in der Werntalhalle Thüngen
1. Bürgermeister Lorenz Strifsky begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Die Tagesordnung wird aufgrund der Chronologie dahingehend geändert, dass zunächt die Abwägung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Feststellungsbeschluss erfolgen sollen (TOP 3 + 4 der Einladung werden TOP 1 + 2, die TOPs 1 + 2 der Einladung werden als TOP 3 + 4 behandelt. Der Marktgemeinderat ist einstimmig mit dieser Änderung einverstanden.
| 1. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik südl. Buchenhölle"- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Lorenz Strifsky erteilt Herrn Dehm vom Planungsbüro OPLA das Wort, um die nachfolgenden TOPs 1 – 4 zu erläutern.
Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage südl. Buchenhölle“ geschaffen werden, welcher gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt wird.
Im Rahmen des erforderlichen Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan (6. Änderung) fand im Zeitraum vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie die öffentliche Auslegung zum Planentwurf statt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Bedenken zur vorliegenden Planung geäußert haben, ist nachfolgend einzeln abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Im Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Thüngen fand im Zeitraum vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie die öffentliche Auslegung zum Planentwurf statt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dabei beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
|
| |
| 04 | Bayerischer Bauernverband |
| 05 | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
| 06 | Bayernwerk AG |
| 08 | Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg-Standort Würzburg |
| 09 | Bund Naturschutz Kreisgruppe Main-Spessart |
| 11 | Deutsche Telekom GmbH |
| 12 | Eisenbahn-Bundesamt |
| 14 | Gemeinde Himmelstadt |
| 15 | Gemeinde Retzstadt |
| 19 | LBV Landesbund für Vogelschutz-Bezirksgeschäftsstelle für Unterfranken |
| 20 | LRA Kreisbandrat Peter Schmidt |
| 22 | Markt Zellingen |
| 24 | Regierung von Unterfranken – Brandschutz |
| 26 | Staatliches Bauamt Würzburg |
| 27 | Stadt Arnstein |
| 31 | Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg |
| 32 | Zweckverband Wasserbeseitigung "Zellinger Becken“ |
| Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben: | |
| 01 | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 24.01.2022 |
| 02 | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25.02.2022 à Einverständnis mit Verweis auf STN vom 30.06.2021 (wurde in der Sitzung vom 13.12.2021 berücksichtigt, keine erneute Abwägung erforderlich) |
| 03 | Amt für Ländliche Entwicklung vom 12.01.2022 |
| 10 | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 23.12.2021 |
| 13 | Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG vom 23.12.2021 |
| 17 | Industrie und Handwerkskammer Würzburg-Schweinfurt vom 16.02.2022 |
| 21 | Mainfranken Netze GmbH vom 10.01.2022 |
| 23 | PLEdoc GmbH vom 26.01.2022 |
| 28 | Stadtverwaltung Karlstadt vom 10.01.2022 |
| 29 | TenneT TSO GmbH vom 05.01.2022 |
| 30 | TRANSNET BW-Unternehmenszentrale Pariser Platz vom 15.02.2022 |
Beschlussvorschlag:
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder Anregungen werden vom Marktgemeinderat Thüngen zur Kenntnis genommen.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen vorgebracht, über die nachfolgende einzeln zu beschließen und abzustimmen ist:
TÖB
| 07 | Bayernwerk Netz GmbH vom 22.02.2022 |
| 16 | Handwerkskammer für Unterfranken vom 01.02.2022 |
| 18 | Landratsamt Main-Spessart vom 25.02.2022 |
| 24 | Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde vom 22.02.2022 |
| 25 | Regionaler Planungsverband vom 22.02.2022 |
Die ausführlichen Stellungnahmen und Beschlüsse können aufgrund des großen Umfanges an dieser Stelle nicht abgedruckt werden. Sie können jedoch auf Wunsch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, Container C1, Herr Brand, nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 09364/807251) eingesehen werden.
