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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates

am Donnerstag, 21. Juli 2022 im Mehrzweckraum des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Schriftführerin Sandra Gerhard, die Kämmerin der Gemeinde Retzstadt Anna Gehrig sowie Herrn Ernst Schneider von der Main-Post und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Der Gemeinderat Jan Schier und die 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler sind entschuldigt.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Sitzungsniederschrift vom 23.06.2022 und BARE 07.07.2022;

Genehmigung

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2022 ohne Änderung

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Die Gemeinderätin Regina Röthlein und der Gemeinderat Tim Krautmann enthalten sich der Abstimmung, da sie in der Sitzung nicht anwesend waren.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 07.07..2022 ohne Änderung

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

2.

Kindergarten Retzstadt, Beschaffung der Container für die temporäre Erweiterung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Über den vorrübergehende Bedarf des Kindergartens Retzstadt wurde in der Sitzung vom 06. Mai 2021 beraten und am 20. Mai 2021 beschlossen.

Mittels Stellungnahme der Kinderfachaufsicht vom 27.10.2021 wird eine Übergangslösung für die kommenden vier Jahre genehmigt. Am bestehenden Eingang des Gebäudes ist ein Windfang zu ergänzen, um einen wettergeschützten Übergang zwischen den Räumen zu gewährleisten. Dadurch können die WC-Anlagen im Hauptgebäude durch die Kinder und das Personal genutzt werden. Eine extra Auslagerung in Containern ist daher nicht zwingend notwendig.

Eine Bedarfsanerkennung ist außerdem in zwei Jahren (2023) anhand einer erneuten Bedarfsermittlung zu überprüfen.

Aufgrund eines vorübergehenden zusätzlichen Bedarfs macht die Anmietung der Räume eine Bauinvestition entbehrlich.

Der Kämmerei liegen folgende Fördervoraussetzungen vor:

Die Anmietung von Räumen für den Betrieb bedarfsnotwendiger Kindertageseinrichtungen kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus Nr. 9.3 FAZR – Anmietung von Räumen.

Um nun einen Antrag bei der Regierung zwecks Förderung für die Auslagerung einer Regelgruppe in sechs Containern stellen zu können, wird unter anderem ein Gemeinderatsbeschluss benötigt, welcher der Durchführung des Vorhabens zustimmt.

Erst nach Einreichung der notwendigen Unterlagen kann eine Fördersumme von der Regierung in Aussicht gestellt werden.

Die Höhe der Zuweisung beträgt 30 v. H. der förderfähigen Jahresmiete.

Der Förderung wird ein Mietpreis (Kaltmiete brutto) von höchstens 7,50 € pro m² und eine Mietdauer von höchstens 5 Jahren zugrunde gelegt (hier: 4 Jahre aufgrund Stellungnahme der Kinderfachaufsicht). Verkürzt sich die der Förderung zugrunde gelegte Mietdauer, sind die Fördermittel anteilig zu erstatten.

Die Kaltmiete brutto beträgt gemäß Angebot vom … €. Somit errechnet sich eine Förderung in Höhe von … € bei einem Höchstsatz von 7,50 €/m².

Eine aus unvorhersehbaren Gründen erforderliche Verlängerung der Mietdauer über diesen Zeitpunkt hinaus begründet keine Verlängerung der Mietförderung.

Gemäß Nr. 9.3 FAZR wird die tatsächlich angemietete Nutzfläche, höchstens die nach dem Raumprogramm der FAZR empfohlene Fläche, gefördert. Ein entsprechendes Raumprogramm nach heutigen Erfordernissen wurde durch die Kinderfachaufsicht zugeschickt. Danach wurde entsprechend geplant (6 Container).

Das Mietverhältnis soll voraussichtlich ab dem Monat Dezember 2022 beginnen.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat vergibt die Beschaffung der 6 Container für die temporäre Erweiterung des Kindergarten Retzstadt an die mindestnehmende Firma OPTIRENT Mobilraum-Mietservice GmbH, Bergneustadt.

Die Container werden hierfür zum Preis von monatlich 3.424,-- € brutto für 48 Monate angemietet.

Ergibt 164.352,-- € und zusätzliche Einmalkosten in Höhe von 9.789,- €. Insgesamt demnach 174.141,-- €. Dazu kann eine Förderung in Höhe von maximal 48.180,-- bei der Regierung von Ufr.

beantragt werden.

