Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Haushaltssatzung und - plan; Finanzplanung 2024 - 2028 Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über das RIS bzw. per Mail zugestellt worden.
Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan in seiner Sitzung vom 13.03.2025 und 03.04.2025 ausführlich vorgetragen.
Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2024
Der Verwaltungshaushalt schließt voraussichtlich mit einem Plus von rund 190.500,00 € ab. Dieser Betrag wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von rund 170.700,00 € vor – im Vergleich zwischen dem Haushaltsansatz und den IST-Zahlungen.
Mit den zurückgestellten Mitteln in der Allgemeinen Rücklage stünden dem Haushalt 2024 insgesamt 361.240 € zur Verfügung.
Verwaltungshaushalt 2025
Gemäß den Ansätzen liegt der
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben bei — 3.998.927,00 €
Vermögenshaushalt 2025
Gemäß den Ansätzen liegt der
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben bei — 1.309.541,00 €
Verpflichtungsermächtigungen sind im kommenden Jahr in Höhe von 115.000,00 € eingeplant worden.
Allgemeine Info Haushaltsplan
Wie im vergangenen Haushaltsjahr wird der endgültige Haushalt den Mitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen.
Der Erste Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haushaltssatzung 2025.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2025.
Sie ist als Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorschlag 2:
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2028.
Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Hemmelmann begrüßt die Kämmerin der Gemeinde Selina Müller und übergibt ihr das Wort. Frau Müller erläutert den Haushalt:
Am vorläufigen Ergebnis für das abgelaufene Haushaltsjahr hat sich bisher noch nichts geändert. Die Jahresrechnung wird im Mai gelegt (bzw. ist bis 30.06. zu legen).
Die Schwerpunkte im Verwaltungshaushalt sowie die Zuführung an und die Schwerpunkte des Vermögenshaushalts für das aktuelle Haushaltsjahr werden erläutert.
Die freie Finanzspanne im Haushalt 2025 beträgt 45.355 €.
Der Haushalt ist öffentlich zugänglich und kann jederzeit eingesehen werden.
Kreditaufnahmen sind im Zeitraum 2024 bis 2028 nicht eingeplant.
Die wichtigsten Ausgabenschwerpunkte laut Investitionsplan werden benannt, ebenso wie die Förderungen, die diesen gegenüberstehen.
Das Gremium erkundigt sich, ob die eingeplanten Mittel für den Glasfaserausbau für das Gewerbegebiet vorgesehen sind. Dies wird bestätigt.
Kämmerin Müller erläutert die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Insgesamt sind 115.000€ für 2026 vorgesehen.
Die Entwicklung des Schuldenstandes wird dargestellt. Die Schulden pro Einwohner belaufen sich auf 591,06 €.
Zu berücksichtigen sind zudem zwei kreditähnliche Rechtsgeschäfte für Grunderwerb und Erschließung Mausberg IV, die außerhalb des Haushaltes laufen.
Gemeinderat Wolfgang Kübert erkundigt sich zur Mittagsbetreuung, insbesondere der Versorgung mit Mittagessen für die Grundschulkinder. Hierfür sollte im Pfarrzentrum angefragt werden.
Eine endgültige Klärung konnte noch nicht erreicht werden. Es gibt keine negative Rückmeldung, aber auch keine endgültige Zusage.
Gefragt wird zur Klärung der hohen Kosten für GEMA-Gebühren.
Hierzu hat Kämmerin Müller in der laufenden Woche angerufen. Die GEMA habe derzeit Personalmangel. Ein Ergebnis soll Ende Mai kommen.
Verwiesen wird auf das Infrastrukturprogramm. Es können evtl. Gelder realisiert werden, wenn sich die Gemeinde rechtzeitig darum kümmert. Z.B. hatte das Ingenieurbüro Amthor darauf hingewiesen, dass für die Mehrzweckhalle die vorderen Bereiche saniert werden müssen. Hierfür werden Fördergelder benötigt.
Kämmerin Müller erläutert, dass erst die Regierung anzufragen ist, wenn die Gemeinde Bauvorhaben plant. Diese gibt dann auch Hinweise, wo gerade Fördermöglichkeiten bestehen.
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb erkundigt sich zum Stellenplan, inwiefern sich Änderungen, Neueinstellungen oder Höhergruppierung auswirken.
