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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 1. Sitzung (konstituierende Sitzung) des Marktgemeinderates am Montag, 11. Mai 2026

im Sitzungssaal des Rathauses Thüngen

1. Bürgermeister Fabian Bentele begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Erweiterung der Tagesordnung

Sachverhalt:

Zu Beginn der Tagesordnung bittet 1. Bürgermeister Fabian Bentele um die Erweiterung der Tagesordnung um zwei weitere dringliche Punkte.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte "Bestellung der Ansprechpartner für den Wald- und Forstschutz; Beratung und Beschlussfassung" sowie "Bestellung der Ansprechpartner für die beiden Friedhöfe; Beratung und Beschlussfassung" zu.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

2.

Vereidigung des neuen ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Das älteste Mitglied des Marktgemeinderates Thüngen, Herr Werner Trabold nimmt dem neuen 1.Bürgermeister des Marktes Thüngen, Herrn Fabian Bentele den Diensteid auf Grundlage des Art. 27 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“.

Der Erste Bürgermeister Fabian Bentele hielt im Anschluss an seine Vereidigung eine Antrittsrede, in der er Dank für das entgegengebrachte Vertrauen aussprach und die Schwerpunkte seiner zukünftigen Amtsführung – Dialog, Transparenz und gemeinschaftliche Weiterentwicklung des Marktes Thüngen – hervorhob.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3.

Vereidigung der neuen ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates

Sachverhalt:

Die am 08. März 2026 neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates Thüngen…

Frau Stellwagen-Bormann Ellen

Herr Neun Robert

Herr Bothe Marius

Frau Rügemer Nicola

Frau Janke Caroline

leisten auf Grundlage des Art. 31 Absatz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) nachfolgenden Eid (auch gemeinsam möglich):

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Erster Bürgermeister Fabian Bentele vereidigt die neuen Marktgemeinderäte mit dem im Gesetz vorgesehenen Eid.

Abstimmungsergebnis: o. A.

4.

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Art. 35 Absatz 1 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister.

Beschlussvorschlag:

Für die Wahlzeit 2026 / 2032 werden aus dem Marktgemeinderat Thüngen zwei weitere Bürgermeister gewählt (wie bisher).

Beschluss:

Für die Wahlzeit 2026 / 2032 werden aus dem Marktgemeinderat Thüngen zwei weitere Bürgermeister gewählt (wie bisher).

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

5.

Wahl des neuen zweiten Bürgermeisters / der neuen zweiten Bürgermeisterin

Sachverhalt:

Erster Bürgermeister Fabian Bentele schlägt als Wahlausschuss folgende Personen vor:

Herr Wolfgang Pfister, Geschäftsstellenleiter

Herr Michael Wegner, stellv. GL

Herr Fabian Bentele, Erster Bürgermeister.

Hierzu besteht von Seiten des Marktgemeinderates Einverständnis.

Es wird erläutert, dass die Wahl geheim durchgeführt wird. Es werden Stimmzettel ausgegeben, auf welchen der Wahlvorschlag / die Wahlvorschläge vom Wahlausschuss eingetragen und anschließend als Stimmzettel freigegeben werden.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint (= absolute Mehrheit).

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig (z.B. leerer Stimmzettel oder Nein-Stimme), ist die Wahl zu wiederholen.

Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt.

Haben 2 Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl wird ein Losentscheid durchgeführt.

Erster Bürgermeister Bentele bittet um Wahlvorschläge. Marktgemeinderat Michael Dienst schlägt Herrn Sebastian Heidenfelder als 2. Bürgermeister vor.

Anschließend wird mittels der vorbereiteten Stimmzettel einzeln und nacheinander von den Mitgliedern des Marktgemeinderates die geheime Wahl durchgeführt.

Der Wahlausschuss zählt das Ergebnis aus und stellt wie folgt fest:

Herr Heidenfelder wurde mit 13 zu 0 Stimmen zum 2. Bürgermeister gewählt.

Der erste Bürgermeister fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

Herr Sebastian Heidenfelder nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6.

Wahl des neuen dritten Bürgermeisters / der neuen dritten Bürgermeisterin

Sachverhalt:

Die Durchführung der Wahl erfolgt analog dem vorangegangenen TOP.

Es wird erläutert, dass die Wahl geheim durchgeführt wird. Es werden Stimmzettel ausgegeben, auf welchen der Wahlvorschlag / die Wahlvorschläge vom Wahlausschuss eingetragen und anschließend als Stimmzettel freigegeben werden.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint (= absolute Mehrheit).

