im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen
1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
| 1. | Informationen des 1. Bürgermeisters |
- keine -
| 2. | Neugestaltung des nördlichen Rathausumfelds zu einem "Rathaushof" als Begegnungsplatz und Marktplatz für die Bevölkerung; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Für das o.g. Projekt werden gerade die verschiedenen Fördermöglichkeiten geprüft.
Eine Fördermöglichkeit ist das LEADER-Programm über die LAG Wald, Wein, Wasser. Für einen Förderantrag sind verschiedene Zustimmungen erforderlich:
| - | Projektträgerschaft übernimmt der Markt Zellingen. |
| - | Der Markt Zellingen stellt die Finanzierung des Projekts sicher (hiermit ist gemeint, dass die Gemeinde in Vorleistung geht, die Zuwendung wird erst nach Beendigung der Maßnahme ausgezahlt). |
| - | Während der Zweckbindungsfrist (12 Jahre nach Fertigstellung) kommt die Gemeinde für den Unterhalt und die Fixkosten auf. |
Um in der aktuell noch laufenden Förderperiode berücksichtigt werden zu können, muss der Antrag bis zum Ende des Jahres gestellt werden. Der Verwendungsnachweis muss dann bis zum 31.12.2024 erfolgen. Die Förderhöchstsumme beläuft sich im Regelfall auf 200.000,– €.
Eine weitere Förderung dieses Projekts soll über das Kommunale Förderprogramm (Städtebau) erfolgen. Die Abstimmung zwischen den möglichen Fördermittelgebern soll in den kommenden Wochen stattfinden
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, hierüber wird gesondert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Für die Neugestaltung des nördlichen Rathausumfeldes zu einem „Rathaushof“ als Begegnungsplatz und Marktplatz für die Bevölkerung stimmt der Marktgemeinderat folgenden Punkten zu:
Beschlussvorschlag 1:
Der Markt Zellingen übernimmt die Projektträgerschaft für die Neugestaltung des nördlichen Rathausumfeldes zu einem „Rathaushof“ als Begegnungsplatz und Marktplatz für die Bevölkerung.
Beschlussvorschlag 2:
Der Markt Zellingen stellt die Finanzierung des Projekts sicher.
Beschlussvorschlag 3:
Während der Zweckbindungsfrist (12 Jahre nach Fertigstellung) kommt der Markt Zellingen für den Unterhalt und die Fixkosten auf.
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Wohlfart informiert das Gremium über das Gespräch mit Herrn Fröhlich vom LEADER-Programm. Die Planung komme dem Förderprogramm entgegen. Ein Gespräch mit dem Amt für Landwirtschaft und Forst erfolgt in den nächsten 14 Tagen. Morgen kommt Herr Hemmelmann von der Regierung zum Treffen von ISEK. Für die Planung sind 2 Fördergeber möglich, über LEADER und Städtebau. Marktgemeinderat Herrmann erkundigt sich nach der Förderung und einer Zweckbindung. Laut 1. Bürgermeister Wohlfart erfolgt die Förderung variabel zwischen 60- 80 % und maximal 200.000 €. Es muss eine klare Abgrenzung zwischen LAG und Städtebau erfolgen. Die Zweckbindung umzuändern sei förderschädlich. In der Planung seien 2 E-Ladesäulen für PKW und weitere für Fahrräder eingearbeitet.
Beschluss:
Der Markt Zellingen übernimmt die Projektträgerschaft für die Neugestaltung des nördlichen Rathausumfeldes zu einem „Rathaushof“ als Begegnungsplatz und Marktplatz für die Bevölkerung.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
Beschluss:
Der Markt Zellingen stellt die Finanzierung des Projekts sicher.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
Beschluss:
Während der Zweckbindungsfrist (12 Jahre nach Fertigstellung) kommt der Markt Zellingen für den Unterhalt und die Fixkosten auf.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
| 3. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Friedhof Retzbach
Marktgemeinderat M. Heßdörfer erkundigt sich, ob im neuen Teil des Friedhofs an der Treppe ein Handlauf angebracht werden kann, auch wenn dies erst ab 2 Stufen nötig sei. Dies wäre für die Bürger zielführend. 1. Bürgermeister Wohlfart will sich beim Schlosser erkundigen.
b) Bildstocksanierung
Marktgemeinderat Röder fragt nach der Sanierung der Kreuzigungsgruppe an den Stationen. 1. Bürgermeister Wohlfart berichtet, die Sanierung soll in der nächsten Woche beginnen.
c) Kindergarten Retzbach
Marktgemeinderätin Rupp möchte wissen, ob es ein neues Datum für das Anlegen der Außenfläche gibt. Es gibt noch kein neues Datum und die Firma ist angemahnt, so 1. Bürgermeister Wohlfart.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 4. | Sitzungsniederschriften vom 12.04.2022, 19.04.2022 und 17.05.2022; Genehmigung |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2022 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Marktgemeinderatsmitglied Fretschner enthält sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2022 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Marktgemeinderatsmitglieder Fretschner, Gehrig und Keller enthalten sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 17.05.2022 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Marktgemeinderatsmitglieder Bald, Keller und 3. Bürgermeister Zull enthalten sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.