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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 13. Juni 2024

am Donnerstag, 13. Juni 2024 im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Tischler von der Main-Post, die Schriftführerin Sandra Gerhard, sowie die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Die Gemeinderäte Georg Schmitt, Burkard Schmitt, Michael Eisenbacher und Andreas Stark sind entschuldigt.

Die Gemeinderätin Regina Röthlein verspätet sich etwas.

Der Vorsitzende gratuliert der 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler zu ihrem Geburtstag am 31.05.2024.

2. Bürgermeisterin Birgit Köhler gratuliert im Namen des gesamten Gemeinderates den 1. Bürgermeister Karl Gerhard zu seinem Geburtstag am 28.05.2024.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1.

Sitzungsniederschrift vom 02.05.2024 (DERE) und 16.05.2024;

Genehmigung

Diskussionsverlauf:

Es ergehen folgende Beschlüsse

Beschluss 1:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 02.05.2024 ohne Änderung

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Der Gemeinderat Marco Keller enthält sich der Abstimmung, da er an der Sitzung nicht anwesend war.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2024 ohne Änderung

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

2.

BA 2024005;

Am Steinberg 2, Fl. Nr. 1006/2, Gemarkung Retzstadt

Modernisierung Zweifamilienhaus mit Dachausbau u. Errichtung von zwei Dachgauben und Neubau Carport

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bauherren planen die Modernisierung eines Zweifamilienhauses mit Dachausbau und Errichtung von 2 Dachgauben und den Neubau eines Carports auf dem Grundstück Am Steinberg 2, Fl. Nr. 1006/2 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Gramschatzer Weg“. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Dachaufbauten, wie Gauben und dgl. nicht zulässig sind. Abweichend davon sollen jedoch zur besseren Wohnraumschaffung zwei Dachgauben errichtet werden. Bezugsfälle sind im Baugebiet bereits vorhanden. Der geplante Carport mit 3 Stellplätzen hält die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze nicht ein. Da im Bebauungsplan „Am Gramschatzer Weg“ nichts anderes festgesetzt ist, kann der Carport gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Kritisch ist jedoch, dass der Carport ohne Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden soll. Vorgeschrieben ist laut Garagen- und Stellplatzverordnung ein Stauraum von 3 m; hierzu ist die Erteilung einer Abweichung beim Landratsamt Main-Spessart zu beantragen. Der Standort des Carportes befindet sich an der Kreuzung Beetenstraße / Am Steinberg. Bei der von den Bauherren geplanten Bauausführung ist nach Einschätzung der Verwaltung die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche sehr eingeschränkt bis nicht möglich. Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Zustimmung zur Ausführung ohne Stauraum nicht empfohlen werden. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Die für das Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachgauben, Baugrenze) sind aus Sicht der Verwaltung möglich; die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Modernisierung des Zweifamilienhauses mit Dachausbau u. Errichtung von zwei Dachgauben und zum Neubau eines Caports auf dem Grundstück Am Steinberg 2 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Dachgauben und Baugrenze wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag 2:

Der Errichtung des Carports ohne Stauraum und der Erteilung einer Abweichung vom gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung vorgeschriebenen Stauraum (3 m) wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf:

Das Gremium nimmt Einsicht in die Bauunterlagen.

Die Planung des Carports ohne Stauraum zeigt deutlich eine eingeschränkte Sicht auf die Verkehrsfläche. Mögliche weitere Gestaltungsspielräume diesbezüglich wurden im Gremium kontrovers diskutiert.

Nach ausführlicher Beratung ergehen folgende Beschlüsse.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Modernisierung des Zweifamilienhauses mit Dachausbau u. Errichtung von zwei Dachgauben und zum Neubau eines Caports auf dem Grundstück Am Steinberg 2 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Dachgauben und Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

Beschluss:

Der Errichtung des Carports ohne Stauraum und der Erteilung einer Abweichung vom gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung vorgeschriebenen Stauraum (3 m) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 5 : 3

Gemeinderätin Regina Röthlein erscheint um 19:45 Uhr.

3.

