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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 24. April 2025

im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025 und 10.04.2025 (BARE);

Genehmigung

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift vom 13.03.2025 und 10.04.2025 (BARE) ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

2.

Katholische öffentliche Bücherei Retzstadt;

Vorstellung des Jahresberichtes 2024;

Information

Sachverhalt:

Die Bücherei wird weiterhin sehr gut genutzt und erfreut sich großer Beliebtheit. Die Ausleihen sind im vergangenen Jahr im Vergleich zu Vorjahr zusätzlich angestiegen. Der vorliegende Jahresbericht wird wohlwollend aufgenommen.

1. Bürgermeister Karl Gerhard dankt dem Büchereiteam im Namen der Gemeinde herzlich für die Arbeit im vergangenen Jahr.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3.

Verkehrsrechtliche Anordnung für eine Kranstellung; Objekt: Dörfleinsweg 9;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf Höhe des Grundstücks „Dörfleinsweg 9“ in Retzstadt wurde von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen für den Zeitraum vom 18.03.2025 bis 28.04.2025 eine Kranstellung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Form einer geringfügigen Fahrbahneinengung genehmigt. Zur Orientierung ist ein Lageplan beigefügt (= rote Markierung).

Grundsätzlich werden verkehrsrechtliche Anordnungen nur für bis zu max. 6 Wochen ausgestellt. Dies gibt eine Tabelle vor, welche im Juni 2018 von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen beschlossen wurde. Der Bauherr fragt nun an, ob für sein Vorhaben von dieser Regelung abgewichen werden kann.

Um den Überblick für die verkehrsrechtlichen Anordnungen im Verwaltungsgebiet zu behalten und um Überschneidungen mit anderen Maßnahmen zu vermeiden, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich max. 6 Wochen. Die geringe Dauer soll zudem die Vermeidung von Straßenschäden (Belag + Unterbau) gewährleisten. Die Anordnung kann alternativ immer wieder um 6 Wochen verlängert werden.

Der Bauherr fragt konkret nach einer Kranstellung für 1-2 Jahre. Für ein halbes Jahr würden dem Bauherrn beispielsweise 100,00 € für Maßnahmen im Straßenverkehr und zusätzlich 144,00 € Sondernutzungsgebühr anfallen. Die Gebühr rechnet sich je nach Standzeit entsprechend hoch.

Seitens der Gemeinde wird grundsätzlich versucht, die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für derartige Nutzungen möglichst gering zu halten. So sieht es auch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz vor. Nach einer Ortseinsicht wäre es aus Sicht der Verwaltung möglich, den Kran westlich auf dem Privatgrundstück aufzustellen (= grüne Markierung im Lageplan).

Aufgrund der aktuell noch unbebauten Nachbargrundstücke „Dörfleinsweg 5“ und „Dörfleinsweg 7“ sollte bedacht werden, dass der Verkehr in dem Bereich durch andere Baumaßnahmen ggf. zusätzlich beeinträchtigt werden kann.

Mit der Zustimmung des Antrags, von den 6 Wochen Beantragungszeitraum abzuweichen, würde die Gemeinde Retzstadt einen Präzedenzfall schaffen. Um die Gleichberechtigung aller Antragsteller sicherzustellen, müsste zukünftig jeder Antrag über die festgelegten 6 Wochen hinaus dem Gremium vorgelegt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt stimmt dem Antrag einer Kranstellung über den max. Beantragungszeitraum von 6 Wochen hinaus zu. Die Kranstellung wird für 1 Jahr bewilligt. Die Gebühr wird entsprechend des Grundsatzbeschlusses der Gemeinschaftsversammlung der VGem Zellingen vom 18.06.2018 berechnet.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass der Kran lediglich geringfügig auf Gemeindegrund steht. Des Weiteren soll der Kran laut Antrag länger als ein Jahr stehen bleiben. Wenn eine Genehmigung für nur 6 Wochen erfolgt, müsste die Verwaltung alle 6 Wochen eine neue Genehmigung ausstellen.

Gemeinderat Jan Schier erfragt, woran sich die Gebühren richten. Hierzu teilt Bürgermeister Gerhard mit, dass sich diese anhand der Zeit, die der Kran dort stehen soll, errechnen.

Es werden grundsätzlich Verwaltungsgebühren und in diesem Fall Sondernutzungsgebühren erhoben. Der Kran kostet 26 € für 4 Wochen. Jede weitere Woche kostet 5 €.

Gemeinderat Michael Eisenbacher erfragt beim Antragsteller, weshalb der Kran an diesem Ort stehen muss. Dieser antwortet, dass aufgrund verschiedener Leitungen eine Verlegung auf die einzeichnete Grünflache im Plan nicht möglich sei.

Gemeinderat Jan Schier bringt zusätzlich ein, dass die beiden angrenzenden unbebauten Grundstücke vermutlich in nächster Zeit einen Bauantrag stellen könnten, was dafür sorgt, dass es zu Problemen kommen kann. Der Wendehammer sollte zu jederzeit frei befahrbar sein.

Das Gremium ist nach weiterer Beratung zu einer Genehmigung zur Abstellung des Kranes für ein Jahr bereit.