Erläutert wird: bei Höhergruppierung ergeben sich keine Änderungen im Stellenplan, bei Neueinstellungen ergeben diese sich, auch wenn es die Stelle im Stellenplan bisher nicht gibt. Wenn der Stellenplan genehmigt ist, sind im Nachgang noch Änderungen möglich.
Der Gemeinderat dankt Kämmerin Selina Müller für die Ausführungen zum Haushalt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2025.
Sie ist als Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss:
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2028.
Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 2. | Anfrage des Herrn Thomas Schuhmann; Mountainbike-Trail in Himmelstadter Wald; Beratung und Beschlussfassung; |
Sachverhalt:
Herr Thomas Schuhmann hat in einer Bürgermeistersprechstunde angefragt, ob es möglich wäre, in einem Gemeindewaldstück einen Mountainbike-Trail zu errichten. Er würde gerne auf einer Gefällestrecke in einer Länge von ca. 500 – 1.000 m eine schmale Fahrspur und einige Kurven freilegen.
Nach Rücksprache mit dem Förster, Herrn Schelbert, ist dieser gegen eine solche Fahrbahn quer durch den Wald, da der „Betrieb“ einer solchen Strecke eine ständige Beunruhigung für den Wald und das Wild darstellt.
Weiter müssen die Haftungsrisiken geklärt werden. Prinzipiell ist der Betreiber verantwortlich. Allerdings befindet sich der Trail dann auf einem öffentlichen Gemeindewaldgrundstück und wäre „unkontrolliert“ für jedermann frei zugängig. Es muss geklärt werden, inwieweit die Gemeinde Himmelstadt haftbar ist und welche Vorkehrungen zur Sicherung des Mountainbike-Trails zu treffen sind.
Mit Kosten für eine rechtliche Prüfung und Vertragsgestaltung sowie einer evtl. folgenden Beschilderung oder gar Absperrung ist zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt für 2025 sind keine Kosten für eine solche Maßnahme vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Errichtung eines Mountainbike-Trials zu und beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Förster ein geeignetes Gemeindewaldstück zu finden und die notwendigen Vorkehrungen in Angriff zu nehmen.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Hemmelmann sieht das Vorhaben kritisch, da die Strecke frei im Wald zugänglich ist. Solange diese sinnvoll von Radsportlern genutzt würde, stehe nichts entgegen, aber dies ist nicht abschätzbar. Er sieht die Strecke auf Privatgrundstück vertretbar, auf öffentlichem Grund eher schwierig.
Gefragt wird zu Standort und Lage der Strecke.
Eine geeignete Fläche ist noch nicht festgelegt. Wenn der Gemeinderat sich positiv entscheidet, soll ein geeignetes Grundstück gesucht werden.
Gefragt wird zum Trail in Zellingen bzw. Erlabrunn. Es liegen keine Infos vor, ob sich die Strecke dort auf Privatgrund befindet und wie die Haftung geregelt ist.
Gemeinderat Harald Gangl erläutert, dass er aus Sicht des AK Tourismus eher zur Zustimmung neigt, seine Entscheidung aber zweigeteilt sieht. Seiner Erfahrung nach wird eine solche Strecke in der ersten Zeit mehr frequentiert, dann eher weniger. Die vorliegende Anfrage ist zudem nicht über den Verein RV Edelweiß gestellt worden. Es handelt sich um eine Privatinitiative.
Das Gremium erkundigt sich, ob neben dem Förster auch der Jagdpächter schon involviert ist. Empfohlen wird, auch dessen Expertise noch einzuholen.
Der Gemeinderat findet die Grundidee gut, aber die ablehnende Begründung des Revierförsters zu Haftungsfragen überraschend.
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb empfiehlt zu prüfen, ob das Vorhaben umgesetzt werden kann. Erhofft wird u.a., dass Wanderwege gepflegt werden und zudem keine Schneise geschlagen werden soll, sondern nur eine kleine Spur entsteht.
Das Gremium diskutiert das Für und Wider. Es könne eine Bereicherung für den Ort und die Jugend sein.
Die haftungsrechtliche Sicht kann nicht nachvollzogen werden, da Wanderwege auch auf Himmelstadter Grund sind, und nicht überzeugt, warum bei dem Trail ein höheres Haftungsrisiko besteht.
