00 €

Abendtarif Ermäßigte

(1 Stunde vor Kassenschluss)

1,50 €

Tageskarte Familie

7,00 €

Zehnerkarte Erwachsene

25,00 €

Zehnerkarte Ermäßigte

15,00 €

Ferienkarte (nur gültig in den Sommerferien bis Saisonende für Schüler bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

25,00 €

Jahreskarte Erwachsene

(ab dem 17. Lebensjahr = mit dem 16. Geburtstag)

60,00 €

Jahreskarte Ermäßigte

40,00 €

Jahreskarte Familie

95,00 €

Jahreskarte Alleinerziehende

65,00 €

Säuglinge und Kleinkinder

bis einschließlich 5. Lebensjahr haben freien Eintritt

Ermäßigte:

  • Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schüler und Studenten ab dem 17. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Personen mit Einschränkungen ab GdB 50 (Begleitpersonen, von Personen mit Einschränkungen in deren Ausweis ein „B“ eingetragen ist, haben freien Eintritt
  • Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr
  • Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte und Jugendleiterkarte (Juleica)
  • Personen die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren

Familie:

  • Eltern mit mindestens einem eigenen Kind
  • Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem eigenen Kind
  • Großeltern mit mindestens einem eigenen Enkel