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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken" am Montag, 8. Juni 2026

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

Verbandsvorsitzender Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest. Auf Nachfrage bestehen keine Einwände gegen die Tagesordnung.

Vorsitzender Hemmelmann geht in kurzen Worten auf das heutige Ende seiner 6jährigen Amtszeit ein. Er übergibt den Vorsitz - bis zur Wahl des neuen Verbandsvorsitzenden - an den geschäftsleitenden Beamten, Herrn Wolfgang Pfister.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1. Wahl des neuen Verbandsvorsitzenden

Sachverhalt:

Der Leiter der Geschäftsstelle erläutert das weitere Procedere.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Die Verbandsversammlung kann einen weiteren Stellvertreter wählen.

Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren, sind sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds, auf die Dauer dieses Amts gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie gewählt sind, bis zum Amtsantritt des neugewählten Verbandsvorsitzenden weiter aus.

Es wird geheim abgestimmt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Haben im ersten Wahlgang drei oder mehr Bewerber die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet das Los, welche Bewerber in die Stichwahl kommen.

Hat ein Bewerber die höchste, zwei oder mehr Bewerber die gleiche nächsthöhere Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los, wer von diesen in die Stichwahl mit dem Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl kommt.

Es wird ein Wahlausschuss gebildet mit:

• Herrn Wolfgang Pfister, Leiter der Geschäftsstelle

• Herrn Michael Wegner, stellv. Leiter der GS

• Frau Selina Rützel, Kämmerin.

Auf Nachfrage stimmen die Verbandsmitglieder der Besetzung des Ausschusses zu.

Es wird um Wahlvorschläge gebeten:

Erster Bürgermeister Stefan Wohlfart schlägt Herrn Ersten Bürgermeister Arno Mager aus Leinach vor.

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann schlägt sich selbst vor.

Anschließend wird mittels der vorbereiteten Stimmzettel einzeln und nacheinander von den Mitgliedern der Verbandsversammlung die geheime Wahl durchgeführt.

Der Wahlausschuss zählt das Ergebnis aus und stellt wie folgt fest:

Es wurden 14 gültige Stimmzettel abgegeben.

Herr Arno Mager wurde mit 12 zu 2 Stimmen zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt. Die beiden Einzelstimmen fielen auf Herrn Herbert Hemmelmann.

Herr Mager nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

2. Vereidigung des neuen Verbandsvorsitzenden

Sachverhalt:

Das älteste Mitglied aus der Verbandsversammlung, Herr Werner Küffner vom Markt Zellingen nimmt dem neuen Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes, Herrn Mager - analog respektive im Gleichklang mit den Regelungen bei der Vereidigung der Bürgermeister bzw. den Ratsmitgliedern - den Diensteid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Herr Mager übernimmt anschließend den Vorsitz in der Verbandsversammlung.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3. Beschlussfassung über die Zahl der Stellvertreter

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung kann aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden wählen.

Beschlussvorschlag:

Für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird aus der Verbandsversammlung ein Stellvertreter gewählt (wie bisher).

Beschluss:

Für die Wahlzeit 2026 / 2032 wird aus der Verbandsversammlung ein Stellvertreter gewählt (wie bisher).

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

4. Wahl des neuen Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden

Sachverhalt:

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.

Die Verbandsversammlung kann einen weiteren Stellvertreter wählen (siehe TOP 3).

Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren, sind sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds, auf die Dauer dieses Amts gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie gewählt sind, bis zum Amtsantritt des neugewählten Verbandsvorsitzenden weiter aus.

Es wird geheim abgestimmt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Haben im ersten Wahlgang drei oder mehr Bewerber die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet das Los, welche Bewerber in die Stichwahl kommen.

Hat ein Bewerber die höchste, zwei oder mehr Bewerber die gleiche nächsthöhere Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los, wer von diesen in die Stichwahl mit dem Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl kommt.

Es wird ein Wahlausschuss gebildet mit:

• Herrn Wolfgang Pfister, Leiter der Geschäftsstelle

• Herrn Michael Wegner, stellv. Leiter der GS

• Frau Selina Rützel, Kämmerin.

Der Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge:

Verbandsmitglied Michael Heßdörfer schlägt Herrn Ersten Bürgermeister Stefan Wohlfart vor.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Anschließend wird mittels der vorbereiteten Stimmzettel einzeln und nacheinander von den Mitgliedern der Verbandsversammlung die geheime Wahl durchgeführt.

Der Wahlausschuss zählt das Ergebnis aus und stellt wie folgt fest:

Es wurden 13 gültige Stimmzettel abgegeben. 1 Stimmzettel war ungültig.

Herr Stefan Wohlfart wurde mit 13 zu 1 Stimmen zum neuen stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt. 1 Stimme war ungültig.

Herr Stefan Wohlfart nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

5. Vereidigung des neuen Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden

Sachverhalt:

Da Herr Wohlfart nahtlos sein Amt als stellvertretender Verbandsvorsitzender fortführt, ist keine erneute Vereidigung notwendig.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6. Festsetzung der Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden den Vorsitz.

Die Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden muss für die Wahlzeit 2026 / 2032 neu festgelegt werden.

Die aktuelle monatliche nicht dynamisierte Entschädigung liegt…

  1. beim ersten Vorsitzenden bei 320,00 €, sowie
  2. beim Stellvertreter bei 80,00 €.

Herr Wohlfart schlägt für die neue Höhe der monatlichen (jetzt) dynamisierten Entschädigung einen Betrag von 500,00 € vor. Er begründet dies mit den anstehenden großen Aufgaben im Verband. Zum einen die Thematik um die notwendige Erteilung der sog. gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis mit den daraus resultierenden baulichen Veränderungen. Des Weiteren die evtl. Neuanschlüsse des Ortsteiles Duttenbrunn im Markt Zellingen, sowie des Marktes Thüngen.

Finanzielle Auswirkungen:

…auf den Haushalt des Verbandes.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt, die Aufwandsentschädigung für den ersten Vorsitzenden für die ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 auf monatlich … festzusetzen. Dies mit entsprechender Dynamisierung.

Diskussionsverlauf:

Es erfolgt Diskussion zur Höhe der Entschädigung. Verbandsmitglied Herbert Hemmelmann schlägt einen Betrag in Höhe von 350,00 € vor.

Beschluss:

Herr Wohlfart stellt den weitestgehenden Antrag mit 500,00 € monatlich zur Abstimmung.

Die Verbandsversammlung beschließt, die Aufwandsentschädigung für den ersten Vorsitzenden für die ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 auf monatlich 500,00 € festzusetzen. Dies mit entsprechender Dynamisierung.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

Auf Grundlage der KommZG in Verbindung mit Art. 49 GO hat der neu gewählte Verbandsvorsitzende an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

7. Festsetzung der Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt wieder der neue Verbandsvorsitzende den Vorsitz.

Die Aufwandsentschädigung des stellv. Verbandsvorsitzenden muss für die Wahlzeit 2026 / 2032 neu festgelegt werden.

Die aktuelle monatliche nicht dynamisierte Entschädigung liegt…

  1. beim ersten Vorsitzenden bei 320,00 €, sowie
  2. beim Stellvertreter bei 80,00 €.

Herr Mager schlägt für die neue Höhe der monatlichen (jetzt) dynamisierten Entschädigung einen Betrag von 150,00 € vor.

Finanzielle Auswirkungen:

…auf den Haushalt des Verbandes.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt, die Aufwandsentschädigung für den stellv. Vorsitzenden für die ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 auf monatlich … festzusetzen. Dies mit entsprechender Dynamisierung.

Beschluss:

Herr Mager stellt den Antrag mit 150,00 € monatlich zur Abstimmung.

Die Verbandsversammlung beschließt, die Aufwandsentschädigung für den stellv. Vorsitzenden für die ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 auf monatlich 150,00 € festzusetzen. Dies mit entsprechender Dynamisierung.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

Auf Grundlage der KommZG in Verbindung mit Art. 49 GO hat der neu gewählte, stellvertretende Verbandsvorsitzende an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

8. Festsetzung der Entschädigung der Mitglieder in der Verbandsversammlung (Sitzungsgeld); Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Verbandsräte erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung des Zweckverbandes ein Sitzungsgeld.

Ausnahme:

Kein Sitzungsgeld erhalten die geborenen Verbandsräte (1.Bürgermeister) und die geborenen Stellvertreter (2. bzw. 3. Bürgermeister im Vertretungsfall!).

Die Höhe des Sitzungsgeldes muss für die Wahlzeit 2026 / 2032 neu festgelegt werden. In der abgelaufenen Wahlzeit wurde ein Sitzungsgeld von 20,00 € pro Sitzung ausgezahlt.

Finanzielle Auswirkungen:

…auf den Haushalt des Verbandes.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt, das Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 - wie oben erläutert - auf … je Sitzung festzusetzen.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, das Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband für die neue Wahlzeit 2026 / 2032 - wie oben erläutert - auf 30,00 € je Sitzung festzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

9. Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf Grundlage der bestehenden Verbandssatzung soll die Jahresrechnung / Haushaltsrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss nach den Vorgaben der KommZG bzw. der GO örtlich geprüft werden.

Der Ausschuss ist aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden. Er besteht (bisher) aus 6 Mitgliedern. Jede Kommune stellt (bisher) ein Mitglied.

Beschlussvorschlag:

Zu Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes werden folgende Personen bestellt:

1. Bürgermeister Thomas Benkert - Erlabrunn

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann - Himmelstadt

1. Bürgermeister Arno Mager - Leinach

1. Bürgermeister Jürgen Winkler - Retzstadt

2. Bürgermeisterin Karen Heußner - Thüngersheim

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart - Zellingen

Der Vorsitzende wird durch die Mitglieder im Ausschuss bestimmt.

