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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 11. Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 25. Juni 2024

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Nichtöffentliche Sitzung:

Öffentliche Sitzung:

2.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

Freibad Zellingen

Das Gesundheitsamt war zur Begehung im Freibad. Es wurde ein sehr sauberer Zustand bescheinigt. Es gab keine Beanstandungen in der mikrobiologischen Untersuchung.

1. Bürgermeister Wohlfart bedankt sich bei den Bademeistern dafür, dass sie das Freibad so gut in Schuss halten.

Abstimmungsergebnis:

o. A.

3.

BA 2023039;

Hermann-Klug-Str. 7, Fl. Nr. 149, Gemarkung Retzbach;

Generalsanierung und zum Umbau des Baudenkmals, sowie Teilabbruch Nebengebäude u. Errichtung Freisitz; geänderte Planung;

Beratung u. Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Planänderung (Planstand 15.05.24) für die Generalsanierung und den Umbau des vorhandenen Baudenkmals, sowie den Teilabbruch eines Nebengebäudes und die Errichtung eines Freisitzes auf dem Grundstück Hermann-Klug-Str. 7 der Gemarkung Retzbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

4.

BA 2024016;

Lerlachstraße 2, Fl.Nrn. 2950 und 2950/2, Gemarkung Zellingen;

Errichtung einer Kindertagesstätte;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit zwei Nebengebäuden auf dem Grundstück Lerlachstr. 2, Fl. Nrn. 2950 u. 2950/2 der Gemarkung Zellingen wird erteilt. Die ordnungsgemäße Entwässerung ist noch durch Vorlage eines Entwässerungsplanes nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

5.

BA 2024017;

Schloßgasse 16 a, Fl.Nr. 707/2, Gemarkung Zellingen;

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (Pläne v. 12.06.24) auf dem Grundstück Schloßgasse 16 a, Fl. Nr. 707/2 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

6.

BA 2024019;

Tannenäcker 8, Fl. Nr. 2357/7, Gemarkung Retzbach;

Neubau einer gewerblichen Lagerhalle;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf dem Grundstück Tannenäcker 8 der Gemarkung Retzbach wird erteilt, soweit 10 Stellplätze errichtet werden.

Abstimmungsergebnis:

14 : 3

7.

Beteiligung im Bauleitplanverfahren Gemeinde Urspringen;

9. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Urspringen,

2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Am Schmiedsberg" Gemeinde Urspringen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Urspringen beabsichtigt das Gewerbegebiet „Am Schmiedsberg“ zu erweitern. Das Planungsgebiet liegt ca. 500 m südlich des Ortsrandes von Urspringen und umfasst eine Fläche von ca. 0,73 ha. Hierzu sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange des Marktes Zellingen hiervon nicht betroffen. Die Planunterlagen können unter:

www.vgem-marktheidenfeld.de/planen-und-bauen/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Zellingen erhebt gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Schmiedsberg“ der Gemeinde Urspringen keine Einwendungen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zellingen erhebt gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Schmiedsberg“ der Gemeinde Urspringen keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

8.

Bebauungsplan Sondergebiet Freizeitgelände;

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur geänderten Planung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Aufgrund des formalen Verfahrensfehlers im Rahmen der Auslegung vom 19.02.-05.03.2024 gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB ist eine Wiederholung der Auslegungsverfahren erforderlich.

Durch die Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierenden Änderungen der Kompensationsmaßnahmen sind die Planunterlagen geändert und fortgeschrieben worden, so dass auch aus diesem Grund eine erneute Beteiligung erforderlich ist.

Hierfür ist formal ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die vorliegenden Planungsunterlagen entsprechend den vorausgegangenen Beschlussfassungen nachrichtlich ergänzt wurden. Ebenso wurden die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, geändert.

Der Marktgemeinderat Zellingen billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Freizeitgelände“ und die dazugehörigen Unterlagen, mit letzter Änderung vom 19.06.2024

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit oben genannten Planunterlagen durchzuführen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen.

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den Zeitraum der Beteiligung auf zwei Wochen zu reduzieren und den Gegenstand der erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf unten genannte Änderungen zu beschränken.

Nur die Änderungen gemäß den Beschlüssen über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sind Gegenstand der erneuten Beteiligung.

-

Umwandlung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche von Kultureller Nutzung in sportlicher Nutzung;

-

Zurücknahme der Baugrenze im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 Sportgelände auf den Gebäudebestand;

-

Das zwingende Verbot von Auffüllungen außerhalb der Baugrenzen;

-

Die Reduzierung der Baugrenzen im Bereich der geplanten Erweiterung des Campingplatzes;

-

Die Aufnahme eines Baufensters im Bereich der Sanitäreinrichtungen des bestehenden Campingplatzes;

-

Die Aufnahme einer zusätzlichen privaten Verkehrsverbindung im Bereich der Erweiterung des Campingplatzes;

-

Die Festsetzung von Baumbepflanzungen innerhalb der Erweiterung des Campingplatzes;

-

Die Ausdehnung der Baugrenzen im Bereich der Sondergebietsfläche SO1 Schwimmbad im Bereich der Fahrradstellplätze;

-

Die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Errichtung von Elementen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Photovoltaik im Bereich der Parkplatzflächen südwestlich des Schwimmbades als Überbauung der Parkstände;

-

Herausnahme der Kleingartenfläche im westlichen Teilbereich des Planungsgebietes;

-

Neuberechnung des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich;

-

Überarbeitung der Retentionsraumausgleichsflächen und Neufestsetzung im Bebauungsplan;

-

Neuberechnung der Eingriffskompensation und Änderung der Ausgleichsflächen

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart berichtet, man habe sich mit der Unteren Naturschutzbehörde durch Aufwertung eines Weinbergs einigen können. Er erklärt auf Nachfrage aus dem Gremium erneut die Zu- und Abfahrtswege für den Campingplatz mit Wartebucht für die Wohnmobile. Marktgemeinderat Kromczynski begrüßt die PV-Anlage über den Schwimmbadparkplätzen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die vorliegenden Planungsunterlagen entsprechend den vorausgegangenen Beschlussfassungen nachrichtlich ergänzt wurden. Ebenso wurden die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, geändert.

Der Marktgemeinderat Zellingen billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Freizeitgelände“ und die dazugehörigen Unterlagen, mit letzter Änderung vom 19.06.2024

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit oben genannten Planunterlagen durchzuführen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen.

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den Zeitraum der Beteiligung auf zwei Wochen zu reduzieren und den Gegenstand der erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf unten genannte Änderungen zu beschränken.

Nur die Änderungen gemäß den Beschlüssen über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sind Gegenstand der erneuten Beteiligung.

-

Umwandlung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche von Kultureller Nutzung in sportlicher Nutzung;

-

Zurücknahme der Baugrenze im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 Sportgelände auf den Gebäudebestand;

-

Das zwingende Verbot von Auffüllungen außerhalb der Baugrenzen;

-

Die Reduzierung der Baugrenzen im Bereich der geplanten Erweiterung des Campingplatzes;

-

Die Aufnahme eines Baufensters im Bereich der Sanitäreinrichtungen des bestehenden Campingplatzes;

-

Die Aufnahme einer zusätzlichen privaten Verkehrsverbindung im Bereich der Erweiterung des Campingplatzes;

-

Die Festsetzung von Baumbepflanzungen innerhalb der Erweiterung des Campingplatzes;

-

Die Ausdehnung der Baugrenzen im Bereich der Sondergebietsfläche SO1 Schwimmbad im Bereich der Fahrradstellplätze;

-

Die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Errichtung von Elementen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Photovoltaik im Bereich der Parkplatzflächen südwestlich des Schwimmbades als Überbauung der Parkstände;

-

Herausnahme der Kleingartenfläche im westlichen Teilbereich des Planungsgebietes;

-

Neuberechnung des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich;

-

Überarbeitung der Retentionsraumausgleichsflächen und Neufestsetzung im Bebauungsplan;

-

Neuberechnung der Eingriffskompensation und Änderung der Ausgleichsflächen

Abstimmungsergebnis:

15 : 2

9.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes Zellingen sowie

Aufstellung des Bebauungsplanes "Hoher Bühl" im Ortsteil Retzbach

im Parallelverfahren - Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 dem Antrag auf Bauleitplanung eines ortsansässigen Bäckereibetriebes, mit dem Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung und Erweiterung dieses Bäckereibetriebes zu schaffen, zugestimmt.

Der hierzu notwendige städtebauliche Vertrag wurde ausgearbeitet und liegt dem Gremium zur Beschlussfassung vor.

Um die Bauleitplanverfahren formal beginnen zu können, sind zunächst die erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse zu fassen.

Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst folgende Grundstücke:

7119 und 7120 sowie Teilflächen der Flurnummern 7099, 7104, 7105, 7111, 7112 der Gemarkung Retzbach

Die Gesamtfläche beträgt ca. 20.498 m². Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftliche Maschinenhallen“. Südlich grenzen überörtliche Verkehrsflächen und gewerbliche Bauflächen an. Westlich und nördlich liegen Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen an.

Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 18.06.2024 (Maßstab 1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hoher Bühl" umfasst folgende Grundstücke:

7119 und 7120 der Gemarkung Retzbach

Die Gesamtfläche beträgt ca. 15.611 m². Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftliche Maschinenhallen“. Südlich grenzen die Bundesstraße B27 und die Staatsstraße St2437 an. Westlich und nördlich liegen Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hoher Bühl"ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 18.06.2024 (Maßstab 1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.

Dem Marktgemeinderat liegen die Planunterlagen für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Fassung vom 18.06.2024 zur Beschlussfassung vor.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, Kostentragung durch Antragsteller

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Zellingen sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ für den Ortsteil Retzbach.

Die Verfahren werden im sog. Parallelverfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Planungen umfasst für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Grundstücke:

7119 und 7120 sowie Teilflächen der Flurnummern 7099, 7104, 7105, 7111, 7112 der Gemarkung Retzbach

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ umfasst folgende Grundstücke:

7119 und 7120 der Gemarkung Retzbach

Beschlussvorschlag 2:

Der Marktgemeinderat billigt die vorliegenden Planentwürfe für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Fassung vom 18.06.2024 und beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart berichtet, die Planentwürfe seien mit allen Behörden abgestimmt. Die saP-Durchführung sei schon erfolgt. Ein Bodendenkmal wurde beachtet, welches aber außerhalb der Bebauung liegt. Möglicherweise kann noch Kriegsmunition gefunden werden. An der Zufahrt wird eine Verkehrsinsel errichtet, analog zur Kolpingstraße. Da die Bebauung außerhalb des Ortes liegt, gilt kein 50km/h mehr. Das Ortsschild kann nicht versetzt werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Zellingen sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ für den Ortsteil Retzbach.

Die Verfahren werden im sog. Parallelverfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Planungen umfasst für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Grundstücke:

7119 und 7120 sowie Teilflächen der Flurnummern 7099, 7104, 7105, 7111, 7112 der Gemarkung Retzbach

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ umfasst folgende Grundstücke:

7119 und 7120 der Gemarkung Retzbach

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt die vorliegenden Planentwürfe für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Fassung vom 18.06.2024 und beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

10.

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Änderung der Beschilderung für die Höchstparkdauer an den Parkflächen in der „Turmstraße“;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Parksituation rund um die „Turmstraße“ ist angespannt. Es kommt immer wieder zu der Situation, dass die umliegenden Parkplätze belegt sind, die gekennzeichneten Parkflächen entlang der „Turmstraße“ selber aber teilweise unbelegt sind, aufgrund der Höchstparkdauer von einer Stunde. Momentan ist das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen von montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr und samstags von 08:00-13:00 Uhr für eine Stunde möglich. Von Anwohnern wird angeregt die Höchstparkdauer zu erhöhen.

Weiter wurde erwähnt warum an der Parkzeit von einer Stunde, auch samstags, nichts geändert wird, obwohl sich keine Einkaufsmöglichkeiten mehr in der „Turmstraße“ befinden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen die Höchstparkdauer in der „Turmstraße“ auf zwei Stunden zu erhöhen, da der Parkdruck durch die fehlenden Einkaufsmöglichkeiten in der „Turmstraße‘“ nicht mehr sehr hoch ist.

Beschlussvorschlag:

Um die Parksituation zu entschärfen, beschließt der Marktgemeinderat, dass die Höchstparkdauer bei den Parkflächen entlang der „Turmstraße“ auf zwei Stunden erhöht wird. Die bestehende Beschilderung ist durch Anordnen des Zusatzzeichens ZZ 1040-33 („Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std.) anzupassen.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart berichtet, heute seien die Blumenkästen in der Turmstraße gesetzt worden. Nach 15 Minuten kam die erste Beschwerde.

Beschluss:

Um die Parksituation zu entschärfen, beschließt der Marktgemeinderat, dass die Höchstparkdauer bei den Parkflächen entlang der „Turmstraße“ auf zwei Stunden erhöht wird. Die bestehende Beschilderung ist durch Anordnen des Zusatzzeichens ZZ 1040-33 („Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std.) anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

15 : 2

11.

Kommunales Rechnungswesen;

Jahresrechnung 2023; Vorlage und Bekanntgabe gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Absatz 2 GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der beiliegende Rechenschaftsbericht ist im RIS eingestellt, hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage des Marktes Zellingen im Jahr 2023 erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 102 Absatz 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen. Dieser Termin findet in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Stefan Herrmann statt. Eine Einladung hierzu erfolgt fristgerecht.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 mit den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart trägt die Jahresrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben, sowie Entwicklung des Gesamthaushaltes vor. Eine Kreditaufnahme war nicht vorgesehen, da die Kassenlage liquide ist. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt liegt bei 2.537.638 €. Der Vermögenshaushalt in 2023 weist ein Volumen von 8,75 Mio. Euro auf. Es wurden keine neuen Haushaltsreste gebildet. Mehreinnahmen wurden hauptsächlich im Bereich Forst durch Holzverkauf erzielt, welches durch Schäden im Wald angefallen ist. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung des Jahres 2022 liegt in Bayern in der Gemeindegrößenklasse von 5.000 bis 10.000 Einwohnern bei 751 Euro, in Zellingen bei 138 Euro Ende 2023.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 mit den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

17 : 0

12.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

Brückenstraße Zellingen

3. Bürgermeister Zull berichtet, der Gehsteig in der Brückenstraße sei durch den Antik-Markt vollgestellt und mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr befahrbar. Marktgemeinderat Günther ergänzt, dass in der vergangenen Woche auch der Gehweg vor dem Alten Rathaus mit Tischen zugestellt war. Auch der Behindertenbeauftragte habe sich schon beschwert, meint Marktgemeinderätin Rupp. Marktgemeinderat M. Heßdörfer schlägt vor, das Verwaltungsrecht anzuwenden und falls keine Räumung erfolgt ein Zwangsgeld zu verhängen.

Abstimmungsergebnis:

o. A.

13.

Sitzungsniederschriften vom 14.05.2024, 04.06.2024 und 11.06.2024;

Genehmigung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 14.05.2024 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis:

14 : 3

Marktgemeinderatsmitglieder Dr. Bald, Gehrig und Keller enthalten sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 04.06.2024 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis:

12 : 5

Marktgemeinderatsmitglieder Dr. Bald, Gehrig, Herrmann, Kurz und Rupp enthalten sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.06.2024 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis:

14 : 3

Marktgemeinderatsmitglieder Fretschner, Gehrig und Keller enthalten sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.

weitere Punkte Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.