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Kranstellung im roten eingezeichneten Bereich der Anlage (Lageplan) für ein Jahr zu.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

4.

Freizeitanlage "Langenbergshöhe" - Beschaffung neuer Spielgeräte;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Rahmen der Neubeschaffung der Spielgeräte für das Freizeitgelände Langenbergshöhe auch bei der ILE Allianz Main-Wein-Garten eine Förderung beantragt wurde. Hier sind 5.000 – 6.000 € zu erwarten. Weiterhin wurde ein Zuschuss bei der Sparkassenstiftung beantragt, ob und wieviel hier zu erwarten ist, liegt noch nicht fest.

Die örtlichen Gruppierungen, die Teilflächen im Freizeitgelände von der Gemeinde gepachtet haben, werden sich ebenfalls finanziell beteiligen. Die Gemeinde wird die fehlende Restsumme aus Haushaltsmitteln übernehmen. An Gesamtkosten sind knapp 15.000 € zu erwarten.

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Vergabe der Spielgeräte an die Firma Kompan Let’s Play für 7.699,44 € und an die Firma Wickey Pro für 4.5229,89 € zu.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

5.

Bauhof Retzstadt;

Beschaffung eines Fahrzeuges als 6-Sitzer und Dreiseitenkipper;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Es gab bereits eine Vorberatung im Bauausschuss. Der letztendliche Preis für das Fahrzeug beläuft sich auf 39.450 €. Es handelt sich um einen 6-Sitzer VW Pritschenwagen mit Dreiseitenkipper ausgestattet. Die Zulassung für das Fahrzeug findet in der kommenden Woche statt. Auf Nachfrage aus dem Rat, was mit dem alten Fahrzeug passiert, teilt Bürgermeister Gerhard mit, dass dieses zum Schrotthändler gebracht wird, da es inzwischen 30 Jahre auf dem Buckel hat.

Des Weiteren wird erfragt, ob das Fahrzeug noch entsprechend foliert wird. An der Farbe wird sich nichts ändern. Der Auftrag der Folierung wird an die entsprechende Firma zur gegebenen Zeit vergeben.

Beschluss:

Das Gremium stimmt dem Kauf des Bauhoffahrzeuges in Höhe von 39.490 € bei der Firma Frankenberger aus Stetten, zu.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

6.

Gemeindliche Wege;

hier Wiederherstellung der Gräben;

Vergabe der Bauleistung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Das Gremium begutachtet das Angebot der Fa. Agrarservice May, Retzstadt. Seitens des Gremiums wird beschlossen, die Straßengräben bei den folgenden Straßen ausbaggern zulassen:

Schraud runter bis zur Wethstraße

Ehem. Güsa rein bis zum Sportplatz

Point rein bis Fa. Seibl

An der Thüngener Straße

Kurve Oberlochgraben hoch zum Barthels Bild

Somit beläuft sich der neue theoretische Auftragswert auf ca. 11.600 € brutto.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, wie bisher das Procedere bei der Wiederherstellung der Gräben war. 1. Bürgermeister Karl Gerhard erläutert, dass dies bisher von anderen Firmen oder teilweise selbst mit einem Frontlader erledigt wurde.

Ebenso wird über einen Ablageplatz diskutiert und der Platz neben dem „ewigen Licht“ als Zwischenlagerplatz vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Erteilung des Auftrags zur Wiederherstellung der Gräben an Fa. Agrarservice May, Retzstadt, in Höhe von 11.840 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

Frau Regina Röthlein nimmt aufgrund des Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.

7.

Antrag des Marktes Zellingen auf Zuschuss für die Anschaffung eines neuen PKW für die Helfer vor Ort;

HVO;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Aufgrund der bereits in den letzten Jahren gefahrenen Einsätzen seitens des HvO in Retzstadt strebt das Gremium eine Spende an.

Diese orientiert sich am Kaufpreis in Höhe von 55.000 €. Der bisherige Spendenbetrag in Höhe von 27.000,-- € ist hier in Abzug zu bringen.

Anhand der in der Vergangenheit gefahrenen Einsätze wird ein Anteil von 13 % von 94 Einsätzen errechnet, was zu einer Endsumme von 3.640 € führt.

Diese wird seitens des Gremiums auf 4.000 € aufgerundet.

Beschluss:

Das Gremium beschließt eine Spende an den Markt Zellingen für das HvO Fahrzeug in Höhe von 4.000 €.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Raiffeisenbank Würzburg

Bürgermeister Karl Gerhard informiert das Gremium, dass die Raiffeisenbank Würzburg ihre Filiale zum 31.03.2026 in Retzstadt schließt. Ebenso wird es danach keinen Geldautomaten mehr geben.

b) Baumpflanzung am Zick-Zack Weg hoch zum Kahlkreuz;

Hier erfolgt die Nachfrage aus dem Gremium, ob die Pflanzung des jeweiligen Baum des Jahres bei diesem Weg noch erfolgen wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies vor Jahren vom ehem. Vorstand des Weinbauvereins angeregt wurde. Es wird seitens des Gremiums angeregt, dort nochmals nachzufragen, ob hier noch eine Aktion geplant ist.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Veröffentlichung vor.