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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 6. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 26. Juni 2025

im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Nied von der Energieversorgung Lohr-Karlstadt, Herrn Tüptük von der Energieagentur Unterfranken, Frau Ledermann von Büro HSP, Herrn Jürgen Kamm von der Main-Post, Herrn Julian Popp als Schriftführer und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Der Vorsitzende gratuliert der 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler zu ihrem Geburtstag am 31.05.2025.

Weiter gibt der 1. Bürgermeister Karl Gerhard bekannt, dass die Partnerschaft mit den französischen Gemeinden Mouen und Mondrainville in diesem Jahr 35-jähriges Bestehen feiert.

2. Bürgermeisterin Birgit Köhler gratuliert dem 1. Bürgermeister Karl Gerhard im Namen des gesamten Gemeinderates zu seinem Geburtstag am 28.05.2025.

Das Gemeinderatsmitglied Georg Schmitt ist entschuldigt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Sitzungsniederschrift vom 22.05.2025;

Genehmigung

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 25.05.2025 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Die Gemeinderatsmitglieder Michael Eisenbacher und Marko Keller enthalten sich der Abstimmung, da sie an der genannten Sitzung nicht anwesend waren.

2.

Kommunale Wärmeplanung; Vorstellung des Berichts durch die Energieagentur Ufr. und die ENERGIE;

Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Zu diesem TOP sind die Herren Wenzel Nied (EVK Lohr-Karlstadt) und Onur Tüptük (Energieagentur Unterfranken) anwesend.

Bereits im März dieses Jahres wurde der erste Stand durch die Herren Tüptük und Nied präsentiert. Mittlerweile liegt der finale Stand des Berichtes vor.

Der Vorsitzende übergibt zur Präsentation das Wort an Herrn Nied und Herrn Tüptük.

Diese geben dem Gremium noch einmal einen Rückblick auf die Ausgangslage, die Voraussetzungen und Gegebenheiten in der Gemeinde sowie die gesetzlichen Grundlagen der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung.

Gemeinderatsmitglied Regina Röthlein erscheint um 19:40 Uhr zur Sitzung.

Auf Grundlage der ermittelten Daten wird im Rahmen einer dezentralen Versorgung die Wärmepumpe und bei einer zentralen Versorgung Strom als potenzielle Quelle präferiert, dies gerade auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit anderer Energiequellen.

Zu diesem Punkt erfolgt die Nachfrage, wie hier die Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden und Städten ist. Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies von Gebiet und Kommune unterschiedlich ist. Wichtige Faktoren sind, welcher Wärmebedarf benötigt wird, ob viel Abwärme erzeugt wird oder auch ob ein Gasnetz bereits besteht. Für Kommunen gleicher Größe im Landkreis geht Herr Nied wie bei der Gemeinde Retzstadt von einer dezentralen Lösung aus.

Auf die Eigentümer kommt vorerst keine Pflicht zu und sie hätten auch noch alle zulässigen Möglichkeiten. Die Planung müsse verstetigt werden und zur Einsicht ausliegen. Ebenso ist die Kommunale Wärmeplanung regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu evaluieren. Empfohlen wird nach der erstmaligen Aufstellung eine Evaluation nach drei Jahren.

Von Seiten der Energieversorgung könnte eine Unterstützung bei der Umsetzung des Nahwärmenetzes erfolgen z. B. Buchhaltung oder Projektierung.

Die weiteren Schritte sind nun die Veröffentlichung des Berichts auf der Homepage der Gemeinde Retzstadt und die Stellung des Verwendungsnachweises im September an den Fördermittelgeber, bei dem diesem auch der erstellte Bericht übergeben wird.

Aufgrund der Ergebnisse der rückgegebenen Fragebögen wird die Entscheidung zu einem Nahwärmenetz (mit Ausnahme Hönig II) für den Ort am sinnigsten sein. Hierzu sind noch detaillierte Kalkulationen erforderlich.

Auf Nachfrage erklärt Herr Nied, dass die Gemeinde Retzstadt als erste Kommune im Landkreis den kommunalen Wärmeplan KWP fertig hat.

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt stellt den vorgestellten Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung in der vorliegenden Fassung fest.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Erster Bürgermeister Karl Gerhard dankt den Herren Nied und Tüptük für die Erstellung der KWP und für die Präsentation.

3.

Friedhofsentwicklungskonzept; Vorstellung der Planungen durch die Fa. HSP Ingenieure;

Beratung

Sachverhalt:

Hierzu begrüßt der 1. Bürgermeister Karl Gerhard Frau Ledermann vom Büro HSP, welches mit der Konzeptentwicklung für den Friedhof beauftragt wurde und erteilt ihr das Wort.

Frau Ledermann trägt dem Gremium die Erkenntnisse und Möglichkeiten aus dem Konzept vor.

Ausschlaggebend für die Maßnahmen ist eine Veränderung der Friedhofskultur. Die klassische Erdbestattung im Sarg wird mittlerweile deutlich weniger als Bestattung gewählt als früher. Dies liegt auch an den Grabgrößen und dem damit verbundenen Pflegeaufwand für die Angehörigen.

Die Varianten von Urnengemeinschaftsanlagen, Baumbestattungen, aber auch eine mögliche Verkürzung oder Verkleinerungen der Grabstätten werden angesprochen. Die Umsetzung wird für einzelne Bestattungsarten schwer realisierbar sein. Intensiver wird über das Konzept für die Grünfläche am Friedhofseingang gesprochen. Auch die Erweiterung der bestehenden Urnenstelen wird – zumindest in einer ersten Ergänzung – als kurzfristig umsetzbar angesehen.

Auch wird im Rahmen des Konzeptes die Barrierefreiheit von größeren Teilen des Friedhofes angesprochen.

Für die Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen ist die Kommunikation mit den Nutzungsrechtsinhabern erforderlich. Es wäre eine Richtung festzulegen, an welcher sich Verwaltung und Bestatter orientieren können. Von Seiten des Gemeinderates wird geäußert, dass über die Vergabe von Grabstätten künftig der 1. Bürgermeister für den Gemeinderat entscheiden soll.

Der Gemeinderat legt daher die Vorgehensweise vorerst wie folgt fest.

1.

Freie Grabstätten werden nicht ohne Rücksprache oder Abstimmung mit der Gemeinde vergeben.

2.

Der Gemeinderat wird sich hinsichtlich der Umgestaltung der Grünfläche am Friedhofseingang erneut beraten und Beschluss fassen.

3.

Eine Anpassung der Friedhofssatzung soll zur Steuerung im Hinblick auf Entwicklungspotenziale erfolgen.

Ziel ist es, Alternativen zur klassischen Erdbestattung zu schaffen.

Auch kommt der Einwand, dass man zusätzliche Sitzmöglichkeiten mit berücksichtigen soll.

Nach dem ausführlichen Vortrag und Beantwortung der umfangreichen Rückfragen aus dem Gremium bedankt sich der 1. Bürgermeister Karl Gerhard bei Frau Ledermann.

Abstimmungsergebnis: o. A.

4.

Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren der Gemeinde Güntersleben gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;

10. Änderung Flächennutzungsplan mit Aufstellung Bebauungsplan "Wohnprojekt am Deisenberg" im Parallelverfahren;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Güntersleben beabsichtigt die 10. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnprojekt am Deisenberg“.

Das geplante Gebiet ist im Flächennutzungsplan aktuell als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gartenbaubetrieb“ dargestellt und soll in Wohnbaufläche bzw. Dorfgebietsfläche geändert werden. Durch die zwischenzeitliche Aufgabe des Gartenbaubetriebes ist die Darstellung der bisherigen Sondergebietsfläche obsolet. Daher wird der Bereich des Gebäudebestandes der Gärtnerei als Dorfgebiet und der übrige Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 0,65 ha (0,43 ha Wohnbaufläche und 0,13 ha Dorfgebietsfläche) und liegt am südlichen Ortsausgang der Gemeinde Güntersleben.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Grundlage für die Entwicklung eines seniorengerechten Siedlungskonzeptes mit einer integrierten Sozial- und Pflegeeinrichtung geschaffen. Vorgesehen ist einerseits die Entwicklung eines sozial unterstützten Wohnkomplexes für Senioren, die ansonsten ihren Lebensalltag weitgehend selbstständig bewältigen können. Im Anschluss daran ist andererseits die Ansiedlung einer Sozialstation vorgesehen, um im Bedarfsfall sowohl eine Versorgung der Bewohner des anschließenden Seniorenwohnkomplexes als auch der übrigen in Güntersleben ansässigen Senioren sicherzustellen bzw. zu optimieren.

Aus Sicht der Verwaltung werden hierdurch die Belange der Gemeinde Retzstadt nicht berührt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 10. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnprojekt am Deisenberg“ der Gemeinde Güntersleben keine Einwendungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 10. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnprojekt am Deisenberg“ der Gemeinde Güntersleben keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

5.

Grundschule Retzstadt, IT-Anbindung im ILE-Verbund;

Vergabegenehmigung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In der Sitzung der ILE Main-Wein-Garten vom Mai 2025 wurde eine gemeinsame Lösung für die IT-Infrastruktur diskutiert.

Man strebt hier eine zentrale Lösung (Rechenzentrum oder an einem Schulstandort) an. Hierfür ist eine gewisse Grundausstattung erforderlich. Durch die ILE wurden bei der Fa. MR Datentechnik die benötigten Hardwarekomponenten angefragt.

