Die Gemeinde ist als Fundbehörde für die Annahme von Fundanzeigen sowie für die Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig, also Tiere, die einen Eigentümer haben und entlaufen oder verlorengegangen sind. Frei lebende Tiere wie z.B. Igel oder Eichhörnchen sind wilde Tiere (herrenlos), weshalb die Gemeinde für deren tierärztliche Behandlung und "Verwahrung" nicht zuständig ist.
Somit ist nach Auffinden eines Fundtieres das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen (Tel. 09364/8072-30) zu verständigen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich direkt an folgendes Tierheim wenden:
Für die Aufnahme und Verwahrung der Fundtiere aus dem Gemeindegebiet des Marktes Zellingen, des Marktes Thüngen sowie der Gemeinde Himmelstadt ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ausschließlich der Tierschutzverein Würzburg e.V. (Tierheim Würzburg) zuständig.
Anschrift: Elferweg 30, 97074 Würzburg, E-Mail: info@tierheim-wuerzburg.de, Telefon: 0931/84324, Telefon für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten: 0176 - 9755 37 46.
Hier erhalten Sie dann Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Für die Aufnahme und Verwahrung der Fundtiere aus der Gemeinde Retzstadt ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ausschließlich das Wally-Bangert-Tierheim Lohr, Pfingstgrundstraße, 97816 Lohr- Sackenbach zuständig.
Tel.: 09352/96 90, Notfalltelefon: 09352/6 03 35 99 in der Zeit von 08:00 - 17:00 Uhr, 0152/34 75 11 81 in der Zeit von 17:00 - 08:00 Uhr.
Hier erhalten Sie dann Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!