Die Versammlung der Jagdgenossen hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 u.a. folgenden Beschluss gefasst:
1. Verwendung Jagdschilling:
Der Jagdvorsteher schlägt der Versammlung vor, den Jagdschilling weiterhin für Heckenschnitt und Wegebau zu verwenden, vgl. § 14 Abs. 3 S. 2 der Genossenschaftssatzung. Weiterhin soll auch zum Ausgleich von Wildschäden der eingerichteten Rücklage ein weiterer Betrag zugeführt werden.
Die Versammlung stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.