| 4. | Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik südl. Buchenhölle" - Satzungsbeschluss; Beratung und Beschlussfassung
|
Sachverhalt:
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, kann der durch das Büro OPLA ausgearbeitete Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik südl. Buchenhölle“ in der (redaktionell und rechtsredaktionell angepassten) Fassung vom 09.05.2022 nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine -
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt, den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik südl. Buchenhölle“ in der Fassung vom 09.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes beauftragt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik südl. Buchenhölle“ in der Fassung vom 09.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, mit den heute beschlossenen Änderungen, als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
1.Bgm Lorenz Strifsky liest ein Schreiben des Freiherrn Hans-Karl von Thüngen vor, indem dieser sich bei den Marktgemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit bedankt. Er erklärte sich bereit, für die Erstellung des Radwegs zwischen Thüngen und Retzbach den erforderlichen Ackerstreifen im Tausch zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin bedankte sich 1. Bgm Lorenz Strifsky bei Marktgemeinderatsmitglied Werner Trabold sowie beim Naturschutzbeauftragten Manfred Neumeyer für die Begleitung des Photovoltaik-Projektes aus naturschutzrechtlicher Sicht.
Herr Schmitt, Solar-Konzept GmbH, und Herr Dehm, Büro OPLA, fassen noch einmal kurz zusammen, dass auf Grund der Zustimmung aller Behörden, und da keine Einwände seitens der Bürger vorliegen, das Projekt ca. Anfang Oktober begonnen werden kann. Möglichkeiten zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung werden noch gesondert ausgearbeitet und mitgeteilt.
Herr Dehm und Herr Schmitt werden um 20:00 Uhr verabschiedet.
| 5. | Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage am Ortsrand Arnstein/Retzstadt, Vorstellung des geänderten Umgriffs (vgl. Sitzung v. 12.07.2021) Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Herr Jungkunz, Fa. SÜDWERK Projektgesellschaft, Nürnberg, stellt sich, die Firma und das geplante Photovoltaik-Projekt mit Stand 2021 sowie in der aktuellen Planung vor. Er erörtert die wirtschaftlichen Vorteile für Thüngen und teilt mit, dass 2 Formen der Bürgerbeteiligung ausgearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden. Ein Baubeginn sei Ende 2023 denkbar.
Herr Jungkunz hatte bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.07.2021 das Projekt einer geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Thüngen vorgestellt.
Der Marktgemeinderat hat mit seinem Beschluss vom 12.07.2021 grundsätzlich seine Zustimmung für eine Verwirklichung des Projektes signalisiert, ein formeller Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan) wurde jedoch noch nicht gefasst.
Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH Nürnberg beantragt nun erneut die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 987, 967 und 966 (Teilfläche) in der Gemarkung Thüngen, südlich von Thüngen innerhalb eines im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“.
Herr Jungkunz von der SÜDWERK Projektgesellschaft stellt heute die (geänderte) Planung vor.
Ergänzend zu erwähnen ist, dass der Firmensitz der Betreibergesellschaft der Photovoltaik-Freiflächenanlage im Markt Thüngen angesiedelt werden soll. Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH wird eine Bürgerbeteiligung für die Bürger des Marktes Thüngen anbieten.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Fa. SÜDWERK mit ihrem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, die gesamten Kosten für das Verfahren, einschließlich Planung und erforderlicher Gutachten zu tragen und eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15.000 € zu zahlen.
Mit den geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann – so die Fa. SÜDWERK – das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern.
Die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage befindet sich in der Flurlage Affental/Landwehr in Thüngen.
Detailliertere Planunterlagen (Entwurfsplanung mit Begründung) konnten für die heutige Sitzung des Marktgemeinderates noch nicht vorgelegt werden, da zunächst durch den Investor ein Netzanschluss bei der Bundesnetzagentur beantragt werden soll.
Für die beantragten Bauleitplanverfahren ist ein Durchführungsvertrag mit dem Investor zu schließen.
Vertraglich soll festgelegt werden, dass der Aufwand der Verwaltung mit einer Pauschale von 15.000 € für die Durchführung der beantragten Bauleitplanverfahren zu vergüten ist, unabhängig davon, ob die Bauleitplanverfahren erfolgreich verlaufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine -
Planungs- und Verfahrenskosten werden durch den Antragsteller übernommen.
