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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Juni 2023

im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post, die anwesenden Gäste sowie die Schriftführerin Sandra Gerhard und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Der Gemeinderat Stefan Hebig verspätet sich etwas.

Die 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler gratuliert dem 1. Bürgermeister Karl Gerhard im Namen des Gemeinderates zu seinem Geburtstag am 28.05.2023.

Der 1. Bürgermeister Karl Gerhard gratuliert dem Gemeinderat Jürgen Winkler zu seinem Geburtstag am 16.05.2023 und der zweiten Bürgermeisterin Birgit Köhler zu ihrem Geburtstag am 31.05.2023.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Erweiterung der Tagesordnung

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt

„BA 2023004, Im Ebersthal; Fl. Nr. 3607, Gemarkung Retzstadt; Neubau eines Austragswohnhauses; Beratung und Beschlussfassung“, zu.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Der Gemeinderat Stefan Hebig erscheint um 19:33 Uhr

2.

Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023 (DERE) und 11.05.2023; Genehmigung

Sachverhalt:

Nach Beratung ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2023 (DERE) ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Der Gemeinderat Georg Schmitt enthält sich der Abstimmung, da er bei der Sitzung nicht anwesend war.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2023 ohne Änderung:

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

3.

BA2023004

Im Ebersthal; Fl.-Nr. 3607, Gemarkung Retzzstadt

Neubau eines Austragswohnhauses

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3607 der Gemarkung Retzstadt ein Austragswohnhaus errichten. Der Weinbaubetrieb soll an den Betriebsnachfolger übergeben werden und die bisherigen Betriebsinhaber möchten auf dem Betriebsgrundstück im Austrag wohnen. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Retzstadt. Bei dem Austragshaus als Bestandteil des Weinbaubetriebes handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Mit Vorbeschied des Landratsamtes Main-Spessart vom 09.06.2023 wurde bereits positiv über die planungsrechtliche Zulässigkeit entschieden.

Das Bauvorhaben hält die erforderliche Abstandsfläche zu dem Grundstück Fl.-Nr. 3605 nicht ein. Dabei handelt es sich um einen Graben der Gemeinde Retzstadt. Zur Einhaltung der erforderlichen Abstandsfläche ist noch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück

Fl.-Nr. 3607 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende teilt mit, dass im letzten Jahr die Bauvoranfrage im Gemeinderat befürwortet wurde.

Die Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt bereits vor und muss von der Gemeinde unterzeichnet werden.

Das Gremium nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen

Es ergeht folgender

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück

Fl.-Nr. 3607 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

4.

BA 2023003;

Gramschatzer Str. 1, Fl. Nr. 966, Gemarkung Retzstadt

Neubau einer landwirtschaftlichen Halle

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Gramschatzer Str. 1, Fl. Nr. 966 der Gemarkung Retzstadt eine Halle für den dortigen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Retzstadt. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Belange sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Sonstige öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Wasserversorgung ist nicht erforderlich. Zur Beseitigung des Dachflächenwassers wird eine Sickermulde errichtet. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Gramschatzer Str. 1 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.

Diskussionsverlauf:

Das Gremium nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen.

Auf Nachfrage bestätigt der anwesende Bauherr, dass in der geplanten Halle keine Tierhaltung vorgenommen wird. Die Halle soll als Maschinenhalle und Dünge- und Getreidelager dienen.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Gramschatzer Str. 1 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Die 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler enthält sich der Abstimmung, aufgrund Artikel 49 GO.

5.

Gemeindliche Gebäude: Grundschule und Kindergarten

hier: Austausch der Innenbeleuchtung mit Umstellung auf LED; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Für die LED-Umstellung im Grundschul- und Kindergartengebäude wurde am 04.04.2023 ein BAFA-Antrag eingereicht. Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinien kann nach Antragseinreichung eine Auftragsvergabe der Leistungen erfolgen, auch wenn noch kein Förderbescheid vorliegt. Der Förderbescheid ging am 04.05.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen ein.

Für die Umsetzung der Maßnahme wurde ein Angebot der Firma Krautmann Elektrotechnik eingeholt, die Auftragssumme beläuft sich für Schule und Kindergarten auf 60.066,58 €. Hiervon entfallen 27.877,90 auf den Austausch in der Grundschule. Die restlichen Kosten fallen für den Austausch in den Räumen des Kindergartens an.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel für die Ausgaben sind im Investitionsprogramm 2023 bei 2110.9400 bzw. 4641.9400 eingeplant. Die Förderung beläuft sich auf 15 % der Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme = ca. 9.000,00 € und 50 % für die Beraterleistungen des Energieberaters =

ca. 1.000,00 €.

Beschlussvorschlag:

Der Auftrag für die LED-Umstellung wird an die Firma Krautmann Elektrotechnik aus Retzstadt vergeben.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende informiert, dass dem Gemeinde bereits letztes Jahr ein Angebot der Fachfirma vorgelegen war. Aufgrund der Förderantragstellung wurde ein aktuelles Angebot der Firma Krautmann eingeholt.

