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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Äußeren Geisgraben“, Gemarkung Zellingen.

Der Markt Zellingen beabsichtigt gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Äußeren Geisgraben“, Fl-Nr. 18500 der Gemarkung Zellingen, beginnend an der Straße Gassenwiese, km 0,000, endend an der südwestlichen Grenze von Grundstück Fl.-Nr. 18518, km 0,090, aus Gründen des öffentlichen Wohls. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht. Die für die Einziehung maßgeblichen Unterlagen liegen für die Dauer von drei Monaten vom 29.06.2026 bis zum 29.09.2026 innerhalb der Geschäftszeiten aus bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, Neubau 2. OG, Zimmer 29, 97225 Zellingen. Während der Dauer der Auslegung können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info eingesehen werden.

Zellingen, 17.06.2026
Stefan Wohlfart
Erster Bürgermeister