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig (z.B. leerer Stimmzettel oder Nein-Stimme), ist die Wahl zu wiederholen.

Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt.

Haben 2 Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl wird ein Losentscheid durchgeführt.

Erster Bürgermeister Bentele bittet um Wahlvorschläge. Marktgemeinderat Laurent Viglione schlägt Frau Caroline Janke als 3. Bürgermeisterin vor. Marktgemeinderat und 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder schlägt Herrn Patrick Druschel als 3. Bürgermeister vor.

Anschließend wird mittels der vorbereiteten Stimmzettel einzeln und nacheinander von den Mitgliedern des Marktgemeinderates die geheime Wahl durchgeführt.

Der Wahlausschuss zählt das Ergebnis aus und stellt wie folgt fest:

Herr Druschel wurde mit 9 zu 4 Stimmen zum 3. Bürgermeister gewählt.

Der erste Bürgermeister fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

Herr Patrick Druschel nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

7.

Vereidigung des zweiten und dritten Bürgermeisters / der Bürgermeisterin

Sachverhalt:

Erster Bürgermeister Fabian Bentele nimmt den beiden neu gewählten, weiteren Bürgermeistern des Marktes Thüngen den Diensteid auf Grundlage des Art. 27 Absatz 1 KWBG ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“.

Abstimmungsergebnis: o. A.

8.

Entschädigung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters; Information

Sachverhalt:

Die besoldungsrechtliche Einstufung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters ergibt sich direkt aus Art. 45 Absatz 2 KWBG / Anlage 1.

Im Falle des Marktes Thüngen als kreisangehörige Gemeinde mit 1.274 Einwohner zum 30.09.2025 ist dies die Besoldungsgruppe A 13 Endstufe

Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: o. A.

9.

Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder übernimmt wegen persönlicher Beteiligung des 1. Bürgermeisters nach Art. 49 GO den Vorsitz in der Sitzung des Marktgemeinderates. Der 1. Bürgermeister darf an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilnehmen (= aber Zuhörer, da öffentlicher TOP).

Erläuterung:

Zur Besoldung des 1. Bürgermeisters kommt auf Grundlage des Art. 46 KWBG eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung hinzu.

Die Höhe setzt der Marktgemeinderat zu Beginn der Amtszeit durch Beschluss fest. Bei kreisangehörigen Gemeinden mit berufsmäßigem 1. Bürgermeister (Beamter auf Zeit nach KWBG) liegt der Rahmensatz aktuell zwischen 267,14€ und 878,10 €.

Beschlussvorschlag:

Der 1. Bürgermeister des Marktes Thüngen erhält ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von …………………..

Diskussionsverlauf:

2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder erläutert dem Gremium die Hintergründe dieses Punktes. Zu den Aufwendungen zählen unter anderem Fahrtkosten sowie weitere Ausgaben innerhalb der Gemeinde. Bei vergleichbaren Gemeinden in der Größenordnung von Thüngen liegt der Rahmensatz nach Rücksprache mit den jeweiligen Gemeinden bei etwa 400 bis 450 Euro. 3. Bürgermeister Patrick Druschel schlägt daraufhin 550 Euro vor. Gemeinderat Werner Trabold spricht sich für 350 Euro aus und regt zudem eine Anpassung nach zwölf Monaten an. Gemeinderat Michael Dienst schlägt 450 Euro vor, Gemeinderätin Ellen Stellwagen-Bormann 400 Euro.

Es erfolgt Abstimmung zu den einzelnen Vorschlägen, beginnend mit dem weitestgehenden Vorschlag.

Beschluss:

Der 1. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 550 Euro erhalten

Abstimmungsergebnis: 1 : 11

Der 1. Bürgermeister Fabian Bentele hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der 1. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro erhalten

Abstimmungsergebnis: 4 : 8

Der 1. Bürgermeister Fabian Bentele hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der 1. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 400 Euro erhalten

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

Der 1. Bürgermeister Fabian Bentele hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der 1. Bürgermeister des Marktes Thüngen erhält ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung nach den vorherigen Abstimmungen in Höhe von 400 Euro

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der 1. Bürgermeister Fabian Bentele hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

10.

Entschädigung des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der 2. Bürgermeister darf an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilnehmen (= aber Zuhörer, da öffentlicher TOP).

Nach dem Gesetz über Kommunale Wahlbeamte haben die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister neben der ihnen als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung auch eine weitere Entschädigung nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter. Die Entschädigung als Gemeinderatsmitglied und als weiterer Bürgermeister dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung des Vertretenden.

Im Rahmen der „besonderen Inanspruchnahme“ bestehen die verschiedenen Möglichkeiten, die Entschädigung zu gewähren:

-

monatlich pauschal

-

nur für den Vertretungsfall (je Vertretungstag)

-

monatlich pauschal und daneben für jeden Vertretungsfall zusätzlich eine besondere Entschädigung

Die Verwaltung empfiehlt die Variante „monatlich pauschal“ mit der Option bei außergewöhnlich langer Vertretung eine Sonderregelung zu treffen.

Beschlussvorschlag:

Der Markgemeinderat setzt die monatliche Entschädigung der/s 2. Bürgermeister/in auf … € fest. Dieser Betrag wird als Pauschale gezahlt. Vertretungen sind damit abgegolten. Bei außergewöhnlich langer Vertretung sind Sonderregelungen zu treffen.

Diskussionsverlauf:

Auf Nachfrage von 3. Bürgermeister Patrick Druschel wird mitgeteilt, dass die aktuelle Entschädigung bei 659 Euro liegt. Marktgemeinderat Boris Lauer ergänzt, dass dieser Betrag aufgrund des hohen Aufwands für die Website entstanden ist und dies berücksichtigt werden müsse. Marktgemeinderat Werner Trabold schlägt daraufhin 300 Euro vor, da der 1. Bürgermeister nun vollständig hauptamtlich tätig ist. 3. Bürgermeister Patrick Druschel spricht sich für 500 Euro aus, während Marktgemeinderat Michael Dienst 400 Euro vorschlägt.

Es erfolgt Abstimmung zu den einzelnen Vorschlägen, beginnend mit dem weitestgehenden Vorschlag.

Beschluss:

Der 2. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro erhalten.

Abstimmungsergebnis: 4 : 8

Der 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der 2. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 400 Euro erhalten.

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

Der 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Markgemeinderat setzt die monatliche Entschädigung des 2. Bürgermeisters auf 400 € fest. Dieser Betrag wird als Pauschale gezahlt. Vertretungen sind damit abgegolten. Bei außergewöhnlich langer Vertretung sind Sonderregelungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

11.

Entschädigung des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der 3. Bürgermeister darf an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilnehmen (= aber Zuhörer, da öffentlicher TOP).

Nach dem Gesetz über Kommunale Wahlbeamte haben die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister neben der ihnen als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung auch eine weitere Entschädigung nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter. Die Entschädigung als Gemeinderatsmitglied und als weiterer Bürgermeister dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung des Vertretenden.

Im Rahmen der „besonderen Inanspruchnahme“ bestehen die verschiedenen Möglichkeiten, die Entschädigung zu gewähren:

-

monatlich pauschal

-

nur für den Vertretungsfall (je Vertretungstag)

-

monatlich pauschal und daneben für jeden Vertretungsfall zusätzlich eine besondere Entschädigung

Die Verwaltung empfiehlt die Variante „monatlich pauschal“ mit der Option bei außergewöhnlich langer Vertretung eine Sonderregelung zu treffen.

Beschlussvorschlag:

Der Markgemeinderat setzt die monatliche Entschädigung der/s 3. Bürgermeister/in auf ….. € fest. Dieser Betrag wird als Pauschale gezahlt. Vertretungen sind damit abgegolten. Bei außergewöhnlich langer Vertretung sind Sonderregelungen zu treffen.

Diskussionsverlauf:

Als aktueller Vergleichswert werden 208 Euro genannt. Marktgemeinderat Michael Dienst schlägt daraufhin 200 Euro vor, Marktgemeinderat Werner Trabold 100 Euro und Marktgemeinderätin Ellen Stellwagen-Bormann 150 Euro.

Es erfolgt Abstimmung zu den einzelnen Vorschlägen, beginnend mit dem weitestgehenden Vorschlag.

Beschluss:

Der 3. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Abstimmungsergebnis: 4 : 8

Der 3. Bürgermeister Patrick Druschel hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der 3. Bürgermeister des Marktes Thüngen soll ab 01.05.2026 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro.

