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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserentnahmen in Horb nur mit Schwengelpumpen erlaubt

Verbot von elektrischen Pumpen und Poolbefüllungen – Wasser nur zur Pflanzenbewässerung

Wir weisen darauf hin, dass die Wasserentnahme aus den Horbbrunnen ausschließlich mit handbetriebenen Schwengelpumpen zulässig ist!

Die Entnahme von Wasser mit elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist strikt untersagt. Ebenso verboten ist die Befüllung von Pools oder sonstigen größeren Behältnissen. Das entnommene Wasser darf ausschließlich zur Bewässerung von Pflanzen im privaten Bereich verwendet werden.

Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz dar und können entsprechend sanktioniert werden!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Nur durch gemeinsames Handeln kann eine nachhaltige Wasserversorgung sichergestellt werden.

Stefan Wohlfart
1. Bürgermeister