Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Beteiligten zum 01.09.2025 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 16.06.2025 und die Karte zur vorläufigen
Besitzeinweisung sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen, vom 21.07.2025 mit 04.08.2025 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten ab dem 30.06.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).