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

Der 3. Bürgermeister Patrick Druschel hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Markgemeinderat setzt die monatliche Entschädigung des 3. Bürgermeisters auf 150 € fest. Dieser Betrag wird als Pauschale gezahlt. Vertretungen sind damit abgegolten. Bei außergewöhnlich langer Vertretung sind Sonderregelungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der 3. Bürgermeister Patrick Druschel hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

12.

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wurde mit der heutigen Einladung zur Sitzung ein Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 zugesandt.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt die neue Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes für die Wahlzeit 2026 / 2032.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 1 der heutigen Niederschrift beigefügt.

Diskussionsverlauf:

1.Bürgermeister Fabian Bentele erläutert die Hintergründe der Satzung. Als aktuelles Sitzungsgeld sind 45 Euro vorgesehen. Marktgemeinderat Werner Trabold fragt in die Runde des Marktgemeinderates, wer Interesse an einer Mitarbeit im Ausschuss für Bau, Umwelt, Daseinsvorsorge und Ortsentwicklung hat. Im Anschluss wird über die beiden weiteren Ausschüsse, den Kulturausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss und deren Besetzung mit Marktgemeinderatsmitgliedern diskutiert. Aus der Runde wird angemerkt, dass der Kulturausschuss von bislang acht auf sechs Mitglieder verkleinert werden soll.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die neue Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes für die Wahlzeit 2026 / 2032 mit der einen gewünschten Änderung von 8 auf 6 Mitgliedern im Kulturausschuss.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 1 der heutigen Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

13.

Erlass einer Geschäftsordnung (GeschO);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wurde mit der heutigen Einladung zur Sitzung ein Entwurf der Geschäftsordnung (GeschO) für die Wahlzeit 2026 / 2032 zugesandt.

Anregungen und Änderungswünsche u.dgl. können selbstverständlich noch in den Entwurf der GeschO einfließen.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt die neue Geschäftsordnung (GeschO) für die Wahlzeit 2026 / 2032. Die GeschO ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 der heutigen Niederschrift beigefügt.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Fabian Bentele erläutert dem Gremium die wichtigsten Veränderungen der Geschäftsordnung. Marktgemeinderat Werner Trabold schlägt vor, dass im § 6 Bildung, Vorsitz, Auflösung der Absatz (2) gestrichen wird. Eine weitere wichtige Änderung ist die zeitnahe Veröffentlichung der öffentlichen Sitzungsniederschriften im Gemeindeblatt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die neue Geschäftsordnung (GeschO) für die Wahlzeit 2026 / 2032. Die GeschO ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 der heutigen Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

14.

Bestellung der Mitglieder im Ausschuss für Bau, Umwelt, Daseinsvorsorge und Ortsentwicklung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bezeichnung der Ausschüsse und die Zahl der Mitglieder wurden von Seiten des Marktgemeinderates in der Hauptsatzung festgelegt.

Die konkrete Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Grundsatz auf Grundlage des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer (Regelverfahren / siehe Geschäftsordnung).

Demnach besteht der (neu benannte) Ausschuss für Bau, Umwelt, Daseinsvorsorge und Ortsentwicklung aus dem Vorsitzenden (= 1.Bürgermeister) und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.

Die Verteilung der Sitze wie folgt:

• Freie Wähler = 2 Sitze

• Bürgerliste = 4 Sitze

• Erfahren/Engagiert… = 1 Sitz.

Anmerkung:

Es werden (wie bisher) keine Vertreter bestellt.

Beschlussvorschlag:

Die personelle Besetzung wie folgt:

• →Freie Wähler Mitglied = …

• →Dto. Mitglied = …

• →Bürgerliste Mitglied = …

• →Dto. Mitglied = …

• →Dto. Mitglied = …

• →Freie Wähler Mitglied = …

• →Freie Wähler Mitglied = …

Der Marktgemeinderat stimmt der Bestellung in der vorgenannten Besetzung mit zwei Änderungen zu:

a)

Die Liste "Erfahren/Engagiert" gibt ihren Sitz an die Freien Wähler ab (Ausgleich hierfür im Kulturausschuss).

b)

Die Bürgerliste gibt 1 Sitz an die Freien Wähler ab.

 

Beschluss:

Die personelle Besetzung wie folgt:

• →Bürgerliste Mitglied = Laurent Viglione

• →Bürgerliste Mitglied = Sebastian Heidenfelder

• →Bürgerliste Mitglied = Boris Lauer

• →Freie Wähler Mitglied = Patrick Druschel

• →Freie Wähler Mitglied = Ralf Reuter

• →Freie Wähler Mitglied = Werner Trabold

• →Freie Wähler Mitglied = Ellen Stellwagen-Bormann

Der Marktgemeinderat stimmt der Bestellung in der vorgenannten Besetzung zu.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

15.

