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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 11. Juli 2024

am Donnerstag, 11. Juli 2024 im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, den Kämmerer der Gemeinde Herrn Julian Popp, den Biberbeauftragten MSP Herrn Gerd Reimer, die Bauhofmitarbeiter Dominik Kitz und Bruno Schmitt, Herrn Tischler von der Main-Post, die Schriftführerin Sandra Gerhard sowie die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Der Gemeinderat Andreas Stark ist entschuldigt.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Sitzungsniederschrift vom 13.06.2024;

Genehmigung

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2024 ohne Änderung

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Der Gemeinderat Michael Eisenbacher enthält sich der Abstimmung, da er an der Sitzung nicht anwesend war.

2.

Gewässer 3. Ordnung, Biberaktivitäten an der Retz;

Information durch den Biberbeauftragten des Landkreises MSP, Herrn Gerd Reimer

Sachverhalt:

Der Vorsitzende begrüßt den Biberbeauftragten des Landkreises Main Spessart Herrn Gerd Reimer und bittet ihn, den Anwesenden seine Aufgaben zu erläutern. Bevor er ihm das Wort erteilt, bedankt er sich bei Herrn Reimer, dass er der heutigen Einladung gefolgt ist.

Herr Reimer stellt sich vor und teilt mit, dass er seit zweieinhalb Jahren als ehrenamtlicher Biberberater im Landkreis Main Spessart tätig ist und der Unteren Naturschutzbehörde unterstellt ist. Seine Aufgaben enthalten hauptsächlich beratende Funktionen, z. B. Präventivmaßnahmen durchführen; Rohre bei den Biberdämmen in Zusammenarbeit mit Gemeindearbeiter einbauen etc. Außerdem nimmt er Biberschäden (z. B. Feldfrüchte) auf und gibt dies an die Untere Naturschutzbehörde weiter. Wenn sich der Schaden über 50 Euro beläuft, kann eine Ausgleichszahlung aus dem sogenannten Biberfond beantragt werden. Der Freistaat leistet im Rahmen des Bibermanagements freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen für die von Bibern verursachten Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Je nach Schadensaufkommen wird eine Ausgleichsquote berechnet und im Folgejahr ausgezahlt, soweit noch Auszahlungsmittel im Rahmen des Ausgleichsfonds zur Verfügung stehen.

Herr Reimer betont, dass der Biber in Deutschland zu den besonders und streng geschützten Tieren zählt. Geldstrafen von bis zu 65.000 Euro können verhängt werden, wenn ein Biber gefangen, verletzt oder getötet wird. Auch das Zerstören eines Biberbaus steht unter Strafe.

Er erklärt, dass das Eingreifen in einen Biberbau oft zu größerer Bauaktivität des Bibers führt, da dieser in erster Linie seine Jungen schützen will.

1. Bürgermeister Karl Gerhard weist an dieser Stelle auf die immer höher werdende Biberausbreitung im Retztal und die damit verbundenen Mehrarbeiten (Dämme eingrenzen, beschädigte Bäume wegräumen etc.) der Gemeindearbeiter hin. Da die Gemeindearbeiter mit der Schadensbeseitigung stark beschäftigt sind, dankt er den beiden anwesenden Gemeindearbeitern für die Bewältigung dieser Zusatzaufgaben.

Er stellt konkret die Frage an Herrn Reimer, ob erfahrungsgemäß die Biberpopulation immer weiter steigt. Herr Reimer erklärt, dass ein Biber nach 3 Jahren geschlechtsreif ist und meist nur ein Jungtier pro Jahr überlebt. Nach 2 Jahren sucht sich ein Jungbiber ein neues Revier, wird aber meist von den bisherigen Revierinhabern tot gebissen. Die Länge eines Biberreviers beträgt ca. 500 m – 1 km in jede Richtung des Baches.

