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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 5. Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 14. April 2026

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

1. Bürgermeister Wohlfart zieht, im Einverständnis mit dem Marktgemeinderat den TOP 7 als ersten TOP vor, um sich das Rathausumfeld bei Tageslicht zu betrachten.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Information Neugestaltung Rathausumfeld;

Brunnenfund und Treppenanlage

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat begeht das Rathausumfeld vor Ort.

Der 1. Bürgermeister Wohlfart stellt die derzeitige Situation auf der Baustelle Rathausumfeld 1. Abschnitt vor.

Mit Hilfe des Ausführungsplanes geht er auf die Besonderheiten ein. Für den Brunnen im Grünbereich werden als Quellsteine die ehemaligen Brunnensteine vom Spätzplatz verwendet. Es werden Vorschläge für die Beschaffung einer Zwiebel (Bronzeplastik) am Brunnen eingeholt. Die Pflanzbereiche für 5 weitere Solitärbäume sind angelegt. Die Rohbauarbeiten sind soweit abgeschlossen. Im Juni soll das Dach mit Begrünung fertiggestellt werden.

Beim Bau der Zisterne wurde ein historischer Brunnen entdeckt. Auch dieser wird in die Planung integriert und soll wieder sichtbar gemacht werden.

Im Zuge der Plattenbelagsarbeiten werden zwei Hülsen für z.B. Weihnachts- bzw. Maibaum mit eingebaut.

Beim Rückbau der Fläche zeigte sich, dass auch die Treppenanlage am Altbau erneuert werden muss, da kein tragfähiger Unterbau vorhanden war. Es wird versucht, die unplanbaren Kosten der Treppenanlage und des historischen Brunnens noch in die Förderung zu bekommen.

Abstimmungsergebnis:  o. A.

2.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

a) MSP 7

1. Bürgermeister Wohlfart berichtet, die Bauarbeiten an der MSP7 gehen weiter (letzter Bauabschnitt).

b) Kindergarten St. Georg

Auch die Ausschreibungen für den Kindergarten gehen voran. Der Baufortschritt liegt im zeitlichen und finanziellen Rahmen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3.

BA 2026002 Tektur zu BA 2025019;

Grubenweg 3, Fl. Nr. 499/16, Gemarkung Retzbach;

Nutzungsänderung altes Feuerwehrhaus Retzbach: Abbruch und Neuerrichtung der östlichen Dachfläche und Erhöhung der straßenseitigen Traufwand mit Entfallen der Dachloggia, teilweise Erhöhung der südlichen und nördlichen Giebelwände, Anbau eines Balkons;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und dem Abbruch und der Neuerrichtung der östlichen Dachfläche, der Erhöhung der straßenseitigen Traufwand mit Entfallen der Dachloggia, der teilweisen Erhöhung der südlichen und nördlichen Giebelwände und dem Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Grubenweg 3 der Gemarkung Retzbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:  14 : 0

Marktgemeinderatsmitglied Fl. Heßdörfer enthält sich der Stimme gemäß Art. 49 GeschO.

4.

BA 2025017;

An der Hecke 12, Fl. Nrn. 1111 und Nähe An der Hecke, Fl. Nr. 1111/2, Gemarkung Retzbach;

Antrag auf Vorbescheid: Anbau Lager u. Vinothek am bestehenden Gebäude Fl. Nr. 1111, Abriss u. Vergrößerung der bestehenden Halle Fl. Nr. 1111/2;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Anbau eines Lagers und einer Vinothek am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück An der Hecke 12, Fl. Nr. 1111 der Gemarkung Retzbach und den Abriss und die Vergrößerung der bestehenden Halle auf dem angrenzenden Grundstück „Nähe An der Hecke“, Fl. Nr. 1111/2 der Gemarkung Retzbach zur Fragestellung der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit wird in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gebietscharakter noch einmal zu würdigen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

5.

BA 2026004;

Vinzenz-Schüpfer-Str. 28, Fl. Nr. 903/25, Gemarkung Retzbach;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;

Genehmigungsfreistellungsverfahren;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Vinzenz-Schüpfer-Str. 28, Fl. Nr. 903/25 der Gemarkung Retzbach wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6.

Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 10.03.2026 beschloss der Marktgemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ in Zellingen in der Fassung vom 11.11.2025, redaktionell geändert am 03.03.2026. Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg „Äußeren Geisgraben“ (Art. 53 BayStrWG), Fl.-Nr. 18500 der Gemarkung Zellingen, liegt im Geltungsbereich dieser Änderung. Eigentümer und Straßenbaulastträger ist der Markt Zellingen. Im Ratsinformationssystem ist ein Lageplan einsehbar, in dem der Weg braun markiert ist, sowie der oben genannte Bebauungsplan in der beschlossenen Fassung.