Bestellung der Mitglieder im Kulturausschuss; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bezeichnung der Ausschüsse und die Zahl der Mitglieder wurden von Seiten des Marktgemeinderates in der Hauptsatzung festgelegt.

Die konkrete Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Grundsatz auf Grundlage des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer (Regelverfahren / siehe Geschäftsordnung).

Demnach besteht der Kulturausschuss aus dem Vorsitzenden (= 1.Bürgermeister) und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern (wie bisher).

Die Verteilung der Sitze wie folgt:

Freie Wähler  = 2 Sitze

Bürgerliste = 3 Sitze

Erfahren/Engagiert… = 1 Sitz.

Anmerkung:

Es werden (wie bisher) keine Vertreter bestellt.

Beschlussvorschlag:

Die personelle Besetzung wie folgt:

 

Freie Wähler Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Bürgerliste Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Erfahren… Mitglied = …

Der Marktgemeinderat stimmt der Bestellung in der vorgenannten Besetzung mit einer Änderung zu:

Die Freien Wähler geben 1 Sitz an die Liste "Erfahren/Engagiert" ab.

Beschluss:

Die personelle Besetzung wie folgt:

Erfahren/Engagiert Mitglied = Carolin Janke

Erfahren/Engagiert Mitglied = Nicola Rügemer

Bürgerliste Mitglied = Marius Bothe

Bürgerliste Mitglied = Michael Dienst

Bürgerliste Mitglied = Sebastian Heidenfelder

Freie Wähler Mitglied = Ralf Reuter

Der Marktgemeinderat stimmt der Bestellung in der vorgenannten Besetzung zu.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

16.

Bestellung der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bezeichnung der Ausschüsse und die Zahl der Mitglieder wurden von Seiten des Marktgemeinderates in der Hauptsatzung festgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss aus 3 bis 7 Mitgliedern bestehen (siehe Art. 103 Absatz 2 GO).

Die konkrete Besetzung der Ausschüsse erfolgt auf Grundlage des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer (Regelverfahren / siehe Geschäftsordnung).

Demnach besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden (= darf nicht der 1.Bürgermeister sein) und 5 ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.

Die Verteilung der Sitze wie folgt:

Freie Wähler = 2 Sitze

Bürgerliste = 3 Sitze

Erfahren/Engagiert… = 1 Sitz.

Der Vorsitzende wird aus dem Gremium heraus vom Marktgemeinderat gewählt.

Beschlussvorschlag:

Die personelle Besetzung wie folgt:

Freie Wähler Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Bürgerliste Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Dto. Mitglied = …

Der Marktgemeinderat stimmt der Bestellung in der vorgenannten Besetzung mit einer Änderung zu:

Die Liste "Erfahren/Engagiert" gibt 1 Sitz an die Bürgerliste ab.

Als Vorsitzende wird Frau Ellen Stellwagen-Bormann vorgeschlagen.

Beschluss:

Die personelle Besetzung wie folgt:

Bürgerliste Mitglied = Laurent Viglione

Bürgerliste Mitglied = Boris Lauer

Freie Wähler Mitglied = Ralf Reuter

Bürgerliste Mitglied = Michael Dienst

Freie Wähler Mitglied = Ellen Stellwagen-Bormann

Bürgerliste Mitglied = Robert Neun

Der Marktgemeinderat stimmt der Bestellung in der vorgenannten Besetzung zu.

Als Vorsitzende wird Frau Ellen Stellwagen-Bormann bestellt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Marktgemeinderätin Ellen Stellwagen-Bormann enthällt sich der aufgrund Artikel 49 GO.

17.

Bestellung der Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Art. 6 Absatz 2 VGemO und Art. 33 Absatz 1 Satz 2 GO werden von Seiten des Marktes Thüngen der 1. Bürgermeister (geborenes Mitglied) und weitere 2 Vertreter (gekorene Mitglieder) in die Gemeinschaftsversammlung entsandt.