Das Gremium erkundigt sich zu den Kosten, ob Herstellung und Unterhalt in Eigenleistung durch den Antragsteller erfolgen. Der Antragsteller ist in der Sitzung des Gemeinderates zugegen und bejaht dies.
Verwiesen wird darauf, dass früher das Anlegen der Wanderwege auch viele Diskussionen mit dem Förster ausgelöst haben und ebenfalls große Bedenken bestanden. Haftungsfragen werden ähnlich gesehen. Aufgrund der evtl. schwerwiegenderen Folgen bei Unfällen sollte dies aber geprüft werden.
Vorgeschlagen wird, sich mit dem Revierförster zusammenzusetzen, um nach geeigneten Stellen zu suchen, wo eine Umsetzung möglich wäre.
Befürchtet wird mehr Radverkehr im Wald. Evtl. wäre es daher besser, erst Rechtsfragen zu klären, bevor ein Beschluss gefasst wird.
Bürgermeister Hemmelmann gibt zu bedenken, dass ein grundsätzlicher Beschluss auch zur Prüfung der Rechtslage führen würde.
Eine Vertagung des TOP ist daher nicht sinnvoll.
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Errichtung eines Mountainbike-Triais zu und beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Förster ein geeignetes Gemeindewaldstück zu finden und die notwendigen Vorkehrungen in Angriff zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: 7 : 6
Der Antrag ist angenommen.
| 3. | Baugebiet Mausberg IV: Information zum Sachstand |
Sachverhalt:
Stand Bauleitplanverfahren:
Das Bebauungsplanverfahren Mausberg IV wurde als Verfahren nach § 13b BauGB gestartet, die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 durchgeführt.
Leider wurden die Verfahren nach § 13b BauGB durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 gekippt.
Der Gemeinderat hat anschließend in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren als sog. „Regelverfahren“ weiterzuführen und die bereits durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung als frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zu werten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ebenfalls in der GR-Sitzung am 07.12.2023 abgewogen.
Im Bauleitplanverfahren sind als weitere Verfahrensschritte die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und anschließend der Satzungsbeschluss zu fassen.
Entwässerung Baugebiet:
Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurde der bislang vorliegenden Planung insbesondere im Bereich Abwasserentsorgung nicht zugestimmt, da nicht dargelegt werden konnte, ob eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers problemlos möglich ist.
Um entsprechend argumentieren zu können, und ggf. eine positive Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes zu erlangen, wurde eine hydraulische Überrechnung des gesamten Kanalnetzes Himmelstadt in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis dieser hydraulischen Überrechnung durch das IB Arz lag im Februar 2025 vor.
Aufgrund dieser Berechnung kann festgehalten werden, dass es insbesondere an einer Stelle im Bestand (Triebstraße und Pillenbergstraße) zu einem rechnerisch ermittelten hydraulischen Konflikt kommt. Dies haben auch zwei Starkregenereignisse im Jahr 2024 bestätigt.
Für das geplante Baugebiet heißt das, dass darauf zu achten ist, die bestehende Mischwasserkanalisation und die Kläranlage nicht weiter hydraulisch zu belasten.
Aufgrund der schlechten Versickerungswerte im Plangebiet wird als kostengünstigste Variante für die Abwasserbeseitigung im Baugebiet Mausberg IV die Einrichtung eines Trennsystems mit einer Rückhaltung in Form eines Erdbeckens angesehen. Die gedrosselte Ableitung sowie ein Notüberlauf werden an die bestehende Mischwasserkanalisation hergestellt.
Die vorläufige Kostenprognose für die Erschließung des Baugebiets Mausberg IV ist im Ratsinformationssystem eingestellt.
Zeithorizont:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der hydraulischen Überrechnung ist eine Überarbeitung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes mit entsprechender Fortschreibung der Begründung usw. erforderlich.
Sobald die überarbeiteten Unterlagen vorliegen, werden diese dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt, sodass vermutlich im Laufe des Sommers 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 und daran anschließend der Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Anschließend ist die Erschließungsplanung durchzuführen, auf deren Grundlage dann eine entsprechende Ausschreibung für die Erschließungsmaßnahmen erfolgen kann.
Mit der Erschließung des Baugebietes könnte bei planmäßigem Verlauf im Jahr 2026 begonnen werden.
