Zum 15. Mai 2023 werden die Grund- und Gewerbesteuern für das zweite Quartal fällig. Wer ein SEPA-Mandat vorgelegt hat, braucht diesbezüglich nicht zu veranlassen. Ansonsten ist für die rechtzeitige Zahlung Sorge zu tragen.
Informationen zur Grundsteuerpflicht finden Sie unter "Verwaltungsgemeinschaft Zellingen betrifft alle Mitgliedsgemeinden".