Von Seiten des Marktes Thüngen werden als weitere Vertreter die beiden weiteren Bürgermeister entsandt. Das weitere siehe unten…

Beschlussvorschlag:

Die personelle Besetzung wie folgt:

1. Bürgermeister Fabian Bentele

2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder

3. Bürgermeister Patrick Druschel

Die Stellvertretung erfolgt (neu) in senkrechter Reihenfolge. Dies wie folgt:

a) …

b) …

c) …

Der Marktgemeinderat stimmt der Entsendung / Bestellung in der vorgenannten Besetzung zu.

Beschluss:

Die personelle Besetzung wie folgt:

1. Bürgermeister Fabian Bentele

2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder

3. Bürgermeister Patrick Druschel

Die Stellvertretung erfolgt (neu) in senkrechter Reihenfolge. Dies wie folgt:

a) 1. Vertreter Marktgemeinderat Herr Werner Trabold

b) 2. Vertreter Marktgemeinderätin Frau Ellen Stellwagen-Bormann

c) 3. Vertreter Marktgemeinderat Herr Marius Bothe

Der Marktgemeinderat stimmt der Entsendung / Bestellung in der vorgenannten Besetzung zu.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

18.

Bestellung der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Thüngen; B

eratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Art. 9 Absatz 3 BaySchFG, dem KommZG und Art. 33 Absatz 1 Satz 2 GO wird von Seiten des Marktes Thüngen der 1.Bürgermeister (geborenes Mitglied) und 1 weiterer Vertreter (als gekorenes Mitglied) in die Verbandsversammlung entsandt.

Die Verteilung des Sitzes wie folgt:

Bürgerliste = 1 Sitz.

Als Vertreter werden Herr / Frau ………. benannt.

Beschlussvorschlag:

1. Bürgermeister Fabian Bentele wird als Vertreter des Marktes Thüngen in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Thüngen entsandt / bestellt.

Die weitere personelle Besetzung wie folgt:

Bürgerliste Mitglied = … Stellvertreter = …

Als Vertreter wird Herr /Frau ……… benannt.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Fabian Bentele erläutert, dass aufgrund der aktuellen Regelung im Schulverband zwei Vertreter aus dem Gremium benannt werden (Schülerzahl beim Markt Thüngen = 68 von 146 zum 01.10.2025).

Beschluss:

1. Bürgermeister Fabian Bentele wird als Vertreter des Marktes Thüngen in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Thüngen entsandt / bestellt.

Als weiterer Vertreter wird 2. Bürgermeister Herr Sebastian Heidenfelder benannt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

19.

Entsendung zur Mitgliederversammlung der ILE MainWerntal; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Vertreter des Marktes Thüngen bei der Mitgliederversammlung der ILE MainWerntal werden 1. Bürgermeister Fabian Bentele, sowie ………. Berufen.

Vertreter sind ……….

Beschlussvorschlag:

…wie oben.

Diskussionsverlauf:

Durch das Gremium werden Marktgemeinderätin Frau Caroline Janke und 2. Bürgermeister Herr Sebastian Heidenfelder als weitere Mitglieder vorgeschlagen.

Beschluss:

Als Vertreter des Marktes Thüngen bei der Mitgliederversammlung der ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) MainWerntal werden 1. Bürgermeister Fabian Bentele, Marktgemeinderätin Caroline Janke berufen und 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder berufen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

20.

Bestellung eines Vertreters im Vorstand des Diakonievereines Thüngen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Vertreter des Marktes Thüngen im Vorstand des Diakonievereins Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Herr / Frau ………. bestellt.

Die Vertretung übernimmt Herr / Frau ………..

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter des Marktes Thüngen im Vorstand des Diakonievereins Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Herr / Frau ………. bestellt.

Die Vertretung übernimmt Herr / Frau ………..

Beschluss:

Als Vertreter des Marktes Thüngen im Vorstand des Diakonievereins Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Marktgemeinderat Herr Michael Dienst bestellt.

Die Vertretung übernimmt Marktgemeinderätin Frau Nicola Rügemer.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

21.

Bestellung eines Kindergarten-, Kita-Beauftragten;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Kindergartenbeauftragter des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 der 1.Bürgermeister Fabian Bentele bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt der Vertreter im Amt.

Beschlussvorschlag:

Als Kindergartenbeauftragter des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 der 1. Bürgermeister Fabian Bentele bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt der Vertreter im Amt.

Beschluss:

Als Kindergartenbeauftragter des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 der 1. Bürgermeister Fabian Bentele bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt der Vertreter im Amt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

22.

Bestellung eines Jugendbeauftragten;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Jugendbeauftragter des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 der 1.Bürgermeister Fabian Bentele bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt der Vertreter im Amt.

