Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Katastrophenschutzkonzept; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
E-Mail-Antrag vom 14.03.2025:
„In den letzten Jahren haben sich in vielen Bereichen Veränderungen ergeben, die Vorkehrungen von Seiten der Gemeinde erfordern. Neben zunehmenden Naturereignissen wie z. B. Starkregen, Waldbrand, großen Stürmen usw. mit entsprechenden Schäden, so kommt es in den vergangenen Monaten verstärkt zu Angriffen auf die kritische Infrastruktur, die dann z. B. zu Stromausfall, Ausfall Trinkwasserversorgung usw. führen kann. Eine Gemeinde muss sich auf solche Ereignisse vorbereiten und dafür Konzepte erstellen, um im Bedarfsfall sofort reagieren zu können.
Ich hatte dieses Thema bereits im letzten Jahr angesprochen und eine Arbeitsgruppe sollte sich mit dem Thema befassen und entsprechende Konzepte erstellen, Strukturen schaffen usw. um im Bedarfsfall sofort handlungsfähig zu sein. Leider wurde in der letzten Sitzung meine Anfrage wie der Sachstand nicht nur unzureichend beantwortet, sondern nach meinem Empfinden auch als unnötig dargestellt. Wesentliche Punkte meiner Anfrage wurden nicht vorgestellt. Hier sei auch noch einmal auf das Schreiben des Innenministeriums vom 23.12.2022 „Krisenvorsorge für den Fall großflächiger langandauernder Stromausfälle – insbesondere Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit“ und an „die Handlungsempfehlung an die Städte, Märkte und Gemeinden als untere Sicherheitsbehörde und zur Katastrophenhilfe Verpflichtete“ des Landratsamtes Main-Spessart verwiesen.
Ich sehe die Gemeinde hier eindeutig in der Pflicht entsprechende Vorsorge zu betreiben, deshalb nachfolgender Antrag:
Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, mit dem der Bürgermeister beauftragt wird, zeitnah ein Konzept zu erstellen, wie bei Schadensereignissen zu verfahren ist. Hierzu ist in erster Linie eine Risikoanalyse zu erstellen, um Gefahren zu ermitteln, um dann in einem weiteren Schritt Maßnahmen festzulegen. Weiterhin wird ein Flyer erstellt und an die Bevölkerung verteilt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger über entsprechende Anlaufstellen, Handlungsempfehlungen zu Bevorratung usw. informiert werden. Weiterhin soll eine Abfrage unter den Bürgerinnen und Bürger erfolgen, wer z. B. bei Stromausfall Unterstützung benötigt, wenn z. B. Beatmungsgeräte, Kühlung von Medikamenten usw. eine entsprechende Stromversorgung benötigen. Oder aber auch wenn ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, bei denen die Angehörigen nicht vor Ort wohnen, in solchen Situationen Hilfestellung benötigen. Weiterhin sollte eine Abfrage darüber erfolgen, wer z. B. im Bedarfsfall medizinische Hilfestellung geben kann (Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte), wer im Bedarfsfall Hilfestellung leisten kann und auch würde usw. Wer ist z. B. Forstwirt, Dachdecker, Heizungsbauer, Elektriker, usw. und steht im Bedarfsfall zur Verfügung. Diese beiden Abfragen, die natürlich entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden soll auch der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit verteilt werden.
Welche Schadensereignisse sollen z. B. dabei in den Blick genommen werden:
| - | längerer flächendeckender Stromausfall, Überflutungen aufgrund von Starkregenereignissen, starke Stürme mit umfallenden Bäumen und abgedeckten Häuserdächer und nicht zuletzt auch mögliche Hochwässer des Mains, Unfall mit Gefahrstoffgütern auf der Bahnstrecke usw. |
| Welche Maßnahmen und Abläufe sind zu definieren: | |
| - Wie können wir die Aufrechterhaltung der Wasser- und Ab | wasserversorgung ermöglichen |
| - | Sind für Schulen und Kindergarten Maßnahmen erforderlich |
| - | Vorhaltung von Sandsäcken, wie viele Sandsäcke sind vorhanden, wie können wir schnell weitere Sandsäcke füllen und verteilen? |
| - | Wie kann jeder selber vorsorgen: entsprechende Vorhaltung von Lebensmitteln und Getränken, Hausapotheke |
| - | wie kann Kommune vorsorgen: vorhalten von mobilen Stromaggregat, Aufrechterhaltung der Kraftstoffversorgung, Wärmestuben, Leuchtturm (Krisenteam, usw.) medizintechnische Versorgung. |
| - | Wie kontaktieren wir die Bürgerinnen und Bürger in einem entsprechenden Gefahrenfall? |
| - | Müssen wir im Haushalt etwas einplanen z. B. Stromaggregat |
| - | Wie ist die Kommunikationsfähigkeit mit der Bevölkerung und überörtlichen Stellen auch bei Ausfall Strom und damit unter Umständen auch von Internet und Mobilfunk gewährleistet?“ |
Die Verwaltung nimmt zu dem Thema wie folgt Stellung:
Im Mitteilungsblatt vom 28.02.2025 wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich zu melden, wenn Bedarf an einer Notstromversorgung aus gesundheitlichen Gründen besteht. Auf diese Anfrage hat sich bisher niemand gemeldet.
