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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Himmelstadt für das Haushaltsjahr 2022

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

I.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Himmelstadt bekannt gemacht:

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Himmelstadt

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.508.341,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.106.815,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 320.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

360 v. H

b) für die Grundstücke (B)

350 v. H

2. Gewerbesteuer

380 v. H

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 584.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Himmelstadt, 08.07.2022

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung wurde genehmigt (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 01.07.2022, AZ 21-027.0.18-22).

III.

Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Halbsatz 1 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, Zimmer Nr. DG - Altbau, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.