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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung über das Abhalten von Märkten (hier: Weihnachtsmarkt) (MarktGebS)

Auf Grund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Änderungssatzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung (MarktGebS)).

Art. 1

Gebührenarten, Gebührenberechnung

(2) Die Gebühren betragen für Händler und Schausteller pro Wochenende

a)

pro Holzlaube oder Häuschen (3 lfd. Meter)

75,00 €

b)

pro mitgebrachter Hütte oder Ähnlichem (nur nach Absprache; 3 m Stellfläche)

55,00 €

 

jeder weitere Meter

5,00 €

(3) Die Gebühren betragen für gastronomische Betriebe pro Wochenende

a)

pro Holzlaube oder Häuschen (3 lfd. Meter)

85,00 €

b)

pro Holzlaube, Häuschen mit Boden (3 lfd. Meter)

110,00 €

c)

pro mitgebrachter Hütte oder Ähnlichem (nur nach Absprache; 3 m Stellfläche)

70,00 €

d)

jeder weitere Meter

5,00 €

(5) Für den erhöhten Strombedarf ergibt sich folgende Regelung:

a)

wird ersatzlos gestrichen

(7) Bänke und Tische können sich vom Veranstalter für das Marktwochenende geliehen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich pro Wochenende

a)

pro Bank

5,00 €

b)

pro Tisch 

10,00 €

Art. 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Abhalten von Märkten (hier: Weihnachtsmarkt) tritt zum 01.06.2026 in Kraft.

Himmelstadt, den 23.04.2026

 

 

gez. Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister