Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
| I. | Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Himmelstadt bekannt gemacht: |
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Himmelstadt
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.508.341,00 € |
und
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.106.815,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 320.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 360 v. H |
| b) für die Grundstücke (B) | 350 v. H |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 584.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
| II. | Die Haushaltssatzung wurde genehmigt (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 01.07.2022, AZ 21-027.0.18-22). |
| III. | Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Halbsatz 1 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, Zimmer Nr. DG - Altbau, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. |