Beschlussvorschlag:
Mit den Bauleitplanverfahren soll die Ansiedlung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien/Sonnenenergie südöstlich von Thüngen baurechtlich ermöglicht werden.
Der Marktgemeinderat Thüngen beschließt gemäß § 2 Abs. BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich des Sondergebietes Photovoltaik Affental-Landwehr“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 966 (Teilfläche), 967 und 987 der Gemarkung Thüngen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Fläche für Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 966 (Teilfläche), 967, 987 Gemarkung Thüngen.
Ziel der Planung ist die Erreichung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die Verwaltungskostenpauschale ist Bestandteil des noch zu schließenden Vertrages zwischen dem Markt Thüngen und dem Antragsteller.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag der Fa. Südwerk Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 2 BauGB) im Parallelverfahren aufgrund der heute vorgestellten Planung für die Grundstücke Fl.Nrn. 966 (Teilfläche), 967 und 987 der Gemarkung Thüngen zu.
Mit den Bauleitplanverfahren soll die Ansiedlung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien/Sonnenenergie südöstlich von Thüngen baurechtlich ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Die Verfahrensbezeichnung für das geplante Sondergebiet lautet aufgrund der Flurlage „Sondergebiet Photovoltaik Affental-Landwehr“.
Es umfasst folgenden Planungsbereich: Fl.Nrn. 966 (Teilfläche), 967, 987 Gemarkung Thüngen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Thüngen beschließt gemäß § 2 Abs. BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich des Sondergebietes Photovoltaik Affental-Landwehr“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 966 (Teilfläche), 967 und 987 der Gemarkung Thüngen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Fläche für Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Thüngen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Affental-Landwehr“ Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 966 (Teilfläche), 967, 987 Gemarkung Thüngen.
Ziel der Planung ist die Erreichung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Für die Durchführung der durch die Fa. SÜDWERK Projektgesellschaft mbH beantragten Bauleitplanverfahren (vgl. Beschluss Nr. 3 und 4) wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15.000 € festgelegt, die durch den Antragsteller zu vergüten ist, unabhängig von einem erfolgreichen Abschluss der Verfahren.
Die Verwaltungskostenpauschale ist Bestandteil des noch zu schließenden Vertrages zwischen dem Markt Thüngen und dem Antragsteller.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 6. | Generalsanierung Grundschule Thüngen Bauteil B; Vergabe der Außenbeleuchtung; Beratung und Beschlussfassung; |
Sachverhalt:
Für die Wege der Außenanlage rund um die Schule muss eine Beleuchtung installiert werden.
Diese Leuchten werden zusammen mit der Ortsbeleuchtung der anliegenden Straße geschaltet, 100 % bis 23.00 Uhr, danach auf 50 % Leuchtkraft reduziert.
Der Architekt und der Fachplaner Elektro und die Energieversorgung Lohr-Karlstadt haben einen Leuchtenplan ausgearbeitet.
Dieser sieht vor, Leuchten entsprechend ihrer Funktion und Ausleuchtung günstig zu platzieren.
Die etwas teurere Leuchte Publisca, 360° Abdeckung, wird an der Treppe im nördlichen Bereich und an den Eingängen im südlichen Bereich plaziert.
Die Leuchte Cuvia, wie im Großteil des Ortsnetzes verbaut, Abdeckung 180°, wird an den übrigen Standorten eingesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenberechnung des Fachplaners Elektro waren 23 Leuchten für rund 32.000,- € brutto eingeplant.
Das vorliegende Konzept beinhaltet 10 leuchten Publisca und 11 Leuchten Cuvia zu einem Angebotspreis von rund 30.000,- € brutto.
Die Kosten sind im Gesamtpaket der Generalsanierung der Grundschule Thüngen von 6,8 Mio € enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat Thüngen beauftragt die Energieversorgung Lohr-Karlstadt mit der Beschaffung der 21 Leuchten wie oben beschrieben.
Diskussionsverlauf:
Martin Eisenbacher, Bautechniker der VGem Zellingen, schlägt zur besseren Ausleuchtung des nördlichen Haupteingangs einen örtlichen Tausch zweier Leuchten sowie einen Wechsel der Leuchte Cuvia in die Leuchte Publisca vor.
Außerdem wurden folgende Fragen der Marktgemeinderatsmitglieder diskutiert:
| - | Beauftragung der Energieversorgung oder alternative Angebotseinholung |
| - | Einsparungsmöglichkeit durch Reduzierung der Lampen-Anzahl |
| - | Notwendigkeit einer wohl reduzierten aber durchgängigen Nachtbeleuchtung als Notbeleuchtung |
| - | Möglichkeit, die Lampen nicht als Nachtbeleuchtung sondern mit Bewegungsmeldern zu installieren. |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Thüngen beauftragt die Energieversorgung Lohr-Karlstadt mit der Beschaffung der 21 Leuchten (ohne Bewegungsmelder) mit dem vorgelegten Änderungsvorschlag.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1
| 7. | Glasfaserausbau im Markt Thüngen 2024; Ausbau (eigenwirtschaftlich) durch die Telekom; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Am 19.04.2022 fand ein Gespräch mit der Telekom (Herren Winter und Weigand) im Rathaus Zellingen statt. Dabei wurde mitgeteilt, dass die Telekom mit Hilfe der GlasfaserPlus GmbH (= ein Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Telekom und IFM Investors) den Markt Thüngen im Jahr 2024 eigenwirtschaftlich mit Glasfaser erschließen möchte. Der Ausbau erfolgt somit ohne eine Kostenbeteiligung durch den Markt Thüngen. Der Betrieb des Netzes erfolgt durch die Telekom.
Der Ausbau wäre ansonsten nur mit Hilfe respektive auf Grundlage der Bayerischen Gigabit-Richtlinie möglich gewesen. Dies aber mit Kostenbeteiligung durch die Kommune.
Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat bislang nur der Markt Zellingen dieses kostenneutrale Angebot von der Telekom bekommen.
Als Anlagen zur Beschlussvorlage sind im RIS
a) eine Präsentation zum Glasfaserausbau, sowie
b) der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung
angehängt.
Der nächste Schritt wäre nun der Abschluss einer sog. „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen dem Markt Thüngen und der GlasfaserPlus GmbH zum geplanten Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur im Gemeindegebiet Thüngen.
Bei Zustimmung durch den Marktgemeinderat zum Eigenausbau wird das laufende Verfahren in der Bayerischen Gigabitrichtlinie in Abstimmung mit dem Büro Dr. Först entsprechend angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der reinen Erschließungsmaßnahme entstehen dem Markt Thüngen keine Kosten. Lediglich bei den Anschlüssen für gemeindliche Liegenschaften könnten geringe Hausanschlusskosten entstehen (bei Hauszuführungen u.ä.).
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat Thüngen nimmt die o.g. Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis und beauftragt den 1.Bürgermeister o.V.i.A. die gemeinsame Erklärung zwischen dem Markt Thüngen und der GlasfaserPlus GmbH, Köln, zum geplanten Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur im Gemeindegebiet Thüngen zu unterzeichnen. Die Erklärung ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Thüngen nimmt die o.g. Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis und beauftragt den 1.Bürgermeister o.V.i.A. die gemeinsame Erklärung zwischen dem Markt Thüngen und der GlasfaserPlus GmbH, Köln, zum geplanten Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur im Gemeindegebiet Thüngen zu unterzeichnen. Die Erklärung ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 8. | Rechnungsgenehmigung; Gemeindeforst; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Für die Lieferung von Baumpflanzen zur Aufforstung (Ahorn, Buche, Nuss und Kirsche) incl. Pflanzarbeiten wurden von der Fa. Steingaesser & Comp., Miltenberg, 13.532,47 € brutto minus
2 % Skonto in Rechnung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2022 sind unter der Haushaltsstelle 8551.5170 Mittel in Höhe von 19.000,00 € bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 13.261,82 € brutto an die Fa. Steingaesser & Comp., Miltenberg, im Nachhinein zu.
