Der Marktgemeinderat Thüngen hat die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Auf Grund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Markt Thüngen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.483.150,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.288.150,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 450.000,00 € festgesetzt (= Straßenbauanteil Untere Buchenhölle).
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 360 v. H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) — 340 v. H.
2. Gewerbesteuer — 380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt (geändert zum Vorjahr).
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (siehe Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 03.07.2023, Aktenzeichen 21-027.0.19-23).
Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 12, bei Herrn Pfister).
Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung GO, in der ab 01.04.2018 geltenden Fassung).