Umgriff Stadtumbaugebiet Mainlände Retzbach o.M.
des Beschlusses des Marktgemeinderates Zellingen über die Festsetzung des Stadtumbaugebietes „Mainlände Retzbach“
gemäß § 171b BauGB für den Markt Zellingen, Ortsteil Retzbach
Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Festsetzung eines Stadtumbaugebietes für den Ortsteil Retzbach gemäß § 171b BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Der Umgriff des Stadtumbaugebietes Retzbach ist aus dem unten abgedruckten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses des Marktgemeinderates ist, zu ersehen.