Veröffentlichung zur Europameisterschaft 2024
Liveübertragungen in der Gastronomie
Weitere Hinweise
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
während der Europameisterschaft 2024 – Zeitraum 14.06.2024 bis 14.07.2024 – gelten einige Sonderregelungen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Diese sind notwendig, dass die Fußballbegeisterten Liveübertragungen in den Gastronomiebetrieben sicher ansehen können.
Für den Zeitraum der EM 2024 wird auf Grundlage der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 (veröffentlicht am 17.06.2016 im Bundanzeiger BAnz 17.05.2016, V 1 Seite 1 von 1) die öffentliche Fernsehübertragung der Fußball-Europameisterschaftsspiele, die außerhalb der klassischen Ruhezeiten stattfinden, von der Gemeinde genehmigt.
Auch wenn keine weitere Verordnung erlassen wurde, gilt die von 2016 inhaltlich im Wesentlichen weiter.
Die Darbietungen sowie der Gastronomiebetrieb dürfen nur innerhalb des Rahmens der bestehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis stattfinden. Die Ausnahme hat nur Auswirkungen auf die Dauer der Tätigkeit, nicht auf die Art oder den Umfang.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzbedürfnis der Nachbarn im Bezug auf die Lärmentwicklung zu berücksichtigen ist. Demnach werden alle Teilnehmer darum gebeten, die mit der Fernsehübertragung verbundene Geräuschentwicklung so gering wie möglich zu halten.
Die Gemeinde behält sich vor, in gesonderten Fällen Einzelfallregelungen bei Bedarf zu erlassen, welche diese Ausnahmen einschränken.
Weitere Hinweise:
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Autokorsos im Anschluss an die Spiele in allererster Linie auf die eigene Sicherheit zu achten ist. Insbesondere die nicht vorschriftsmäßige Personenbeförderung, sei es stehend in einem Fahrzeug, auf dem Dach eines Fahrzeugs oder auf dem Kofferraum sitzend und das Hinauslehnen aus Seitenfenstern und Schiebedächern, sowie natürlich das Nicht-Anschnallen während der Fahrt, bergen ein enormes Gefahrenpotenzial. Bei Verstößen drohen, selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten, lebensbedrohliche Verletzungen. Durch das Anbringen von Fahnen oder Schals am Auto darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden. Außerdem ist es bei einem Autokorso absolut wichtig, den notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Im Allgemeinen haben die Feiernden während der Autokorsos die Verkehrsregeln und die StVO immer zu beachten und einzuhalten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Tel. 09364/8072-37.