Beschlussvorschlag:

Als Jugendbeauftragter des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 der 1. Bürgermeister Fabian Bentele bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt der Vertreter im Amt.

Diskussionsverlauf:

1.Bürgermeister Fabian Bentele ergänzt, dass dies keine „One-Man-Show“ werden soll und die Aufgaben nicht auf einzelne Personen beschränkt sein dürfen.

Beschluss:

Als Jugendbeauftragter des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 der 1. Bürgermeister Fabian Bentele bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt der Vertreter im Amt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

23.

Bestellung eines Seniorenbeauftragten;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Seniorenbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Marktgemeinderat Michael Dienst bestellt.

Beschlussvorschlag:

Als Seniorenbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Marktgemeinderat Michael Dienst bestellt.

Beschluss:

Als Seniorenbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Marktgemeinderat Michael Dienst (wie bisher) bestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

24.

Bestellung eines Homepage- und Social-Media-Beauftragten;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Beauftragter für die Pflege der Homepage des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Herr / Frau ………. bestellt.

Beschlussvorschlag:

Als Beauftragter für die Pflege der Homepage des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Herr / Frau ………. bestellt.

Diskussionsverlauf:

1.Bürgermeister Fabian Bentele bedankt sich in der Runde nochmals beim ehemaligen 2. Bürgermeister Wolfgang Heß für den Aufbau und den Betrieb der Homepage. 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder ergänzt, dass er den Begriff der Rolle gerne erweitern würde und zusätzlich auch die App mit aufnehmen möchte. Marktgemeinderätin Caroline Janke, die aktuell für die Social-Media-Plattform Instagram zuständig ist, hält es zudem für sinnvoll, künftig nur noch einen gemeinsamen einheitlichen Auftritt darzustellen.

Beschluss:

Als Beauftragter für die Pflege der Homepage und Social Media des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Marktgemeinderat Marius Bothe und als Vertreter Marktgemeinderat Laurent Viglione bestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

25.

Bestellung eines Naturschutzbeauftragten;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Naturschutzbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Neumeyer Manfred in seiner Funktion bestätigt.

Beschlussvorschlag:

Als Naturschutzbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Neumeyer Manfred in seiner Funktion bestätigt.

Beschluss:

Als Naturschutzbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Neumeyer Manfred in seiner Funktion bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

26.

Bestellung eines Heimatpflegers / einer Heimatpflegerin;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Heimatpflegerin des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Frau Ackermann Kristina in ihrer Funktion bestätigt.

Beschlussvorschlag:

Als Heimatpflegerin des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Frau Ackermann Kristina in ihrer Funktion bestätigt.

Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bentele bedankt sich nochmals ausdrücklich bei der heute auch anwesenden Frau Kristina Ackermann für die geleistete Arbeit und freut sich auf die künftige Zeit.

Beschluss:

Als Heimatpflegerin des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Frau Ackermann Kristina in ihrer Funktion bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

27.

Bestellung eines Marktleiters / einer Marktleiterin;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Marktleiterin des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Frau Janke Caroline (neu) bestellt.

Beschlussvorschlag:

Als Marktleiterin des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Frau Janke Caroline (neu) bestellt.

Beschluss:

Als Marktleiterin des Marktes Thüngen wird für die Wahlzeit 2026 / 2032 Frau Janke Caroline (neu) bestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

28.

Bestellung der Ansprechpartner für das Backhaus;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Ansprechpartner für das Backhaus des Marktes Thüngen werden für die Wahlzeit 2026 / 2032 die Eheleute Weller Hertha und Kurt in ihrer Funktion bestätigt.

Beschlussvorschlag:

Als Ansprechpartner für das Backhaus des Marktes Thüngen werden für die Wahlzeit 2026 / 2032 die Eheleute Weller Hertha und Kurt in ihrer Funktion bestätigt.

Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Marius Bothe fragt, ob das Backhaus auch für allen Thüngener Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. 1. Bürgermeister Fabian Bentele bejaht diese Anfrage. Allerdings wird das Backhaus federführend durch die Beauftragten geführt.

Beschluss:

Als Ansprechpartner für das Backhaus des Marktes Thüngen werden für die Wahlzeit 2026 / 2032 die Eheleute Weller Hertha und Kurt in ihrer Funktion bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

29.

Bestellung der Ansprechpartner für die Kneipp-Stube;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Ansprechpartner für die Kneipp-Stube des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 werden … bestellt.