Aus diesen Gründen kommt seiner Meinung nach keine Überpopulation der Biber im Retztal zustande. Er schätzt, dass sich aktuell im Bereich des Retzstadter Retzgebietes 1 Population angesiedelt hat (ein Männchen und ein Weibchen) und es nicht mehr werden.

Herr Reimer betont, indem der Biber Dämme anlegt, verringert er die Fließgeschwindigkeit von Gewässern und gibt die Möglichkeit der Versickerung bei Starkregen/Hochwasser.

Er räumt ein, dass im Bachgebiet der Gemeinde Retzstadt erschwerte Bedingungen für das Bibermanagement aufgrund der in der Vergangenheit von Menschenhand veränderten Bachlaufes (Höhersetzung des natürlichen Bachlaufes) vorherrschen.

Er empfiehlt eine Renaturierung des Bachlaufes mit Verlegung ins Tal. Hierzu ist es seiner Meinung nach nötig, dass die Gemeinde die angrenzenden Grundstücke von den jetzigen Besitzern abkauft. Außerdem ist es möglich, betroffene Stellen an der Bachseite zum Tal hin mit Baustahlmatten zu sichern.

Aus dem Gremium kommen einige Fragen an Herrn Reimer auf. Er fasst daraufhin folgende Möglichkeiten zu Bibermaßnahmen an der Retz zusammen:

Punktuell Baustahlmatten anbringen; Rohre auf richtigen Niveau anbringen; Elektrolitze anbringen (nicht wo Publikumsverkehr herrscht); Bach tiefer verlegen.

Er erklärt, dass der Biber weiterhin als Nahrungsquelle im Zeitraum von Herbst bis Frühjahr Bäume fällen wird, da er nur im Sommer ausreichend Gras zum fressen vorfindet. Um Bäume zu schützen, sollte hier eine Drahthose an den Bäumen angebracht werden (die Kosten hierfür, werden lediglich Privatpersonen von der Unteren Naturschutzbehörde erstattet).

Eine Biberentnahme stellt seiner Meinung nach auch nur eine kurzfristige Lösung dar, da die hierdurch entstehenden freien Gewässerabschnitte häufig durch abwandernde Jungbiber aus Nachbarrevieren wiederbesetzt werden. Er sieht im Landkreis Main Spessart keinen Bedarf um Biber zu entnehmen.

1. Bürgermeister Karl Gerhard dankt Herrn Reimer für seine Ausführungen und verabschiedet diesen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3.

Vergabe Erschließungsarbeiten Gewerbegebiet Point,

Behandlung Oberflächenwasser und Asphaltarbeiten Zufahrt; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Retzstadt hat mit Beschluss vom 06.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Point“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 09.04.2018 – 11.05.2018 stattgefunden.

In der Folgezeit erfolgten wesentliche Änderungen im Bebauungsplan, u. a. die Verlegung der bisherigen 20-KV Mittelspannungs-Freileitung (zur Versorgung des Schotterwerkes Schraud) als Erdleitung außerhalb des BPlan-Gebietes.

Sehr aufwändig war der zuletzt erfolgreiche Antrag an die Bundesnetzagentur zur Verlegung des Korridors für die SuedLink-Trasse, die vormals in unmittelbarer Ortsnähe mitten durch das BPlan-Gebiet „Point“ verlaufen sollte.

Der geänderte Entwurf des BPlan-Gebietes „Gewerbegebiet Point“ in der Fassung vom 21.06.2021 wurde vom 02.11.2021 – 03.11.2021 den Behörden vorgelegt.

Die weitere Fassung des BPlans „Gewerbegebiet Point“ vom 27.01.2022 wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 02.03.2022 bis 18.03.2022 zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Gemeinde Retzstadt hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 26.08.2022 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB örtsüblich bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig. Ebenso wurde an diesem Tag die dazugehörende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.

Mit der Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Point“ wurde gleichzeitig seitens des Landratsamtes ein Wasserrechtsverfahren zum Einleiten von Niederschlagswasser aus den betroffenen Flächen des Gewerbegebietes in den Retzbach gefordert.

Die Gemeinde Retzstadt beauftragte daraufhin das Ing. Büro Auktor, Würzburg, mit der Umsetzung dieser Planung. Das Ing. Büro Auktor konnte in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, dem Landratsamt Karlstadt, Abteilung Wasserrecht und der VG-Zellingen diese Planung erfolgreich abschließen.

Am 21.05.2024 erhielt die Gemeinde Retzstadt den Bescheid zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „Point“ auf den Grundstücken Fl.Nr. 1861, 1862,1863 und 1863/1.

Diese Erlaubnis ist zunächst befristet bis zum 31.05.2044.

Mit den heute zu beschließenden Auftragsvergaben soll diese Maßnahme zur vorbildlichen ökologischen Behandlung des Niederschlagswassers im Gewerbegebiet „Point“ nun auch umgesetzt werden.

Nachrichtlich:

Der TOP 4 der heutigen Tagesordnung betrifft ebenso diese o. g. Maßnahme.

Die Gemeinde Retzstadt hat in diesem Jahr auch bereits die Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet „Point“ mit der Pflanzung von 44 Apfelbäumen mit „alten“ Apfelsorten unten am Hönig umgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen:

Investitionen zur Erschließung des Gewerbegebietes sind im lfd. Haushalt berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag I:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Vergabe der Arbeiten für das Oberflächenwasser, einschließlich der Herstellung der Sedimentationsanlage an die mindestnehmende Firma Engelhaupt, Mittelsinn zum Bruttopreis von 88.655,-- € zu vergeben.

Beschlussvorschlag II:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Vergabe der Asphaltarbeiten für den Zufahrtsbereich an die mindestnehmende Firma Engelhaupt, Mittelsinn zum Bruttopreis von 23.205,-- € zu vergeben

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Karl Gerhard zeigt den Anwesenden anhand von Bauplänen des Ing. Büros Auktor die geplante Erstellung des Regenrückhaltebeckens mit der Oberflächenwasserbehandlung.

Nach Beratung ergehen folgende Beschlüsse

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Vergabe der Arbeiten für das Oberflächenwasser, einschließlich der Herstellung der Sedimentationsanlage an die mindestnehmende Firma Engelhaupt, Mittelsinn zum Bruttopreis von 88.655,-- € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Die Gemeinderätin Regina Röthlein und der Gemeinderat Michael Eisenbacher enthalten sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Vergabe der Asphaltarbeiten für den Zufahrtsbereich an die mindestnehmende Firma Engelhaupt, Mittelsinn zum Bruttopreis von 23.205,-- € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Die Gemeinderätin Regina Röthlein und der Gemeinderat Michael Eisenbacher enthalten sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

4.

Vergabe Erschließungsarbeiten Gewerbegebiet Point,

Regenrückhaltebecken und Graben;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende teilt den Anwesenden mit, dass die Firma Agrarservice May ein Angebot für die Herstellung des notwendigen Regenrückhaltebeckens und Grabens für Oberflächenwasser in Höhe von brutto 26.144, 30 € abgegeben hat.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt beschließt die Vergabe der Herstellung eines Regenrückhaltebeckens mit Grabens an die Firma Agrarservice May GmbH & Co. KG, Retzstadt zum Bruttopreis von 26.144,30 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Die Gemeinderätin Regina Röthlein und der Gemeinderat Michael Eisenbacher enthalten sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

5.

Rechnungsgenehmigung; hier Agrarservice May;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende erklärt, dass die hier geleisteten Arbeiten eilig zu erfolgen hatten, da die Fa. Engelhaupt kostenfrei Erdaushub angeliefert hat. Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt genehmigt die vorliegende Rechnung der Firma Agrarservice May, Retzstadt über Erd- und Baggerarbeiten in Höhe von brutto 18.708,29 €.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Die Gemeinderätin Regina Röthlein und der Gemeinderat Michael Eisenbacher enthalten sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

6.

Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Markt Zellingen;

22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Bürgersolarpark Markt Zellingen" im Parallelverfahren;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Markt Zellingen plant den Flächennutzungsplan zu ändern und den o. g. Bebauungsplan aufzustellen, um ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auszuweisen. Das Planungsgebiet liegt nordöstlich vom Markt Zellingen in der Gemarkung Retzbach auf den Flurnummern 4838, 4759 und 4793 mit der Bezeichnung „Espenloh“ und umfasst 9,73 ha. Es befindet sich zudem zwischen der Gemarkung Retzbach und der Gemeinde Retzstadt und somit westlich der Flurlage „Burgstall“ der Gemarkung Retzstadt. Mit den Anlagen können jährliche Strommengen von ca. 9 Millionen kWh erzeugt werden, wodurch das Ziel, erneuerbare Energien auszubauen, unterstützt wird. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Retzstadt nicht berührt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Markt Zellingen“ für Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine Einwendungen.

Diskussionsverlauf:

Auf Wunsch des Gremiums zeigt 1. Bürgermeister Karl Gerhard eine Luftbildaufnahme der geplanten Fläche. Er teilt mit, dass diese Fläche vom Ortsgebiet Retzstadt aus nicht einsehbar ist.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Markt Zellingen“ für Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

7.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Erhebungsbögen Nahwärme

1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass am 12.07.2024 die Frist für die Rückgabe der Erhebungsbögen Nahwärme abläuft.

Er teilt mit, dass insgesamt 592 Eigentümer von Wohnhäusern und Bauplätzen in Retzstadt angeschrieben wurden.

Hiervon gab es zum heutigen Stand 267 Rückläufer. Dies entspricht 45,1 % und diese sind wie folgt aufzuteilen:

Variante 1

sofortiges Interesse an Nahwärme

15,7 %

Variante 2

zu früh, erst zu späteren Zeitpunkt

18,4 %

Variante 3

kein Interesse

11,0 %

Es geht der Appell an die Retzstädter, falls noch nicht geschehen, den Fragebogen bitte in den nächsten Tagen noch abgeben.

b) ILE Auftaktveranstaltung

1. Bürgermeister Karl Gerhard bittet das gesamte Gremium um Teilnahme an der ILE Auftaktveranstaltung am 31.07.2024 um 18:00 Uhr in Margetshöchheim.

c) Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Grundschüler

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob bereits Mahnahmen/Überlegungen bezüglich des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern ab 01.08.2026 stattfinden. Der Vorsitzende informiert, dass zunächst die Erstklässler im Schuljahr 2026/27 und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung haben.

In der Verwaltung der VG laufen lt. Herrn Julian Popp derzeit bereits Bedarfsermittlungen und Informationsbeschaffungen bezüglich dieser Thematik.

d) Auswaschungen Bankett

Ein Gemeinderat informiert, dass bei der Straße Richtung Hallengebiet/3 Wegen die Bankette rechts aufgrund des Starkregens ausgespült sind. Er regt an, in diesem Bereich eventuell über eine längerfristige Lösung (Pflastersteine) nachzudenken.

e) Dorf App

3. Bürgermeister Thomas Happ teilt mit, dass aktuell in der Dorf App die News Beiträge vom Innenministerium überlagert werden und somit eigene Beiträge untergehen.

Laut Betreiber soll dieser Problematik zeitnah Abhilfe geschaffen werden. Eventuell werden die Beiträge vom Innenministerium künftig in einen anderen Reiter(Blaulicht) übertragen.

f) Ferienprogramm

Die Gemeinderätin Regina Röthlein informiert, dass fast alle Vereine eine Rückmeldung zum Ferienprogramm bei ihr abgegeben haben. Es konnten wieder 16 Programmpunkte zusammen-gestellt werden. Diese werden in der nächste Woche im Mitteilungsblatt und der App veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:45 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.