Ein Katastrophenschutzkonzept und die Umsetzung erfordern nicht nur eine hohe Personaleinbindung, sondern auch die nötigen finanziellen Mittel. Der Haushalt der Gemeinde Himmelstadt ist ohnehin angespannt. Mit den aktuellen finanziellen Mitteln und der Personalkapazität ist die Erstellung eines Katastrophenschutzkonzeptes in dem geforderten Ausmaß nur schwer umsetzbar.
Trotzdem wird das Thema ernst genommen. Es ist schließlich kein alleiniges Thema der Gemeinde Himmelstadt, sondern in allen Kommunen präsent. Die Verwaltung empfiehlt in der nächsten Bürgermeisterrunde das Thema mit der Geschäftsleitung zu besprechen, ggf. können Synergieeffekte genutzt werden. Zudem sollte das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde mit einbezogen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dem Antrag von Wolfgang Kübert stattzugeben.
Es wird in gefordertem Umfang ein Katastrophenschutzkonzept erstellt.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Herbert Hemmelmann ergänzt: Grundsätzlich sind die Überlegungen zum Katastrophenschutzkonzept richtig. Aufgrund des Bindens von Ressourcen wird empfohlen, dies in größere Runde mit den ILE-Gemeinden oder in der Bürgermeisterrunde und im Landratsamt zu besprechen. Gerade die ILE-Gemeinden liegen alle am Main. Ein gemeinsames Konzept scheint zielführender.
Gemeinderat Wolfgang Kübert erläutert, dass es ihm insbesondere darum geht, dass der besprochene Arbeitskreis AK zum Katstrophenschutz arbeitet. Er verweist auf die Landrätin, die den Bürgermeistern empfohlen hatte, das Thema Stromausfall zu berücksichtigen.
Er verwundert sich darüber, dass eine Terminanfrage Feuerwehr nicht bekannt ist.
Bürgermeister Hemmelmann erläutert, dass die Rückkopplung mit der Feuerwehr schwierig gewesen ist, aber für den kommenden Tag ein Termin zwischen Bürgermeister und Feuerwehr vereinbart wurde.
Gefragt wird zum bisherigen Treffen mit der Feuerwehr, welche Gemeinderäte daran teilgenommen haben. Dies waren die Gemeinderäte Marcus Hilpert und Christian Scheb sowie der erste Bürgermeister und die zweite Bürgermeisterin. Es handelte sich dabei nicht um den angesprochenen Arbeitskreis, sondern um ein bisher einmaliges Treffen.
Das Gremium fragt bezüglich der im Antrag formulierten Beauftragung bzw. Forderung der Konzepterstellung durch den Bürgermeister nach und erkundigt sich, in welcher Form sich der Antragsteller einbringen wird. Dieser betonte, dass er sich an dem Arbeitskreis beteiligen wollte.
Das Gremium verweist darauf, bereits bestehende Konzepte aus anderen Gemeinden als Beispiele zu nutzen.
Es befürwortet, sich grundsätzlich Gedanken zum Katastrophenschutz zu machen und dabei das Verhältnis zu Ressourcen, Finanzen, Lagerung, Zugriffen zu beachten.
Der Katastrophenschutz ist i.d.R. jedoch Sache des Landkreises.
Gemeinderat Jürgen Döll erläutert, dass er dem Antrag wie vorliegend nicht zustimmen kann, da es sich hauptsächlich darum handelt, dass der Bürgermeister zum Handeln aufgefordert wird. Richtig ist jedoch, dass der Katastrophenschutz gemeinsam überlegt werden soll. Er schlägt daher vor, den Bürgermeister zu beauftragen den Arbeitskreis Katastrophenschutz zu reaktivieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dem Antrag von Wolfgang Kübert stattzugeben.
Es wird in gefordertem Umfang ein Katastrophenschutzkonzept erstellt.
Abstimmungsergebnis: 3 : 8
Der Antrag wird in der vorliegenden Form abgelehnt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, die Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretern und der Feuerwehr zu aktivieren und weitere Schritte und Termine der Gruppe vorzubereiten und einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 2. | Antrag GR Kübert zu § 11 Absatz 2 der aktuellen Geschäftsordnung (Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters); Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt mit Mail vom 09.03.2025 folgenden Antrag im Kontext mit der aktuellen Geschäftsordnung der Gemeinde Himmelstadt:
„Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, mit dem der GR die kommunale Aufsicht am Landratsamt Main-Spessart bittet, die Frage zu beantworten ob generell bis zu 5000 Euro durch den Bürgermeister ohne Information des Gemeinderates bzw. eines Gemeinderatsbeschlusses getätigt werden dürfen. Weiterhin ist dem GR zu erläutern was es mit dem Begriff „im Einzelfall“ unter Art. 11 Abs. 2 Punkt 2.a auf sich hat. Wie ist dies zu interpretieren.“
Hierzu die Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der konstituierenden Sitzung am 06. Mai 2020 / TOP 7 die aktuell geltende Geschäftsordnung beschlossen.
In § 11 wurden die einzelnen Aufgaben des 1. Bürgermeisters konkret geregelt. So auch im Absatz 2 Nr. 2a die Bewirtschaftungsbefugnis von Haushaltsmitteln. Der Text explizit wie folgt:
„Zu den Aufgaben des 1. Bürgermeisters gehören insbesondere auch – in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde - die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von brutto 5.000,00 € im Einzelfall.“
Der Gemeinderat hat damit im Rahmen seiner Organisationshoheit die Kompetenzabgrenzung zwischen dem 1. Bürgermeister und dem GR vorgenommen. Mit diesem Instrument wird dem 1. Bürgermeister ermöglicht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu tätigen und in seiner eigenen Zuständigkeit zu vollziehen bzw. umzusetzen.
Der Text in der GeschO orientiert sich in Gänze an der Mustervorlage des Bayerischen Gemeindetages. Bei der Festlegung der Höhe hat der Gemeindetag vorgeschlagen, je nach Größe der jeweiligen Gemeinde 4,00 bis 5,00 € je Einwohner festzusetzen (= somit wäre – bei einer Einwohnerstärke von durchschnittlich 1.600 - maximal sogar ein Betrag von 8.000,00 € möglich gewesen).
Die Bewirtschaftungsbefugnis im Allgemeinen ist das Recht, im Rahmen des Haushaltsplanes Verbindlichkeiten zu Lasten der Gemeinde einzugehen. Bewirtschaften heißt, zu entscheiden, auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt Haushaltsmittel verwendet werden. Diese Befugnis teilt sich noch in eine allgemeine, persönliche und sachliche auf.
Die Begrifflichkeit „im Einzelfall“ orientiert sich am einzelnen Rechtsgeschäft respektive am einzelnen abzuschließenden bzw. abgeschlossenen Vertrag (Kauf-, Werkvertrag o.ä.).
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung (wohl aber je nach Sachlage eine kommunalpolitische Zweckmäßigkeit) für den 1. Bürgermeister, den Gemeinderat über die – im Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis – getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Erfolgt keine Unterrichtung des GR durch den 1. Bürgermeister, wird die von ihm getroffene Entscheidung nicht rechtswidrig, die Entscheidung bleibt von Bestand.
Im konkreten Fall wurde die Auftragsvergabe auf Grund der Dringlichkeit in die Wege geleitet (Notwendigkeit der Beschaffung / Lieferfristen etc.). Außerdem handelt es sich dabei um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung (Unterhalt / siehe Art. 37 Absatz 1 Nr. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung). Dies natürlich unter Beachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Mögliche Konsequenzen / Ansatzpunkte:
Der Gemeinderat kann die Inhalte des besagten § 11 Absatz 2 Nr. 2a GeschO durch Beschluss ändern/anpassen (= Neufestlegung der Höhe der Bewirtschaftungsbefugnis in €).
