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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserentnahmestelle Wethstraße

Beachtung der Entnahmezeiten!

Der Gemeinderat Retzstadt hat die Entnahmezeiten an der Wasserentnahmestelle wie folgt festgelegt:

a) gilt nur für die Landwirte und Winzer

• An Werktagen (Montag bis Samstag)  —  von 6.00 bis 22.00 Uhr

b) für Übrige

• An Werktagen (Montag bis Freitag)  —  von 7.00 bis 20.00 Uhr

• An Werktagen (Samstag)  —  von 7.00 bis 18.00 Uhr.

Wir bitten dringend darum, diese Zeiten zu beachten. Ansonsten müsste die Gemeinde eine entsprechende bewehrte = mit Bußgeld bis zu 5.000,– € je Verstoß belegte Verordnung erlassen.

In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Entnahme von Wasser aus diesem Bereich nur Retzstadter Bürgern gestattet ist.

Kein Zugang für Ortsfremde an der Wasserentnahme – einzige Ausnahme ist, wenn sie in Retzstadt Weinberge besitzen und bewirtschaften.

Weiterhin ist ein Verbringen von Wasser außerhalb Retzstadts nicht erlaubt, dies gilt auch für Retzstadter Bürger.

Eine Befüllung von Wasserzisternen mit Hausanschluss sowie eine Befüllung von Pools ist nicht gestattet!

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist ebenfalls in der gesamten Wethstraße einzuhalten!

Ebenso bitte unnötigen Lärm vermeiden!

Ich bitte um Beachtung dieser Vorgaben.

Karl Gerhard, 1. Bürgermeister