Protokoll über die Versammlung am 07.12.2022 im Feuerwehrschulungsraum Zellingen
Beginn: 19.40 Uhr
Ende: 20.10 Uhr
Teilnehmer, Flächeneigentum und Vertretungsverhältnisse: siehe Anlage.
Es waren 12 Jagdgenossen mit einer Fläche von 244,50 ha anwesend.
1. Begrüßung:
Der Jagdvorsteher begrüßt die anwesenden Jagdgenossen und entschuldigt den zuständigen Bearbeiter von der Unteren Jagdbehörde ohne Angabe von Gründen. Bevor er das letztjährige Protokoll verliest, erinnert er an die im letzten Jagdjahr verstorbenen Willi Herrlein, der der erste Jagdvorsteher der Genossenschaft von 1975 bis 2004 war sowie an Christian Hartmann, welcher seit 1994 Kassenprüfer, ab 1999 Beisitzer und von 2004 bis 2009 stellvertretender Jagdvorsteher war.
2. Bericht des Jagdvorstehers:
Der Jagdvorsteher berichtet den Anwesenden von den im vergangenen Jagdjahr seitens der Vorstandschaft ergriffenen Maßnahmen sowie seinen satzungsmäßigen Tätigkeiten. Letzte Woche wurden diverse Hecken geschnitten und sein Stellvertreter Edgar Hartmann, welcher seitens der Gemeinde hierfür mit einem eigenen Etat ausgestattet wurde, hat die Bankette gerichtet und Wege geschottert. In Bälde soll auch ein zwischenzeitlich unpassierbar gewordener Weg am Würzberg wieder freigeschnitten werden.
3. Bericht des Kassiers:
Abdruck entfällt
4. Bericht der Rechnungsprüfer sowie Entlastung der Vorstandschaft:
Die Rechnungsprüfer bescheinigen dem Kassier eine ordnungsmäßige Kassenführung, worauf hin die Jagdgenossen die Vorstandschaft einstimmig unter Enthaltung des Kassiers entlasten.
5. Verwendung Jagdschilling:
Der Jagdvorsteher schlägt der Versammlung vor, den Jagdschilling weiterhin für Heckenschnitt und Wegebau zu verwenden, vgl. § 14 Abs. 3 S. 2 der Genossenschaftssatzung. Weiterhin soll auch zum Ausgleich von Wildschäden der im Vorjahr erstmalig eingerichteten Rücklage ein weiterer Betrag zugeführt werden.
Die Versammlung stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.
6. Wünsche und Anträge:
| • | Weiterhin erinnert der Jagdvorsteher, wie bereits in der Vergangenheit, die Anwesenden daran, zur Vermeidung von Wildschäden ihren Beitrag zur Verhütung selbiger zu leisten (Mitteilung von Aussaat und Ernteterminen, Freihalten der Zäune von Bewuchs, sofern möglich, Mithilfe bei der Aufstellung von Zäunen, ausreichendes Platzlassen für den Zaun durch Freilassen der ersten Zeile. Außerdem sind die Felder spätestens monatlich auf Wildschäden zu kontrollieren. Bei wildschadensgeneigten Flächen verkürzt sich der Monatsturnus auf bis zu eine Woche.). |
| • | Der Kassier hätte gerne von der Gemeinde eine Aufstellung über die im Jagdjahr angefallenen Wildschäden, auch wenn ihm bewusst ist, dass in diesen diejenigen, welche mittels einer gütlichen Einigung reguliert werden konnten, nicht enthalten sind, um das Überschreiten des Pachtdeckels zu prüfen. |
| • | Ein Jagdgenosse hätte gerne nochmals das Procedere beim Auftreten eines Wildschadens erläutert, welchem der Jagdvorsteher entspricht. Hierbei geht er auch auf die Entbehrlichkeit eines Gütetermins, sofern dieser keinen Erfolg verspricht sowie die Aufteilung der Schätzerkosten ein. |
| • | Zum Abschluss weist der Jagdvorsteher die Teilnehmer darauf hin, dass im nächsten Jahr die Vorstandschaft neu zu wählen ist und in der nächsten Versammlung auch über eine Verlängerung der Pachtverträge abgestimmt werden soll. |