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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Europawahl 2024

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlbeantragung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Wahlbenachrichtigungen werden von unserem externen Dienstleister so versandt, dass sie fristgerecht bis spätestens 19.05.2024 zugestellt sind.

Auch ohne den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung können Sie jetzt schon Briefwahl beantragen.

Hierfür können Sie folgende Möglichkeiten nutzen:

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schriftlich (formlos mit den untenstehenden Mindestangaben)

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per Mail an wahl@vgem-zellingen.de mit den untenstehenden Mindestangaben

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ab dem 21.05.2024 bis zum 02.06.2024 auf der Homepage unter Bürgerservice DIGITAL – Wahlen und Bürgerbeteiligung; Briefwahlbeantragung online

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persönlich (hier ist mit Wartezeiten zu rechnen)

->telefonisch Ist Keine Briefwahlbeantragung möglich!

Mindestangaben des Antragsstellers:

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Familienname

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Vorname

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Geburtsdatum

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vollständige Wohnanschrift und ggf. abweichende Wohnanschrift (z. B. bei längerem Urlaub)

Anträge auf Briefwahl werden nach der Reihe abgearbeitet und grundsätzlich den Wählern per Post zugestellt.

Briefwahl kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 07.06.2024), 18 Uhr, beantragt werden.

Eine Mehrfachbeantragung (z. B. zweimalige Online-Beantragung) beschleunigt nicht den Ausstellungsprozess.

Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nach Beantragung allerdings nicht innerhalb von 10 Tagen angekommen sein, müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen!

Bei Fragen können Sie die Wahlleitung unter 09364/8072-37 kontaktieren.