Beschlussvorschlag:

Als Ansprechpartner für die Kneipp-Stube des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 werden … bestellt.

Diskussionsverlauf:

2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder fragt, was im Krankheitsfall passieren würde und welche Person dann die Vertretung übernehmen könnte.

Beschluss:

Als Ansprechpartner für die Kneipp-Stube des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Frau Regina Faulhaber bestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

30.

Bestellung der Ansprechpartner für den Wald- und Forstschutz;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Wald- und Forstschutzbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Ralf Köhler bestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Als Wald- und Forstschutzbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Ralf Köhler bestellt.

Beschluss:

Als Wald- und Forstschutzbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird Herr Ralf Köhler bestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

31.

Bestellung der Ansprechpartner für die beiden Friedhöfe;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Als Friedhofsbeauftragter für beide Friedhöfe des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 soll 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder bestellt werden.

Die Stellvertretung soll Marktgemeinderat Michael Dienst übernehmen.

Beschlussvorschlag:

Als Friedhofsbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt Marktgemeinderat Michael Dienst.

Beschluss:

Als Friedhofsbeauftragter des Marktes Thüngen für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder bestellt.

Die Stellvertretung übernimmt Marktgemeinderat Michael Dienst.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

32.

Vorschlag zur Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In Bayern besteht die Möglichkeit den ersten Bürgermeister zum Standesbeamten mit dem Aufgabenbereich „Eheschließungen“ zu bestellen. Der Beschluss ist durch die Gemeinschaftsversammlung zu fassen.

Die Bestellung erfolgt grundsätzlich für eine Wahlperiode. Der Marktgemeinderat kann eine entsprechende Beschlussfassung vorschlagen.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Thüngen schlägt der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vor, den ersten Bürgermeister Fabian Bentele zum Standesbeamten mit dem Aufgabenbereich Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Zellingen zu bestellen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Thüngen schlägt der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vor, den ersten Bürgermeister Fabian Bentele zum Standesbeamten mit dem Aufgabenbereich Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Zellingen zu bestellen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der 1. Bürgermeister Fabian Bentele hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO nicht teilgenommen.

33.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

Verkehrssituation in Thüngen

1. Bürgermeister Fabian Bentele informiert über das Verkehrsthema in Thüngen. Dabei wird mitgeteilt, dass durch die Polizei mehrere Verstöße festgestellt wurden und weiterhin Kontrollen stattfinden. Geschwindigkeitsverstöße wurden bislang jedoch noch nicht festgestellt.

Abstimmungsergebnis: o. A.

34.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a)

Marktgemeinderat Laurent Viglione erkundigt sich nach der Geschwindigkeitsanzeige. 1. Bürgermeister Fabian Bentele erläutert, dass ein Teil der Messtafeln aktuell aufgrund von Problemen mit den Akkus nicht dauerhaft funktionierten.

b)

Marktgemeinderat Ralf Reuter fragt nach der Beauftragung eines Energieberaters für die Gemeinde. 1. Bürgermeister Fabian Bentele antwortet, dass das Thema als Tagesordnungspunkt in der übernächsten Sitzung behandelt wird.

c)

Zudem erkundigt sich Marktgemeinderat Ralf Reuter, ob die Augasse offiziell als Sackgasse gilt. 1. Bürgermeister Fabian Bentele erklärt, dass bislang eine entsprechende Beschilderung vorhanden war und in der kommenden Woche nochmals eine Abstimmung erfolgen soll. Hierzu soll auch der zuständige Sachbearbeiter für Verkehr beratend hinzugezogen werden.

d)

Marktgemeinderat Werner Trabold fragt nach der Entschädigung für den Homepage- beziehungsweise Social-Media-Beauftragten. 1. Bürgermeister Fabian Bentele teilt mit, dass auch dieses Thema in der übernächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt behandelt wird. Wolfgang Pfister von der Verwaltungsgemeinschaft ergänzt, dass ein einheitlicher Auftritt der Verwaltungsgemeinschaft mehrere Vorteile bieten würde und dies berücksichtigt werden sollte.

e)

Marktgemeinderat Marius Bothe fragt über die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen einen Eisautomaten in Thüngen aufzustellen. Hierfür werde lediglich ein Stromanschluss benötigt, weshalb möglichst zeitnah ein entsprechender Beschluss gefasst werden sollte.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass hier im Ort bereits ein entsprechendes Angebot besteht (Hohmann).

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.