Ergänzende Anmerkung:
Ergänzend ist zu erwähnen, dass durch das IB Arz ein erstes Sanierungskonzept für die bestehende hydraulische Belastung im Bestand – losgelöst von der Thematik Baugebiet Mausberg IV - erarbeitet wird.
Diskussionsverlauf:
Es handelt sich um eine Information zum aktuellen Sachstand.
Das Ingenieurbüro Arz soll gebeten werden, die Ergebnisse in die Überarbeitung der Entwurfsunterlagen entsprechend einzuarbeiten und im Sommer als TOP in Gemeinderat einzubringen.
Gefragt wird zum Platz für das Rückhaltebecken bzw. ob dafür überhaupt ein Grundstück zur Verfügung steht. Es ist davon auszugehen, dass ein Grundstück verfügbar ist, aber dafür ein Bauplatz weniger angeboten werden kann. Für BayernGrund hat es zunächst keine Auswirkungen. Evtl. ist aber zu überlegen, ob Bauplätze neu zugeschnitten werden.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 4. | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
a) TVÖD Einigung zu Lohnsteigerungen
Die Einigung in der aktuellen Tarifrunde bewirken Lohnerhöhungen in 2025 um 3 % sowie 2026 um weitere 2,8 %.
b) Infostand AFD am 26.04.2025
Informiert wird, dass am 26.04.2025 ein Infostand der AFD am Wendeplatz in der Mainstraße steht. Angefragt wurde zuerst, den Infostand an der Bushaltestelle aufzubauen. Dort wurde aufgrund des Busverkehrs kein Infostand genehmigt. Der Infostand an sich kann nicht pauschal verhindert werden.
Der Infostand ist für die Zeit von 10:00-14:00 Uhr geplant.
c) Förderbescheid Pager
Mitgeteilt wird, dass der Fördermittelbescheid für 17 Pager in Höhe von 12.410 € eingegangen ist.
d) Sachstand Windkraftanlagen
Für den 29.04.2025 wurde ein Termin mit Herrn Andreas Scharf von der Firma Primus bezüglich Pachtvertrag vereinbart.
e) 30 Jahre Jugendzentrum
Das JuZ besteht nun bereit seit 30 Jahren. Das Jubiläum soll am Gründungstag 06.12. mit einem Beatabend gefeiert werden.
f) Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt
Das Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt wurde mit der PI Karlstadt Frau Annette Fröhlich, Herrn Julian Bentele und einem weiteren Vertreter mit den Mitarbeitern des Bauhofs sowie allen drei Bürgermeistern besprochen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Komplettabriegelung nicht möglich ist.
Es bestehen 3 Zugänge zum Markt. Der Einbau von Schikanen wurde angeregt. Rettungswege müssen freigehalten werden. Die Schikanen sollen mittels Poller oder durch Großfahrzeuge errichtet werden.
g) Termine
| Nächste Sitzung GRHI | 08.05. 19:00 Uhr |
| Bauhofbesichtigung | 09.05. 16:30 Uhr |
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 5. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Schlagloch an der Gemarkungsgrenze
Informiert wird über ein sehr großes Schlagloch an der Gemarkungsgrenze, Strecke Stadelhofen auf Karlstadter Seite. Hier ist der Asphalt herausgefahren. Um Reparatur wird gebeten.
b) Sachstand Glasfaser
Gefragt wird, wann die Bauarbeiten beendet werden. Im Hirtengarten liegen noch Erdhaufen und loser Asphalt.
Es gibt keinen offiziellen Stand. Mehrfache Nachfragen der Bauabteilung bei der Firma erbrachte keine Rückmeldung. Das Material liegt seit mindestens drei Wochen. Die Gemeinde kommuniziert mit der Firma Seibold.
Gebeten wird, die Unfertigkeit und Schäden anzumahnen und eine Frist zu setzen. Bürgermeister Hemmelmann schlägt vor, sich direkt an die Telekom zu wenden und die Telekom anzumahnen.
Dies ist noch nicht die Mängelbeseitigung, sondern noch Fertigstellung. Der Hirtengarten ist kein Einzelfall. Auch andere Straßen sind betroffen.
