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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Mit dem Beginn des Frühlings startet die sogenannte „Festleszeit“. Viele Vereine und Vereinigungen laden zum gemütlichen Beisammensein ein.

Da sich in einigen Bereichen des Veranstaltungs- und Gaststättenrechts einige Änderungen ergeben haben, möchten wir hier alle Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Vereine über die Vorgehensweise und die erforderlichen Antragsformulare informieren.

Erforderliche Unterlagen:

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Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG

Grundsätzlich für alle öffentlichen Veranstaltungen

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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Sofern bei Vereinsfesten Essen und alkoholische Getränke verabreicht werden und keine Gaststättenkonzession vorhanden ist.

Die Unterlagen sind vom Veranstalter so rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung und Verbescheidung möglich ist (bei ortsüblichen Veranstaltungen 4 – 6 Wochen, bei neuartigen Veranstaltungen 12 Wochen vor Veranstaltungstermin).

Folgendes ist hierbei zu beachten:

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Angabe von Ordnungskräften in ausreichender Zahl (pro 100 Personen mind. eine Ordnungskraft); das muss nicht zwingend ein professioneller Ordnungsdienst sein!

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Angabe eines/einer Jugendschutzbeauftragte/n mit Kontaktdaten zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Des Weiteren sind gegebenenfalls folgende Dinge noch zu beantragen:

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Straßensperrung (bei Gemeindestraßen über VGem Zellingen)

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Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung (bei Gemeindestraßen über VGem Zellingen)

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bei Kreisstraßen und Staatstraßen sind die entsprechenden Anträge über das Landratsamt MSP zu stellen

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Toilettenwagen

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GEMA

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Fragebogen zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung von Veranstaltungen; dieser wurde vom Jugendamt Main-Spessart in Zusammenarbeit mit der Polizei erarbeitet und wird bei Bedarf dem Veranstalter zum Ausfüllen zugeschickt

Die Beantragung ist seit neuestem auch digital über unser Bürgerservice DIGITAL möglich. Sie finden die entsprechenden Anträge unter Öffentliche Sicherheit und Verkehr und Gewerbewesen.

Informationen rund um das Thema Jugendschutz auf Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Main-Spessart (www.main-spessart.de).

Des Weiteren verweisen wir auf den von der Bayerischen Staatskanzlei herausgebrachten Leitfaden für Vereinsfeiern. Dieser liefert umfangreiche Informationen für eine öffentliche Veranstaltung und kann auf der Homepage unter www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern/ heruntergeladen werden.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner im Rathaus:

Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

09364/8072-37