Der Vorsitzende merkt an, dass eine höhere Förderungssumme erwartet wurde und auch in dem aktuellen Haushalt der Gemeinde eingeplant war. Jedoch führt die Maßnahme trotzdem zu einer Amortisation, da die Energiekosten aufgrund der LED-Umstellung sinken werden.

Aufgrund der aktuellen angespannten finanziellen Haushaltslage tendiert der Vorsitzende dazu, den Austausch der Leuchten erstmal nur in der Grundschule vorzunehmen, da hier ein größerer Handlungsbedarf besteht.

Hierzu erteilt er dem Gemeinderat Tim Krautmann das Wort. Gemeinderat Krautmann erläutert, dass bei der angebotenen Maßnahme alle Leuchten inkl. Leuchtmittel ausgetauscht werden. Aktuell verursachen die bestehenden Leuchten starke Unterhaltungskosten zwecks vermehrt auftretenden Defekten. Er sieht den Handlungsbedarf vorwiegend in der Grundschule, um die Unterhaltungskosten einzuschränken. Im Kindergarten treten die beschriebenen Defekte nicht so stark auf, da hier die bestehenden Leuchten teilweise etwas neuer sind.

Er merkt an, dass bei den Anschaffungskosten für Leuchten kein Preiseinbruch abzusehen ist. Der Preis hierfür wird kontinuierlich steigen.

Auf Nachfrage teilt Herr Krautmann mit, dass die Energieeinsparung durch den Austausch der Leuchten auf LED in den betroffenen Gebäuden ca. 50 % beträgt.

Ein Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Maßnahme bei beiden gemeindlichen Gebäuden, Grundschule und Kindergarten, dieses Jahr durchzuführen, da in der Zukunft mit Preiserhöhungen gerechnet werden muss.

Nach ausführlicher Beratung ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss:

Der Auftrag für die LED-Umstellung der Grundschule und dem Kindergarten wird an die Firma Krautmann Elektrotechnik aus Retzstadt, zum Angebotspreis in Höhe von 60.066,58 € vergeben.

Abstimmungsergebnis: 1 : 8

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

Beschluss:

Der Auftrag für die LED-Umstellung der Grundschule wird an die Firma Krautmann Elektrotechnik aus Retzstadt, zum Angebotspreis in Höhe von 27.877,90 € vergeben.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Der Gemeinderat Tim Krautmann enthält sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

6.

Richtlinien für die Benutzung des Bürgerbusses;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende geht mit dem Gremium den vorliegenden Entwurf für die Richtlinien Benutzung Bürgerbus im Detail durch. Der Entwurf für die Richtlinien ist an die Richtlinien der Gemeinde Gerbrunn angelehnt.

Zusammen mit dem Gremium werden Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf eingearbeitet.

Nach ausführlicher Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für die Benutzung des Bürgerbusses Retzstadt in der vorliegenden Fassung

..

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

7.

Nutzungsbedingungen für die Wasserentnahmestelle und Festlegung des Abgabepreises pro cbm;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

1. Bürgermeister Karl Gerhard zeigt anhand von Fotos, wie die Wasserentnahme in der Nachbargemeinde Thüngersheim geregelt wird. Er tendiert ebenfalls zu der dort üblichen unbürokratischen Lösung und beschreibt die Vorgehensweise wie folgt:

In einem Blechkasten an der Wasserentnahmestelle befindet sich ein fixierter Leitzordner. In diesem Leitzordner befinden sich alphabetisch sortiert Einzelblätter, in denen die Wasserentnehmer ihre tatsächlich entnommene Wassermenge ordnungsgemäß eintragen müssen. Zur gegebenen Zeit werden die entnommenen Wassermengen den Nutzern von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass aufgrund der stark zunehmenden Wasserentnahme durch verschiedenste Nutzer und die dadurch zusätzlich entstehenden Verkehrs- und Lärmbelästigungen für die Anwohner, eine Maßnahme nötig ist. Sie sprechen sich für die oben beschriebene Vorgehensweise aus.

Nach ausführlicher Beratung einigt sich der Rat darauf, auf dem bisherigen Richtlinienblatt den folgenden Passus mit aufzunehmen und die oben beschriebene Vorgehensweise ab 01.07.2023 zu starten:

„Der Entnehmer stimmt mit seiner Unterschrift der Nutzungsordnung zu. Der Entnehmer verpflichtet sich Name+Anschrift und die tatsächlich entnommene Wassermenge auf das Entnahmeblatt einzutragen.“

Die Wortwahl bei den Nutzungsbedingungen für die Wasserentnahmestelle wird von „Übrigen“ in „Kleingärtner“ geändert. Da laut Wasserwirtschaftsamt nur die ortsansässigen Winzer, Landwirte und Kleingärtner einen Anspruch auf Wasserentnahme an der Wethquelle haben.

Der Vorsitzende stellt einen Wasserabgabepreis im Gremium zur Diskussion.

Einige sprechen sich für einen Kubikmeter Preis angehlehnt an die Höhe des derzeitigen Wasserpreises, mit Staffelung eines niedrigeren Preises bei hoher erforderlicher Entnahmemengen (z.B. Winzer, Landwirte) aus. Andere tendieren zu einem Mindestrechnungsbetrag in Höhe von ca. 20 – 30 €.

Aus der Mitte des Rates kommt der Vorschlag auf, zwischen gewerblicher und privater Nutzung zu differenzieren.

Der Vorsitzende schlägt als Kompromiss vor, einen Mindestrechnungsbetrag von 25,- € pro Jahr und einen Entnahmepreis von 1 € pro Kubikmeter für alle Nutzer ab dem 01.07.2023 festzulegen.

Ein Gemeinderat beantragt die Höhe des Entnahmepreises auf 1,50 € festzulegen.

Nach ausführlicher Beratung ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss:

Der Gemeinderat legt einen Wasserentnahmepreis an der Wasserentnahmestelle Weth in Höhe von 1,50 € pro Kubikmeter und einen Mindestrechnungsbetrag in Höhe von 25 €/jährlich für alle Nutzer ab dem 01.07.2023 fest.

Die Rechnungslegung an die Nutzer erfolgt jährlich durch die Gemeindeverwaltung.

a) Alle Nutzer müssen ab 01.07.2023 eine Eintragung der Namens- und Adressdaten sowie der tatsächlich entnommenen Wassermenge auf einem Einzelblatt (im angebrachten Leitzordner an der Entnahmestelle) bei der Wasserentnahme vornehmen.

Den Nutzungsbedingungen muss mit Unterschrift auf dem Einzelblatt bei Wasserentnahme zugestimmt werden.

Bei den bestehenden Richtlinien werden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:

b) „Übrige“ wird in „Kleingärtner“ geändert.

Abstimmungsergebnis: 3 : 7

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

Beschluss:

Der Gemeinderat legt einen Wasserentnahmepreis an der Wasserentnahmestelle Weth in Höhe von 1,00pro Kubikmeter und einen Mindestrechnungsbetrag in Höhe von 25 €/jährlich für alle Nutzer ab dem 01.07.2023 fest.

Die Rechnungslegung an die Nutzer erfolgt jährlich durch die Gemeindeverwaltung.

a) Alle Nutzer müssen ab 01.07.2023 eine Eintragung der Namens- und Adressdaten sowie der tatsächlich entnommenen Wassermenge auf einem Einzelblatt (im angebrachten Leitzordner an der Entnahmestelle) bei der Wasserentnahme vornehmen.

Den Nutzungsbedingungen muss mit Unterschrift auf dem Einzelblatt bei Wasserentnahme zugestimmt werden.

Bei den bestehenden Richtlinien werden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:

b) „Übrige“ wird in „Kleingärtner“ geändert.

Abstimmungsergebnis: 8 : 2

8.

Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan "Krautgarten III", Retzbach

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Markt Zellingen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Krautgarten III“ veranlasst, um die Verwirklichung eines neuen Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Die erneute Auslegung wurde aus wasserrechtlichen Gründen erforderlich. Die Belange der Gemeinde Retzstadt sind durch das Vorhaben nicht berührt.

Beschlussvorschlag:

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Krautgarten III“ des Marktes Zellingen werden keine Einwendungen erhoben.

Diskussionsverlauf:

Nach Beratung erfolgt folgender

Beschluss:

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Krautgarten III“ des Marktes Zellingen werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

9.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Sommerfest Kindergarten

Der Vorsitzende verliest die Einladung des Elisabethenvereins an den Gemeinderat zum diesjährigen Sommerfest des Kindergartens am 17. und 18.06.2023 im alten Kindergarten.

Beginn ist am Samstag, den 17.06.2023 um 17:00 Uhr. Der Sonntag beginnt um 10:30 Uhr mit einem Festgottesdienst.

b) Weinfest Musikverein

Der Vorsitzende teilt dem Rat die Einladung des Musikvereins zum diesjährigen Weinfest zum

30-jährigem Jubiläum vom 19.08. bis 21.08.2023 am Platz der Freundschaft mit.

Beginn ist am Samstag, den 19.08.2023 um 19:00 Uhr. Der Sonntag beginnt mit einem Festgottesdienst und am Montag startet der Festbetrieb um 15:00 Uhr.

c) Straßenausbesserungsarbeiten

Ein Gemeinderat fragt nach, ob der Beginn der Straßenausbesserungsarbeiten bekannt ist. Der Vorsitzende verneint dies und merkt an, dass die Auftragsvergabe allerdings schon im April vorgenommen wurde.

d) Baumschnitt Ortsbäume

Ein Gemeinderatsmitglied regt an, einen Baumschnitt an den Bäumen im Ortsgebiet vornehmen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote zu Baumschnitten an den ca. 200 Ortsbäumen für das Jahr 2024 einzuholen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Ernst Schneider und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:10 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung:

Die Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.