Aber:
Eine inhaltliche Notwendigkeit für die Aufhebung bzw. Änderung dieser Summe besteht nicht, da keine rechtlichen (in formeller und materieller Hinsicht) Anhaltspunkte für eine Beanstandung bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Direkt keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn GR Wolfgang Kübert zu.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderat Wolfgang Kübert erläutert, dass er an seinem Antrag festhält, da er der Ansicht ist, dass gesetzl. Vorgaben Interpretationsspielraum bieten. Er wünscht sich eine bessere Information im Gemeinderat, zumal dies dann im Investitionshaushalt abgebildet wird.
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb verweist auf § 11 Absatz 2 insbesondere Nr. 2c GeschO. Geregelt ist darin, dass die Entscheidungsbefugnis über überplanmäßigen Ausgaben bis 2.500 € und bei außerplanmäßige Ausgaben 1.750 € umfasst. Gefragt wird zur Definition außerplanmäßige/überplanmäßige Ausgaben. Kämmerin Selina Müller bestätigt, dass Gelder, die nicht im Haushalt eingeplant sind, außerplanmäßig sind und Gelder die nicht in der benötigten Höhe im Haushalt stehen, überplanmäßig sind. Was dies für die Entscheidungsbefugnis bedeutet, muss noch geprüft werden.
Bürgermeister Hemmelmann nimmt Kontakt mit dem Geschäftsleiter der VGem auf.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn GR Wolfgang Kübert zu.
Abstimmungsergebnis: 3 : 8
Somit wird dieser Antrag abgelehnt.
| 3. | Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
a) Alexander Konrad Bauunternehmen GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 5, 97267 Himmelstadt
Für die Verlegung einer Trinkwasserleitung im öffentlichen Bereich – Hirtengartenweg o. Nr. / bei 12 + 12 A, Mehling, legt die Alexander Konrad Bauunternehmen GmbH am 13.03.2025 eine Rechnung über 9.654,59 € vor.
Sie wurde am 19.03.2025 bezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
a) Der Betrag auf der Haushaltsstelle 8151.9501 ist dem Entwurf des Haushalts 2025 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
a) Alexander Konrad Bauunternehmen GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 5, 97267 Himmelstadt
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Alexander Konrad Bauunternehmen GmbH für die Verlegung einer Trinkwasserleitung im öffentlichen Bereich Hirtengartenweg vom 13.03.2025 über 9.654,59 € im Nachhinein.
Diskussionsverlauf:
Für die Versorgung einzelner Baugebiete ist die Gemeinde bezüglich des öffentlichen Bereichs zuständig und muss daher auch die Kosten tragen.
Gefragt wird, ob im betreffenden Bereich nicht bereits eine Wasserleitung lag.
Da das Baugrundstück erst im Nachhinein entstand (ursprünglich Bereich Zufahrschleife Umgehungsstraße) und damit die Fläche erst später als Baugrundstück umgewidmet wurde, bestand bisher keine Wasserleitung.
Gefragt wird, ob weitere Rechnungen zu berücksichtigen sind. Dies wird bejaht, da auch noch Arbeiten der Energieversorgung notwendig sind. Fa. Konrad hat nur Tiefbauarbeiten erledigt.
Die Kosten wurden von der techn. Bauabteilung der VGem geprüft. Die Rechnung besteht aus zahlreichen Einzelpositionen.
Beschluss:
a) Alexander Konrad Bauunternehmen GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 5, 97267 Himmelstadt
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Alexander Konrad Bauunternehmen GmbH für die Verlegung einer Trinkwasserleitung im öffentlichen Bereich Hirtengartenweg vom 13.03.2025 über 9.654,59 € im Nachhinein.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 4. | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
a) Markierungsarbeiten
Informiert wird über Markierungsarbeiten im Bereich Parkplatz und Straße am Kindergarten/Grundschule die am 16.04.2025 durchgeführt werden und weitere Arbeiten in der Triebstraße am 17.04.2025.
b) Gebäudeeinmessung Kindergartenneubau
Die Gebäudeeinmessung des Kindergartenneubaus erfolgt am 07.04.2025.
c) Nachfolger Forstdirektor, AELF
Der Nachfolger von Herrn Christoph Kirchner als Forstdirektor des AELF hat sich im Ort vorgestellt. Neu im Amt ist Herr Felix Bach. Beim Gespräch hat er auf die anstehende Planung verwiesen. Dabei handelt es sich um die nächste Forsteinrichtung, die alle 20 Jahre erfolgt.
