Die Gemeinschaftsversammlung hat die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Art. 41 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt und
schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.577.980,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 166.100,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 3.035.280,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 11.172 Einwohner festgesetzt (Zensus 2011). |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 271,68635 € festgesetzt. |
Zur Info:
Ermittlung der konkreten Umlage:
| * Gemeinde Himmelstadt | 425.189,15 € | 1.565 Einwohner |
| * Gemeinde Retzstadt | 448.825,87 € | 1.652 Einwohner |
| * Markt Thüngen | 384.707,89 € | 1.416 Einwohner |
| * Markt Zellingen | 1.776.557,09 € | 6.539 Einwohner |
2) Investitions-, Vermögensumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 0 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Investitions-, Vermögensumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 11.172 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Investitions-, Vermögensumlage wird je Einwohner auf 0,00 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird – wie im Vorjahr - auf 150.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (siehe Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 05.05.2025 Aktenzeichen 21-027.0.21-25).
Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 12, bei Herrn Wolfgang Pfister).
Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe hierzu Art. 8 Absatz 2, Art. 10 Absatz 2 VGemO, Art. 40 Absatz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO).