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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 25. Juni 2026

im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Jürgen Winkler begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, die Schriftführerin Sandra Gerhard, sowie Herrn Riedmann von der Main Post und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Die Gemeinderätin Johanna Degen und der Gemeinderat Marco Keller sind entschuldigt. Der Gemeinderat Burkhard Schmitt verspätet sich etwas.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Sitzungsniederschrift vom 21.05.2026;

Genehmigung

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Jürgen Winkler erklärt den Räten, wo die Sitzungsniederschriften im System RIS für die Gremiumsmitglieder einzusehen sind.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.05.2026 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Der Gemeinderat Burkhard Schmitt erscheint um 19:33 Uhr.

2. BA 2026002; Rothstr. 22, Fl. Nr. 3026/4, Gemarkung Retzstadt

Errichtung eines Carports

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Rothstr. 22, Fl. Nr. 3026/4 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „An der Thüngersheimer Straße / Rothweg“ in der Fassung der 2. Änderung.

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

1. Baugrenzen:

Laut Bebauungsplanfestsetzung dürfen Garagen nicht außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erstellt werden. Der geplante Carport liegt überwiegend außerhalb der festgesetzten Baugrenze; es ist eine Überschreitung der Baugrenze um bis zu 7,20 m beantragt. Die Bauherren wünschen die Errichtung des Carports in der gleichen Flucht zu den Garagen auf den Nachbargrundstücken. Außerdem soll die Bebaubarkeit für ein weiteres Wohnhaus erhalten bleiben.

2. Festsetzung zur Garagenhöhe: „max. Firsthöhe 2,75 zur Straße“

Der Carport soll abweichend von der Festsetzung im Bebauungsplan eine Höhe von 3,10 m erhalten, denn die Einfahrtshöhe soll auch für größere Fahrzeuge (z.B. VW-Bus) ausreichend sein.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Ob den Überschreitungen zugestimmt wird, ist vom Gremium zu entscheiden. Ob bereits ähnliche Fälle im Baugebiet zugelassen wurden, ist nicht nachvollziehbar.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Rothstr. 22 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung und geplanter Garagenhöhe wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende zeigt die digitalen Baupläne und Unterlagen. Er teilt mit, dass es hier in der näheren Umgebung schon Präzedenzfälle gibt und sich dieses Bauvorhaben optisch in die Umgebung einfügt.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Höhe von der oberen Straßenkante aus gemessen wurde. Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt nur 2,60 m.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Rothstr. 22 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung und geplanter Garagenhöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Die 2. Bürgermeisterin Regina Röthlein enthält sich der Abstimmung aufgrund § 49 GO.

3BA 2026003; Hauptstr. 8a, Fl. Nr. 353, Gemarkung Retzstadt

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hauptstr. 8a, Fl. Nr. 353 der Gemarkung Retzstadt ein Einfamilienhaus mit Carport errichten. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung von Retzstadt. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden; die städtebauliche Gestalt des Gebietes wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Das geplante Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Für das Vorhaben sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Retzstadt zwei Stellplätze nachzuweisen; diese sollen auf dem Baugrundstück hergestellt werden.

Geplant ist ein nach allen Seiten offener Carport, der mit einem Abstand von etwa 1 m zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden soll. Die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) vorgeschriebene Stauraumtiefe von mindestens 3,00 m wird somit unterschritten. Von der Einhaltung der Tiefe des Stauraumes können Abweichungen gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen. Aus Sicht der Verwaltung kann der geplanten Stauraumunterschreitung unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass die ungehinderte Ein- und Ausfahrt sowie freie Sicht dauerhaft gegeben sein müssen (z.B. kein Tor, keine seitliche Verkleidung).

Zur aktuellen Erschließungssituation des Baugrundstücks wird festgestellt: Die Zufahrt ist gesichert. Die Sondervereinbarung zu den noch herzustellenden öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser u. Kanal) ist abgeschlossen und die Leitungsverlegungen sollen in Kürze durchgeführt werden.

Immissionsschutzrechtliche Belange (wegen der Nähe zum Festplatz) und die Nachbarbeteiligung sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 8a der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Der erforderlichen Abweichung wegen Stauraumunterschreitung vor dem Carport wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die ungehinderte Ein- und Ausfahrt sowie freie Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche dauerhaft gegeben sein müssen.

Diskussionsverlauf:

Die Anwesenden nehmen Einsicht in die digitalen Bauunterlagen.

Der Vorsitzende merkt an, dass schon ein Bauantrag über ein ähnliches Bauvorhaben an dieser Flurnummer in der Vergangenheit vom Rat beschlossen wurde.

Da es nun einige Änderungen gab, ist der vorangegangene Bauantrag erloschen.

Er erläutert die Erschließungsregelungen und Abwasserregelungen an dieser Flurnummer. Hier gibt es eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde, dass in einer Gemeinderatssitzungen beschlossen wurde.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 8a der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Der erforderlichen Abweichung wegen Stauraumunterschreitung vor dem Carport wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die ungehinderte Ein- und Ausfahrt sowie freie Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche dauerhaft gegeben sein müssen.

Ergänzung: Es darf kein Tor und keine seitlichen Verkleidungen an dem Carport angebracht werden.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

4. Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitung Brunsbüttel - Großgartach (Vorhaben 3, Abschnitt E1 (Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen (BY) bis Bundeslandesgrenze Bayern/Baden-Württemberg (BW)); Beteiligung zur 1. Planänderung analog § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger hat mit Antrag vom 30. April 2026, zuletzt angepasst am 4. Juni 2026, eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 30. April 2025 beantragt.

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde bei drei Zufahrten zu Abspul- und Muffenplätzen in Arnstein-Binsfeld, Retzstadt und Thüngersheim ein Mehrbedarf an Fläche identifiziert, um die Vorgaben des Kabelherstellers einzuhalten.

Zudem ist eine Aufweitung bzw. Verschiebung des dauerhaft zu sichernden Schutzstreifens südwestlich der HDD Forstberg in Arnstein-Binsfeld erforderlich. Ferner ist eine westliche Verschiebung der Omegaschleife westlich von der Kabelabschnittsstation in Arnstein geplant. Mit den Planänderungen werden die verbundenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen angepasst.

Die für die 1. Planänderung maßgeblichen Unterlagen sind über das Internet hier Netzausbau - Leitungsvorhaben verfügbar bzw. dieser Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem beigefügt.

Die Gemeinde Retzstadt ist bezüglich der Grundstücke Fl.Nrn. 1335, 1336, 1336/1 und 1371 der Gemarkung Retzstadt von der nun anstehenden 1. Planänderung betroffen.

Hier wird eine Mehrung bei der Inanspruchnahme der temporären Flächen erwartet.

Details zu den geplanten Änderungen finden sich im Erläuterungsbericht (S. 17) zur 1. Änderung des Planfeststellungsverfahrens, der hier auszugsweise dargestellt wird:

3.3.1.2 Zufahrt zum Abspulplatz A-E1-47-002-V3

Die Zufahrt A-E1-47-002-V3 befindet sich im Gemeindegebiet von Retzstadt bei km 37+900 – km 39+200, westlich der Trasse. Betroffen von der Planänderung sind die Flurstücke 1335, 1336, 1336/1 und 1371 der Gemarkung Retzstadt, auf welchen sich die temporären Flächeninanspruchnahme erhöht.

Die Zufahrt von der MSP 7 muss in einigen Bereichen verbreitert werden, weshalb es zu größeren Flächeninanspruchnahmen im Randbereich des Innenforstes kommt.

Die zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen befinden sich auf Ackerflächen (A12), einem Strukturarmen Altersklassen-Nadelholzforst (N712), einem Eichen-Hainbuchenwälder wechseltrockener Standorte (L113-9170) und einer Straße (V32).

Die Ackerflächen werden im Anschluss an die Bauarbeiten wiederhergestellt (V22.2). Da diese Maßnahme für die gesamte Trasse und alle Arbeitsflächen gilt, erfolgte dahingehend keine Anpassung in den Maßnahmenblättern (Teil I, Anhang 02).

Im Bereich der notwendigen Verbreiterung der Zufahrt entlang des Waldes werden die zu rodenden Gehölze nach Ende des Baus wiederhergestellt (V22.1). Dort werden aufgrund des vergrößerten Eingriffs ins Gehölzbestände Bauzeitenregelungen zum Schutz von Gehölzfreibrüter (VAR7.2) umgesetzt.

Zusätzlich sind Kartierung, Markierung und Verschluss von Baumhöhlen (VAR/FFH16) vorzusehen. Die Kartierungen als Teil der Maßnahme VAR/FFH16 wurden bereits durchgeführt mit dem Ergebnis, dass kein Verschluss von Bauhöhlen erforderlich ist. Es befinden sich lediglich zwei Bäume mit

Potenzial für Tagesverstecke im Eingriffsbereich, weshalb auch keine Bauzeitenregelung zum Schutz von Fledermäusen (VAR/FFH7.4) erforderlich ist.

Es erfolgt eine temporäre Waldumwandlung von zusätzlich 0,06 ha. Die ordnungsgemäße forstliche Wiederbewaldung befristet in Anspruch genommener Waldflächen erfolgt spätestens drei Jahre nach Abschluss der baulichen Inanspruchnahme.

Die Nebenbestimmungen zum Naturschutz, zum besonderen Artenschutz sowie zur Forstwirtschaft aus dem Planfeststellungsbeschluss (Bundesnetzagentur 2025, Kap. A.V.4, A.V.5 und A.V.11) gelten weiterhin auch für die erweiterten Umgriffe Zufahrt.

Die Zufahrt liegt auf einer Bodendenkmalvermutungsfläche (V-6-6025-0009) sowie dem gutachterlichen Nahbereich einer Verdachtsfläche (verm-by-00294). Die bereits gem. den Unterlagen nach § 21 NABEG vorzusehenden archäologischen Maßnahmen werden auch auf den durch die Planänderung neu betroffenen Flächen umgesetzt. Die Nebenbestimmungen zum Denkmalschutz aus dem Planfeststellungsbeschluss (Bundesnetzagentur 2025, Kap. A.V.6) gelten weiterhin auch für die erweiterten Umgriffe der Zufahrt.

Die vorgesehenen Flächenmehrungen im Gemarkungsbereich Retzstadt ergeben sich aus der folgenden Tabelle sowie den im Ratsinformationssystem eingestellten Planunterlagen:

Eigentümer

Nutzungsart

Bisher geplante Flächen-Inanspruch-nahme

Mit 1. Planänderung geplante Flächen-inanspruch-nahme

Fl.Nr. 1335

Privat

Grünland

32 qm

58 qm

Fl.Nr. 1336

Gde. Retzstadt

Wald

65 qm

444 qm

Fl.Nr. 1336/1

Gde. Retzstadt

Wald/Grube/ Steinbruch

72 qm

306 qm

Fl.Nr. 1371

Gde. Retzstadt

Wegfläche

5.989 qm

6.276 qm

Im Rahmen der 1. Planänderung hat die Gemeinde Retzstadt nun die Möglichkeit, sich zu den vorgesehenen Mehrungen bei der Flächeninanspruchnahme zu äußern. Eine Äußerung/Stellungnahme ist möglich bis zum 30.06.2026.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Retzstadt nimmt die vorgesehene 1. Planänderung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3, Abschnitt E 1) ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende zeigt anhand eines Lageplans die betroffenen Flächen.

Ein Gemeinderat fragt nach, ob nach Abschluss der Bauarbeiten die verbreitete Straße im Nachgang so gelassen werden kann oder ob das geplante Zurückbauen der Asphaltdecke zwingend nötig ist. Er merkt an das die betroffene Straße (Richtung Fa. Schraud) aktuell einige Schäden und Engstellen aufweist.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Vergangenheit bereits diese Thematik schon angefragt und vom Bauherrn abgelehnt wurde. Hierfür wäre ein komplett neues Verfahren nötig.

Der Vorsitzende sucht das Gespräch mit den Behörden und klärt ab, ob in dem Bereich die Asphaltfläche im Nachgang bestehen bleiben kann und nur die Anzahl der rodenden Gehölze wieder neu gepflanzt werden können.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Gemeinde Retzstadt nimmt die vorgesehene 1. Planänderung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3, Abschnitt E 1) ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:  11 : 0

5Kurze Anfragen

a) Informationen des 1. Bürgermeisters Jürgen Winkler

- Einladung Krönungsfeier Weinbauverein am 11.07.2026 um 18:00 Uhr am Platz der Freundschaft.

- Änderung des Ablaufes am Kindergarten Fest, aufgrund extremer Hitze

Der Gottesdienst findet bereits um 09:30 Uhr statt und das Mittagessen entfällt. Der Festbetrieb pausiert über die Mittagszeit und findet wieder ab 17:00 Uhr statt. Die Kindergartenführung am Samstag wurde auf 17:00 Uhr verschoben.

b) Termin Rechnungsprüfungsausschuss

Die Rechnungsprüfung findet am 08.10.2026 statt.

c) Präventionstag „länger gesund bleiben“

Der 3. Bürgermeister Stefan Hebig informiert über einem bayernweiten Präventionstag am 12.10.2026 mit dem Thema „länger gesund bleiben“. Daran können sich Kommunen aktiv beteiligen.

d) Aufruf Ferienprogramm

2. Bürgermeisterin Regina Röthlein informiert über einen Aufruf zur Gestaltung des Ferienprogramms im Mitteilungsblatt. Wer noch Ideen hat, kann sich gerne bei ihr melden.

Hierzu merkt 1. Bürgermeister Jürgen Winkler an, dass die Gemeinderatssitzung am 20.08.2026 auch ein Ferienprogrammpunkt wird. Alle interessierten Kinder können ab 18:30 Uhr an der Sitzung teilnehmen.

e) Klausur des Gemeinderats

2. Bürgermeisterin Regina Röthlein weist auf den Klausurtermin am 23. -24. Oktober 2026 im Hotel Mainz in Ochsenfurt hin.

1. Bürgermeister Jürgen Winkler bittet um Vollständigkeit.

f) Parksituation Gehsteigende Richtung Rathausplatz

Ein Gemeinderat merkt an, dass oft geparkte Fahrzeuge am Gehsteigende Anwesen van Hoeren Richtung Rathausplatz stehen. Er tendiert zum Aufstellen eines Hindernisses um das Parken dort nicht mehr zu ermöglichen.

Hierzu informiert der Vorsitzende, dass Ende Juli eine polizeiliche Begehung durch das Gemeindegebiet geplant ist. Hier werden Parkplatzsituationen (insbesondere Parkplatzsituation am Dorfladen) und Verkehrsschilder besichtigt.

g) Gemeindebus

Aus dem Rat kommt die Frage auf, ob der Gemeindebus auch für Vereinsfahrten genutzt werden kann, damit der Bus mehr im Gebrauch ist.

Der Vorsitzende teilt mit, dass schon einige Vereine den Gemeindebus nutzen und dies auch weiterhin tun können. Aktuell ist es privat Personen / Gruppierungen allerdings nicht gestattet den Gemeindebus zu nutzen.

Aufgrund weiterer Nachfragen, schlägt der Vorsitzende vor, die Satzung anhand eines TOPs auf einer Gemeinderatssitzung im Herbst nochmals durchzugehen und erneut zu beraten. Hierzu legt er ggf. Zahlen (gefahrene Km etc.) vor.

h) Zustand Kneipp Becken

Ein Gemeinderat weist daraufhin, dass der aktuelle Zustand des Kneipp Beckens nicht mehr optimal ist (Geländer, Bachlauf, Verwilderung etc.). Er regt an, Arbeiten für die Erhaltung zu durchführen zu lassen.

Zu diesem Punkt kommt der Hinweis eines Rates auf, dass der dortige Mülleimer direkt neben der Sitzgruppe aufgrund Hundekotbeutel stark riecht. Er regt an eigene Behältnisse für die Hundehinterlassenschaften am Radweg aufzustellen.

Dieser Antrag wird von weiteren Räten unterstützt und in einer nächsten Sitzung mit aufgenommen.

i) gemeindliche Bäume im Ortsgebiet

Aus dem Rat kommt die Frage auf, ob die gemeindlichen Bäume aktuell noch gegossen werden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in diesem Jahr noch keine Bewässerung der Bäume durchgeführt wurde.

Es wird angeregt einen Wassersack an die Bäume anzubringen um das Ablaufen des Wassers zu vermeiden. Ebenfalls wird angeregt, die Bäume schneiden zu lassen.

Nach Diskussion im Rat, nimmt der Vorsitzende diese Thematik auf und plant für Herbst eine Anfrage bei Unternehmen zwecks Baumpflege.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:25 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.