BA 2024006;

Langenbergstr. 16, Fl. Nr. 3792, Gemarkung Retzstadt

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Langenbergstr. 16, Fl. Nr. 3792 der Gemarkung Retzstadt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Langenberg“. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die Bauherren beantragen eine Befreiung hinsichtlich des Standortes der Garage und der Dachgestaltung der Garage. Der Bebauungsplan sieht für die Garage ein Pultdach mit 7 Grad Dachneigung vor; die Garage soll rechts vom Hauptgebäude angeordnet werden. Aus verschiedenen Gründen (Nachbarbebauung, Lichtverhältnisse, Geländemodellierung) soll die Garage jedoch links vom geplanten Wohnhaus errichtet werden und ein Flachdach erhalten. Es wird anführt, dass bereits Bezugsfälle im Baugebiet vorhanden sind. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Die für das Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind aus Sicht der Verwaltung möglich; die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Langenbergstr. 16 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Standort der Garage und Dachgestaltung der Garage wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf:

Das Gremium nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass dieses Bauvorhaben bereits am 07.12.2023 vom Gemeinderat im Rahmen einer Bauvoranfrage behandelt wurde.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Langenbergstr. 16 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Standort der Garage und Dachgestaltung der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

4.

Information zum Thema Nahwärmenetz in Retzstadt, Abfrage der Hauseigentümer

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende informiert, dass die Nahwärme-AG in gemeinsamer Arbeit ein Anschreiben mit Abfragebogen erstellt hat. Diese Anschreiben wurden heute an alle Hauseigentümer im Gemeindegebiet Retzstadt versendet.

Ziel dieser qualifizierten Abfrage ist es, Planungssicherheiten für weitere Schritte für ein Nahwärmenetz zu schaffen. Der Partner für das Nahwärmeprojekt soll die Firma Enerpipe aus Hilpoltstein werden.

Nach dem Rücklauf der Abfragebögen (Frist bis zum 12.07.2024) werden mögliche Konzepte erstellt und anschließend wird eine Informationsveranstaltung für die Bürger stattfinden.

Abstimmungsergebnis: o. A.

5.

Baulücken und Leerstände,

neue Abfrage der Eigentümer durch die Gemeinde;

Beratung und Beschlussfassung

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass eine erneute Abfrage der Eigentümer über unbebaute Grundstücke und Leerstände im Ortsbereich geplant ist. Der Ansprechpartner zu dieser Thematik ist in der Verwaltungsgemeinschaft Herr Geschäftsleiter Wolfgang Pfister. In zwei Jahren wird dann wieder eine erneute Abfrage durchgeführt.

Die Gemeinde verspricht sich von dieser Abfrage, dass die Leerstände und Baulücken im Ortsbereich reduziert werden.

Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass Kommunen verpflichtet sind ein Leerstands-Management vorzuweisen, falls zukünftig Baugebiete ausgewiesen werden sollten.

Im April 2022 wurden bereits im Rahmen einer Abfrage 89 Eigentümer angeschrieben. Damals gab es 69 Baulücken und 20 Leerstände im Gemeindegebiet. Aktuell gibt es noch ca. 60 bebaubare Grundstücke im Ortsbereich.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt im Juni 2024 eine Abfrage von Baulücken und Leerständen bei den Eigentümern gemäß den vorliegenden Formularen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

6.

Kurze Anfragen

Diskussionsverlauf:

a) Pfarrfest mit Gründungsfest Kolpingfamilie 15. – 16. Juni 2024

Es ergeht herzliche Einladung der Kolpingfamilie und der Parrgemeinde Retzstadt zum 75-jährigen Jubiläumsfest. Festbeginn ist am Samstag ab 18:00 Uhr und Sonntag um 10:00 Uhr mit einem Festgottesdienst.

b) Ferienprogramm

Die Gemeinderätin Regina Röthlein teilt mit, dass alle Ortsvereine bezüglich der Durchführung eines Ferienprogramms angeschrieben wurden. Die Vereine werden gebeten, Frau Röthlein bis zum 06.07.2024 direkt zu antworten.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:10 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.