Da das Angebot Bindungsfrist bis 06. Juni 2025 hatte wurde der Auftrag für die Lieferung sowie Anbringung und Konfiguration vergeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Hardwarekomponenten wurde ein Betrag von 4.982,58 € zzgl. der Arbeitsleistung angeboten. Unter der Haushaltsstelle 2110.9350 war diese Investition nicht mit eingeplant. Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe, welche jedoch im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips gesichert ist.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt stimmt der Auftragsvergabe für die Beschaffung und Konfiguration der Grundausstattung für die IT-Anbindung an die zentrale Serverlösung im ILE-Verbund über 4.982,58 € zzgl. der Arbeitsleistung im Nachgang zu.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Karl Gerhard gibt in diesem Zuge bekannt, dass man im ILE-Verbund eine einheitliche Struktur schaffen möchte und dies auch wieder Thema in der nächsten ILE-Sitzung sein wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt stimmt der Auftragsvergabe für die Beschaffung und Konfiguration der Grundausstattung für die IT-Anbindung an die zentrale Serverlösung im ILE-Verbund über 4.982,58 € zzgl. der Arbeitsleistung im Nachgang zu.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

6.

Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2024;

Vorlage und Bekanntgabe gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der Rechenschaftsbericht ist der Einladung beigefügt. Hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage der Gemeinde Retzstadt erläutert.

Anschließen ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen und zu durch diesen zu prüfen, Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt nimmt die Jahresrechnung 2024 mit dem Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt nimmt die Jahresrechnung 2024 mit dem Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der Vorsitzende dankt dem Kämmerer Julian Popp für die zeitnahe und kompetente Erstellung des Rechenschaftsberichtes.

7.

Rechnungsgenehmigung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Ausstattung Feuerwehr Gemeinde Retzstadt

Für die Lieferung von Masken & Funktechnik incl. Zubehör wurden von der Fa. NeoVia GmbH, Ludwigsfelde am 12.06.2025 9.097,81 € in Rechnung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zahlung wurde über die Haushaltsstelle 1300.9350 im Rahmen der Jahresbeschaffung gebucht.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 9.097,81 € vom 12.06.2025 an die Fa. NeoVia GmbH, Ludwigsfelde im Nachhinein zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 9.097,81 € vom 12.06.2025 an die Fa. NeoVia GmbH, Ludwigsfelde im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Kommunale Wärmeplanung - Nahwärmenetz

Der Vorsitzende teilt mit, dass am 31.07.2025 eine Besichtigung des Nahwärmenetzes in Lonnerstadt erfolgt. Dort wird das Netz mit Großwärmepumpen und Freiflächenphotovoltaikanlage umgesetzt.

Es ergeht hierzu recht herzlich Einladung an alle Interessierten aus der Bevölkerung. Die Abfahrt mit dem Bus erfolgt um 13:00 Uhr, Rückkehr ca. 20.00 Uhr. Anmeldungen sind an das Bürgerbüro – Frau Post – per Mail (rathaus@retzstadt.de) zu richten.

b) Ehemalige Jugendherberge – abgestelltes Fahrzeug

Durch ein Gemeinderatsmitglied erfolgt die Mitteilung, dass das nicht mehr zugelassene Fahrzeug weiterhin an der Jugendherberge abgestellt ist. Er erkundigt sich nach dem Sachstand.

Der Vorsitzende teilt mit, dass an den Eigentümer ein entsprechender Bescheid mit einer Geldbuße ergangen ist. Er wird der Sache weiter nachgehen.

c) Ferienprogramm 2025

Es wird mitgeteilt, dass bereits sieben Aktivitäten/Vereine für das Ferienprogramm feststehen. An die Vereine und Gruppierungen ergeht noch einmal eine Erinnerung, falls noch weitere Aktionen angeboten werden. Aus dem Gremium erfolgt die Anmerkung, dass von Seiten des Kindergartens noch eine Aktivität hinzukommt.

d) Rathausumfeld – Pflanzbeet

Die Buchsbäume vor der Terrasse des Ratskellers sind befallen und es sollte über deren Entfernung nachgedachte werden. Hierzu hat der Vorsitzende bereits mit einer Fachfirma Kontakt aufgenommen. Die Empfehlung ist, dass die Büsche zweimal zu behandeln wären und hiernach wieder austreiben werden.

e) Wappenstein Zehntscheune am Kirchenportal

Aus dem Gremium erfolgt die Nachfrage, ob der Inhalt des Wappensteins mittlerweile bekannt ist, da eine entsprechende Infotafel angebracht wird.

Dies ist noch herauszufinden und wird bei den Archivkräften eruiert und kann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

f) Westliche Maschinenhallen

Am Abzweig zu den westlichen Maschinenhallen (Thüngener Straße) hängt ein Baum schief und die Äste ragen auf die Verkehrsfläche. Der Bauhof wird sich die Stelle einmal anschauen.

g) Kneippanlage am Radweg

Ein Gemeinderatsmitglied wurde angesprochen, dass die Geländer an der Kneippanlage teilweise morsch seien. Der Bauhof wird diese reparieren.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:15 Uhr

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Niederschrift lag dem Gremium noch nicht zur Genehmigung vor.