Diskussionsverlauf:
Marktgemeinderat Patrick Druschel wollte wissen, um wie viele Pflanzen es sich hierbei handelt.
Lt. Rechnung sind es ca. 5.000 Stück
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 13.261,82 € brutto an die Fa. Steingaesser & Comp., Miltenberg, im Nachhinein zu.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 9. | Bekanntgabe von Auftragsvergaben |
Sachverhalt:
Folgende beide Vergaben werden hiermit öffentlich gemacht:
Die Versorgungsleitungen in der Unteren Buchenhölle sollen laut Marktgemeinderatsbeschluss vom 12.04.2021 erneuert werden.
Der Marktgemeinderat Thüngen beauftragt die mindestnehmende Firma August Ullrich GmbH, August-Ullrich-Straße 25 in 97725 Elfershausen mit der Erneuerung der Versorgungsleitungen in der Unteren Buchenhölle zum Bruttopreis von 766.552,60 € laut Angebot vom 22.04.2022.
Im Kleinkindbereich Kindergarten Thüngen, ist im östlichen Teil der Freifläche kein ausreichender Sonnenschutz für die Krippenkinder vorhanden.
Der Marktgemeinderat Thüngen beauftragt die Firma Sauer Sonnenschutztechnik, Hirschfeld 1, 97753 Karlstadt, für die Errichtung der Gelenkarmmarkise im Kleinkindbereich Kita Thüngen, zu einem Preis von 12.988,85 € brutto laut Angebot vom 27.04.2022.
Abstimmungsergebnis o. A.
| 10. | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
a) Termine
Nächste Marktgemeinderatssitzung
und gleichzeitig Bauausschusssitzung 23.05.2022
Schulverbandssitzung 24.05.2022
Jugend- und Kulturausschuss 30.05.2022
b) Schilder am Friedhof
Die Schilder am Friedhof wurden angebracht.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 11. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Sitzungsunterlagen
Um sich gut auf die Sitzungen vorzubereiten, bittet Marktgemeinderatsmitglied Sebastian Heidenfelder zukünftig um frühzeitigere Übergabe der Sitzungsunterlagen.
b) Sitzungen im Rathaussaal
Marktgemeinderat Patrick Druschel wünscht, die Sitzungen wieder in den Rathaussaal zu verlegen.
Wenn keine externen Besucher geplant sind und gemäß Tagesordnungspunkte auch keine größere Anzahl an Gästen zu erwarten ist, werden die Sitzungen zukünftig wieder im Rathaussaal stattfinden.
c) Schafshoffest an Christi Himmelfahrt (Vatertag)
Marktgemeinderat Michael Dienst informiert über die Veranstaltung am Vatertag im Schafhof, welche von der SPD bewirtet wird. Er bitte den Marktgemeinderat um Unterstützung.
d) Beleuchtung Brunnen in der Binsfelder Straße
Marktgemeinderat Patrick Druschel fragt nach, ob der Brunnen in der Binsfelder Straße (Anwesen Schmidt-Finger) wieder beleuchtet werden könnte.
1. Bürgermeister Lorenz Strifsky wird Kosten hierfür einholen.
e) Informationen mit Gemeinderats-E-Mails
Marktgemeinderat Patrick Druschel hat die letzten Gemeinderatsmails nicht erhalten.
1. Bürgermeister Lorenz Strifsky wird die Sache überprüfen.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 12. | Sitzungsniederschrift vom 04.04.2022 (KUTH) und 11.04.2022; Genehmigung |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.04.2022 (KUTH) ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2022 mit folgenden Änderungen:
Seite 8 Punkt 7
Anstelle 1. Bürgermeister Lorenz Strifsky muss 2. Bürgermeister Wolfgang Hess eingetragen werden.
Seite 8 Punkt 7a
In den letzten drei Wochen………………
…………Teilabschnitt der Binsfelder Straße (etwa im Bereich Hausnummer 6-12) die Erneuerung…..
Abstimmungsergebnis: 12 : 0