Im Bereich dieses öffentlichen Feld- und Waldweges soll auf einer Teilstrecke ab der Gassenwiese eine öffentliche Erschließungsstraße für die in Planung befindliche Nahwärmezentrale und den zukünftigen interkommunalen Bauhof entstehen; das nordöstliche Ende des Weges soll als Privatstraße Bestandteil der Nahwärmezentrale werden. Der öffentliche Feld- und Waldweg auf

Fl.-Nr. 18500 soll daher zum Zeitpunkt der Sperrung eingezogen werden (Art. 8 BayStrWG). Über die Absicht zur Einziehung ist vom Marktgemeinderat rechtzeitig zu beschließen.

Für die Einziehung liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor. Mit der Nahwärmezentrale wird eine regionale, umweltfreundliche und überwiegend autarke Wärmeversorgung für den Markt Zellingen geschaffen. Mit ihr kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch, auch in Verantwortung für zukünftige Generationen, den CO²-Ausstoß zu verringern. Zudem besteht in Zellingen nachfragebedingt weiterer Bedarf an Gewerbeflächen. Die derzeit vom Feldweg auf Fl.-Nr. 18500 erschlossenen Grundstücke sind im Eigentum des Marktes Zellingen und als Gewerbefläche oder öffentliche Grünflächen Bestandteil des geänderten Bebauungsplans. Die neue öffentliche Erschließungsstraße soll zur Verkehrsübergabe als Ortsstraße gewidmet werden (Art. 6, 46 Nr. 2 BayStrWG). Hierüber soll zeitnah zur Realisierung ein Beschluss gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Äußeren Geisgraben“, Fl.-Nr. 18500 der Gemarkung Zellingen, beginnend an der Straße Gassenwiese, km 0,000, endend an der südwestlichen Grenze von Grundstück Flurnummer 18518, km 0,090, aus Gründen des öffentlichen Wohls. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntzugeben.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Äußeren Geisgraben“, Fl.-Nr. 18500 der Gemarkung Zellingen, beginnend an der Straße Gassenwiese, km 0,000, endend an der südwestlichen Grenze von Grundstück Flurnummer 18518, km 0,090, aus Gründen des öffentlichen Wohls. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

7.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Enpal

Marktgemeinderat M. Heßdörfer berichtet, einen Werbebrief von Enpal erhalten zu haben mit dem Angebot, bei Anbieterwechsel die Stromrechnung für ein halbes Jahr zu zahlen. Er fragt nach, ob im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen werden soll, dass der Markt Zellingen der örtliche Versorger ist. 1. Bürgermeister Wohlfart meint, die Bürger sollten auch das Kleingedruckte in den angebotenen Verträgen lesen.

b) Schlaglöcher

Marktgemeinderätin St. Heßdörfer weist auf Schlaglöcher in der Vorstadt hin. 1. Bürgermeister Wohlfart erklärt, es gebe für den Dienstleister schon einige Markierungen im Ort. Der Bauhof kann mit Schnellbeton vorab einige Lücken füllen.

c) Friedhof Zellingen

Marktgemeinderätin St. Heßdörfer berichtet von unzufriedenen Bürgern in Bezug auf den Friedhof. Es liegen viele Flächen brach. 1. Bürgermeister Wohlfart weist auf die Begehung mit den Bürgern vor wenigen Jahren hin. Damals konnten Vorschläge eingebracht werden. Die Friedhofskultur wandelt sich. Mittlerweile sind die Urnenbestattungen die Regel. Durch die langen Liegefristen muss noch einige Jahre mit aufgelassenen Gräbern gerechnet werden, ehe mit der Umgestaltung begonnen werden kann.

d) Pflanzkübel

Marktgemeinderat Küffner weist erneut darauf hin, dass durch die Pflanzkübel in der Turmstraße kein Auto aus der der Burgergasse ausfahren kann. Mit dem Bauhof seien die Standorte wiederholt verändert worden, um die bestmöglichen Stellen zu finden.

e) Vorfahrtsregelung

3. Bürgermeister Zull erkundigt sich zur Vorfahrtsregelung an der Alten Mainbrücke. Wie im ganzen Ort gelte auch hier Rechts-vor-Links erklärt 1. Bürgermeister Wohlfart.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.