Herr Bach wird sich zunächst in das Aufgabenfeld einarbeiten.
d) Pflegemaßnahme Sternberg
Herr Stefan Reuter vom Landschaftspflegeverband hat in der Gemeinde mitgeteilt, dass die Pflege abgeschlossen ist.
e) Gehsteige Norma
Mit Herr Thomas Gunzelmann von der Fa. Kraftwerk fand ein Vororttermin statt. Die Arbeiten am Gehsteig werden noch erledigt, das Straßenschild auf die andere Seite verlegt, der Übergang asphaltiert.
f) Mitgliederversammlung Kreisverband Gartenbau und Landespflege
Informiert wird über die Mitgliederversammlung vom 15.03.2025 in Mittelsinn.
g) Abnahme der Baustelle DB Schallschutzwand
Die Abnahme der Baustelle im Umgriff Schallschutzwand ist erfolgt. Die Wege (Schotterstrecke) wurden abgelaufen. Es war zuvor beanstandet, dass zu hoch aufgeschottert wäre. Dies konnte bei der Begehung nicht festgestellt werden. Es ist möglich, ebenerdig in die Grundstücke einzufahren.
Der Schotter ist grobkörnig. Es wird gehofft, dass er sich durch Befahren mit Schleppern noch festdrückt.
h) JHV Forstbetriebsgemeinschaft Arnstein
Über die Jahreshauptversammlung der FBG wird informiert. In der Hauptsache wurden nur organisatorische Themen besprochen.
i) Schutzmaßnahmen wegen Sonnenbrand an Himmelstadter Bäumen
In Himmelstadt leiden Bäume unter Sonnenbrand, u.a. auch am Kirchplatz. Die Bäume werden deshalb mit einer Sonnenschutzlasur gestrichen, um weitere Schäden vorzubeugen.
j) Projekt Denkmalpflege THWS
Mitgeteilt wird, dass eine Studentengruppe am Dienstag in Himmelstadt vorgesprochen hat. Insgesamt 60 Studenten des 6. Semesters „denkmalgeschützte Objekte“ werden in 15 Gruppen zu 4 Personen hier im Klosterareal tätig werden. Seminarziel ist, Konzepte für die Wiederbelebung des Gebäudes zu erstellen.
k) Termine
| Nächste GR-Sitzung | 08.05. 19:00 Uhr Rathaus |
| Infoveranstaltung GU | 07.04. 19:00 Uhr Mehrzweckhalle |
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 5. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Sachstand Windkraft
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb erkundigt sich zum aktuellen Sachstand und insbesondere zum Zusatzvertrag bzw. der Zusatzvereinbarung. In der letzten Sitzung war informiert worden, dass Fa. Primus nicht bereit ist, zeitgleich einen Zusatzvertrag in Verbindung mit Pachtvertrag abzuschließen. Jedoch war die Bereitschaft für eine Zusatzvereinbarung signalisiert.
Erster Bürgermeister Hemmelmann hatte den Auftrag, wenn der Pachtvertrag unterschrieben ist, die Forderungen des Gemeinderates Wolfgang Kübert und der „Neuen Liste“ mit Herrn Andreas Scharf von der Fa. Primus in die Wege zu leiten.
Bürgermeister Hemmelmann erläutert, dass er nachgefragt hat, wann der Pachtvertrag zurück an die Gemeinde kommt. Verwiesen wurde auf krankheitsbedingte Verzögerungen.
Eine Zusatzvereinbarung wird außerhalb des Pachtvertrages angestrebt. In Verbindung mit Pachtvertrag ist es nicht möglich, sondern soll erst im Anschluss vereinbart werden.
b) Aufkauf von Ausgleichsflächen
Für die Notwendigkeit, für Baumaßnahmen Ausgleichsflächen vorzuhalten, scheint es Interessen zu geben, gute Ackerflächen aufzukaufen.
Verwiesen wird diesbezüglich auf die Informationen des Ersten Bürgermeisters im Nichtöffentlichen Teil. Allerdings ist nicht bekannt, dass dieses Interesse vermehrt an Landwirten herangetragen wird.
c) Termine:
Gefragt wird, ob am Gründonnerstag eine GR-Sitzung geplant ist. Dies steht noch an und entscheidet sich bei der Haushaltsberatung.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 6. | Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025; Genehmigung |
Sachverhalt:
Gemeinderat Kübert kritisiert, dass er unter TOP 2 in Diskussionsverlauf falsch wiedergegeben wurde. Der Antrag wurde zeitlich umgekehrt gestellt. Satz 7 im Diskussionsverlauf muss daher heißen: „Sein vorliegender Antrag wurde zur letzten Sitzung, und nicht für die Aktuelle gestellt.“
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025 mit oben genannter Änderung.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Nichtöffentliche Sitzung: