Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 folgende Satzung über die förmliche Festlegung der Sanierungs-Erweiterungsgebiet 5- 7 für den Ortsteil Zellingen beschlossen:
Satzung der Marktgemeinde Zellingen
über die förmliche Festlegung
der Sanierungs-Erweiterungsgebiete 5 - 7
Aufgrund der §§ 136 und 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 2414) und aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 797 ff.), zuletzt geändert durch das Zweite Bayrische Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140) hat der Marktrat der Marktgemeinde Zellingen in seiner Sitzung am 25.04.2023 die förmliche Festlegung der Sanierungserweiterungsgebiete 5 - 7 als Satzung entsprechend den vorangegangenen Beschlüssen beschlossen.
Zur Behebung städtebaulicher Missstände in den Sanierungs-Erweiterungsgebieten 5 - 7 sollen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt und die Sanierungs-Erweiterungsgebiete umgestaltet und verbessert werden.
Die Sanierungsgebiete werden begrenzt:
| Gebiet 5: | im Westen: | Billingshäuser Straße mit Leinacherbachlauf |
| im Süden | Sanderaustraße | |
| im Norden: | Bestehendes Sanierungsgebiet -3- „Äußere Billingshäuser Str.“ | |
| im Osten: | Private Grundstücke - siehe Plan | |
| Gebiet 6: | im Nordosten: | Teilfläche Obere Bachgasse |
| im Westen | ||
| und Süden: | Private Grundstücke - siehe Plan | |
| im Osten: | Leinacher Bach inklusive Umfeld | |
| Gebiet 7: | im Südosten: | Lindenweg - bestehendes Sanierungsgebiet -2- „Rathausumfeld“ |
| im Südwesten | ||
| und Norden | bestehendes Sanierungsgebiet -2- „Rathausumfeld“ |
Die Sanierungs-Erweiterungsgebiete umfassen alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1:2000 abgegrenzten Flächen. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Sanierungs-Erweiterungsgebiete werden hiermit förmlich festgelegt und erhalten die Bezeichnung:
| Erweiterungsgebiet 5: | Billingshäuser Str. 45 - 53 |
| Erweiterungsgebiet 6: | Obere Bachgasse 11 |
| Erweiterungsgebiet 7: | „Quartier Lindenweg“ |
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB ist ausgeschlossen.
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden dennoch Anwendung.
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen rechtsverbindlich.
Anlage: Plan 1:2000 Sanierungs-Erweiterungsgebiete
5) Billingshäuser Str. 45 - 53
6) Obere Bachgasse 11
7) „Quartier Lindenweg“