In der Mainstraße sind die Querungen noch relativ tief. Vorgeschlagen wird, die entsprechenden Stellen zu beschildern bzw. zu kennzeichnen. Insbesondere für Radfahrer ist das Überqueren schwierig.
c) Ölflecken auf der Straße zwischen Kirche und Pfarrheim
Gefragt wird nach dem Verursacher der großen Ölflecken auf der Straße zwischen Kirche und Pfarrheim und ob ein Ölunfall bekannt ist. Es wird vermutet, dass die Müllabfuhr vermutlich bei der Abholung der blauen Tonnen die Flecken verursacht hat. Die Flecken bestehen seit zwei Wochen.
Bürgermeister Hemmelmann wird hierzu recherchieren.
d) Wiederherstellung der Grünfläche zwischen Mehrzweckhalle und Kindergarten
In der Bauausschusssitzung vom 12.08.2024 wurde auch der Bereich zwischen Mehrzweckhalle und Kindergarten in Augenschein genommen. Damals war erläutert worden, dass die Fläche neben der Mehrzweckhalle bereits ausgeschoben und mit Grassamen neu eingesät ist.
Ein durch die Arbeiten freigelegtes altes Kabel sollte noch entfernt werden.
Ein direkt neben dem Notausstieg der Mehrzweckhalle befindliches altes Rohr sollte geprüft werden, ob es sich um ein noch in Betrieb befindliches Rohr handelt oder ob das Rohr verschlossen werden kann. Unter dem alten Notausstieg sollte ein erhöhter Bereich aufgeschoben werden (Podest ca. 1,40 m breit), um besser austeigen zu können.
Die Blechhütte des Hallenwirtes auf dem Gelände sollte beseitigt werden.
Festgestellt wird nun, dass nicht erkennbar ist, dass mit Grassamen neu eingesät wurde. Unklar ist zudem, ob das freigelegte Kabel entfernt wurde, oder ob es noch liegt.
Auch der Notausstieg scheint noch nicht mit Podest versehen und die Blechhütte steht noch.
Autos parken wild auf der Fläche.
Eingesät war, aber Trockenheit ließ nix aufgehen. Der Boden ist sehr verdichtet, so dass Gras nicht wächst.
Der Wirt soll darauf hingewiesen werden, die Hütte abzubauen.
Dass nun Autos auch noch parken, ist jetzt erst aufgefallen. Vorgeschlagen wird, den Bereich abzutrassieren oder sonstig das Parkverbot kenntlich zu machen. Auch zum Wenden darf nicht eingefahren werden.
e) Gedenken Sternenkinder, Sternengrab
Verwiesen wird auf die Mitteilung im Mitteilungsblättle vom 04.04.2025 zum Gedenkort Sternenkinder auf dem Retzbacher Friedhof. Gemeinderätin Felicitas Sattel schlägt vor, das tatsächlich vorhandene Sternengrab in Himmelstadt in ähnlicher Weise mit Presseartikel oder Flyer bekannt zu machen.
In Retzbach handelt es sich dagegen nicht um ein Sternengrab, sondern um einen Gedenkort mit Hinweistafel.
Bürgermeister Hemmelmann erkundigt sich in der Verwaltung bezüglich Veröffentlichungsmöglichkeiten.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 6. | Sitzungsniederschrift vom 06.03.2025; Genehmigung |
Sachverhalt:
Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt zu TOP 10 Punkt n (Veranstaltung Großtierrettung) klar, dass der Termin für die Veranstaltung zur Großtierrettung seitens der Kreisbrandinspektion (KBI) Karlstadt und nicht wie in der Niederschrift vermerkt, der Feuerwehrinspektion Würzburg veranlasst wurde.
Gemeinderat Kübert, teilt mit, dass er der Niederschrift aus folgendem Grund nicht zustimmen kann. In TOP 7 wurde niedergeschrieben, dass eine Zusatzvereinbarung erst dann erfolgt, wenn der Pachtvertrag besteht. Dies habe er so nicht herausgehört, bei ihm ist angekommen, dass es keinen Zusatzvertrag gibt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025 mit der Änderung zu TOP 10 Punkt n, dass der Termin für die Veranstaltung zur Großtierrettung seitens der Kreisbrandinspektion (KBI) Karlstadt veranlasst wurde.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1
Die Gemeinderäte Felicitas Sattel und Christian Scheb enthalten sich aufgrund Art. 49 GO wegen Nichtteilnahme an Sitzung.
Nichtöffentliche Sitzung: