im Sitzungssaal des Rathauses Thüngen
Gemeinschaftsvorsitzender Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1. | Sitzungsniederschrift vom 06.03.2023; |
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| Genehmigung |
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: | 12 : 0 |
Abstimmungsbemerkung:
3 Enthaltungen.
| 2. | Jahresrechnung 2022; |
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| Vorlage und Bekanntmachung gemäß Art. 102 Absatz 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO); Information |
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Art. 102 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss eines Haushaltsjahres aufzustellen und sodann der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 ist erstellt.
Auf Grundlage des Art. 102 Absatz 3 GO erfolgt im Laufe des 2ten Halbjahres 2023 – in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses – die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Gemeinschaftsversammlung – in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres – die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Abschluss-Summen zum 31.12.2022 wie folgt:
| Verwaltungshaushalt | 2.960.270,00 € (Ansatz) |
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| 3.020.368,12 € (Ergebnis) |
| Hierin Zuführung vom Vermögenshaushalt | 43.598,40 €. |
| Vermögenshaushalt | 238.000,00 € (Ansatz) |
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| 248.903,89 € (Ergebnis) |
| Hierin Zuführung an die allgemeine Rücklage | 81.355,27 €. |
Im Haushaltsplan 2023 wurde eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 80.000,00 € geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die dargestellten Ergebnisse respektive die Abschluss-Summen zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: | o. A. |
3. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
Keine
Nichtöffentliche Sitzung:
Diese Sitzungsniederschrift lag der Gemeinschaftsversammlung noch nicht zur Genehmigung vor.