Anmerkung:

Der neue erste Verbandsvorsitzende kann nicht Mitglied des Ausschusses sein.

Diskussionsverlauf:

Da der neue erste Verbandsvorsitzende nicht Mitglied des Ausschusses sein kann, rückt für Herrn Arno Mager Herr Mathias Dörrie aus Leinach nach.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Zusammensetzung des Ausschusses wie vorgeschlagen. Dies mit einer Änderung (Mager / Dörrie).

Zum Vorsitzenden des Ausschusses wird zunächst Herr 1.Bürgermeister Thomas Benkert vorgeschlagen. Herr Benkert lehnt dies aber ab. Anschließend wird Herr 1.Bürgermeister Jürgen Winkler vorgeschlagen (er hat seine Zustimmung signalisiert).

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

Es erfolgt weitergehend Abstimmung unter den 5 Mitgliedern des Ausschusses (der Vorgeschlagene wählt nicht mit / ist auch heute nicht anwesend / hat aber seine Zustimmung erteilt).

Abstimmungsergebnis: 5 : 0

Somit ist Herr Winkler zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.

10. Neuerlass der Verbandssatzung / Geschäftsordnung; Information / Vorbereitung

Sachverhalt:

Die aktuell bestehende Verbandssatzung des Zweckverbandes muss überarbeitet werden. In der vergangenen Wahlzeit 2020 / 2026 wurden 5 Änderungen beschlossen, welche in eine Neufassung einfließen müssen.

Bis zur nächsten Sitzung der Verbandsversammlung gilt daher die noch bestehende Satzung weiter.

Des Weiteren fließen die in der heutigen Sitzung beschlossenen Punkte zu den verschiedenen Themen in die neue Satzung ein.

Von Seiten der Geschäftsleitung wird vorgeschlagenen die neue Satzung klar zu strukturieren und in eine Entschädigungssatzung und eine Geschäftsordnung aufzuteilen.

Mit der Einladung zur nächsten Sitzung wird die Geschäftsleitung einen ersten Entwurf ausarbeiten und an die Mitglieder versenden.

Wichtige Punkte sind künftig:

Umsetzung des Ratsinformationssystems (RIS)

Einladungen mit Anlagen konsequent digital

Umsetzung der elektronischen Signatur uvm.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung nimmt die o.g. Ausführung zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf:

Zur Thematik „RIS“ wird auf Nachfrage erklärt, dass die konkrete Einladung zur Sitzung auch per Post versandt wird. Die Mitteilung respektive Information zu den Inhalten der Tagesordnungspunkte mit Anlagen erfolgt jedoch ab sofort über das RIS.

Des Weiteren wird von Seiten der Geschäftsleitung Herrn Wolfgang Pfister mitgeteilt, dass die finanztechnische Betreuung des Verbandes (Aufstellung des Haushaltsplanes mit Bewirtschaftung und Rechnungslegung etc.) weiterhin bewährt durch Frau Selina Rützel aus der Finanzverwaltung erfolgt.

Die Verbandsversammlung nimmt die o.g. Ausführung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: o. A.

11. Zweckverband Klärschlammverwertung Main-Tauber-Aisch (ZKMTA); Information

Sachverhalt:

Hierzu informiert der ehemalige erste Vorsitzende Herbert Hemmelmann über den aktuellen Sachstand zur Mitgliedschaft beim neu gegründeten Verband (Suche nach Kooperationspartner / Verfahrensunterschiede etc.).

Er weist auf die Informationsfahrt am 26.06.2026 nach Schwandorf hin. Des Weiteren auf die Sitzung des Verbandes am 20.07.2026 im Rathaus Würzburg.

Ergänzt werden die Ausführungen durch Herrn Thomas Hemmelmann und dem neuen ersten Vorsitzenden Arno Mager.

Wichtig für die heutige Sitzung ist die Neubestellung der beiden gesetzlichen Vertreter aus dem AZV.

Dies wie folgt (Vorschlag):

1. Vertreter - der neue Verbandsvorsitzende des AZV, Herr 1.Bgm. Arno Mager

Erster Stellvertreter - 1.Bgm. Thomas Benkert

Zweiter Stellvertreter - 2.Bgm.`in Karen Heußner

2. Vertreter - der stv. Verbandsvorsitzende des AZV, Herr 1.Bgm. Stefan Wohlfart

Erster Stellvertreter - 1.Bgm. Jürgen Winkler

Zweiter Stellvertreter - Verbandsrat Werner Küffner.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung nimmt die o.g. Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Bestellung der einzelnen Vertreter mit Stellvertretung wie oben genannt zu.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung nimmt die o.g. Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Bestellung der einzelnen Vertreter mit Stellvertretung wie oben genannt zu.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

12. Sitzungsniederschrift vom 02.03.2026; Genehmigung

Beschluss:

Die Verbandsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2026 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

2 Enthaltungen

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag der Verbandsversammlung noch nicht zur Genehmigung vor.