Die Container werden hierfür zum Preis von 193.188,-- € gekauft. Hier ist keine Förderung möglich.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende informiert, dass von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen bei fünf Firmen zwecks Containerbeschaffungen angefragt wurde. Es wurden daraufhin drei Mietangebote und zwei Kaufangebote bei der Gemeinde Retzstadt abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Optirent GmbH aus Bergneustadt.

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen bezüglich der Entscheidung, ob die Miet- oder Kaufvariante bevorzugt werden sollte.

Im Gemeinderat werden beide Varianten ausführlich diskutiert. Einige Mitglieder vertreten die Meinung, dass zwar ein Restrisiko bestehen würde, falls die Container tatsächlich nach 4 Jahren wieder entfernt werden müssten. Allerdings würden die Container aufgrund der steigenden Inflationsrate vermutlich nach 5 Jahren einen höheren Verkaufswert erzielen, als die jetzige Höhe der Förderung bei der Mietvariante. Einige Gemeinderatsmitglieder merken an, dass laut aktuellen

Prognosen steigende/gleichbleibende Kinderzahlen erwartet werden und demnach auch nach 4 Jahren noch eine Verwendung der Container nötig wäre.

Hierzu merkt der Kindergartenbeauftrage Michael Eisenbacher an, dass laut Kindergartenleitung aufgrund der schon bekannten Kinderzahlen definitiv in den nächsten 4 Jahren eine

3. Regelgruppe notwendig ist und auch danach weiterhin Verwendung (u.a. Stauraum) für die Container bestehen würde.

Auch eine bauliche Variante zur Kindergartenerweiterung wird vom Gremium diskutiert. Hierzu merkt der Vorsitzende an, dass ein Baubeginn hierfür noch sehr lange dauern und der finanzielle Rahmen für eine bauliche Variante sehr hoch ausfallen würde.

Ein Gemeinderat fragt an, ob schon eine Kostenaussage bezüglich des Windfangs/Übergang besteht. Der Vorsitzende teilt mit, dass diese bisher noch nicht vorliegt.

Die Kämmerin der Gemeinde Retzstadt, Frau Anna Gehrig, weist zu der Thematik Miet-Kaufvariante der Container auf folgendes hin:

Die Kosten für den Kauf der Mietcontainer sind aktuell nicht im Haushalt eingeplant. Auch die Projekte Dorfladen und MSP 7 sind noch nicht komplett ab finanziert.

Jedoch sind sowohl die Miet- als auch die Kaufvariante der Container möglich. Dadurch ist aber mit einer angespannten Haushaltslage, insbesondere zum Jahrsende, zu rechnen.

Nach der sehr ausführlichen Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt die Beschaffung der 6 Container für die temporäre Erweiterung des Kindergartens Retzstadt an die mindestnehmende Firma OPTIRENT Mobilraum-Mietservice GmbH, Bergneustadt.

Die Container werden hierfür zum Preis von 193.188,-- € gekauft. Hier ist keine Förderung möglich.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

3.

Halbjahresbericht 2022 der Kämmerei, Information

Zu diesem TOP ist die Kämmerin Anna Gehrig anwesend.

Sachverhalt:

Zu diesem Punkt ist die Kämmerin Frau Gehrig anwesend. Sie stellt den Halbjahresbericht zum Stichtag 30.06.2022 vor.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Anna Gehrig.

Anhand einer Präsentation zeigt Frau Gehrig den Gesamthaushalt mit den Solleinnahmen- und ausgaben zum 12.07.2022. Sie weist daraufhin, dass zum heutigen Stand ein positives Ergebnis am Jahresende erwartet wird.

Weiterhin geht sie auf die Kassenlage, die steuerlichen Einnahmen und Ausgaben, die Personalkosten und den bisherigen Vollzug des Investitionsprogrammes ein.

Abschließend erläutert Frau Gehrig noch die aktuellen Projekte der Kämmerei.

1. Bürgermeister Karl Gerhard dankt Frau Gehrig für die ausführliche und auch fristgerechte Ausarbeitung.

Abstimmungsergebnis: o. A.

4.

Öffentliches WLAN, Vertragsverlängerung; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Retzstadt hat am Rathaus und am Dorfgemeinschaftshaus kostenfreies WLAN (Energy to go) eingerichtet. Momentan wird das WLAN über eine Mietvariante bezogen, die Kosten belaufen sich monatlich auf 330,08 € brutto.

Das WLAN wird über Accesspoints bereitgestellt, an den beiden Standorten sind jeweils zwei installiert. Der bestehende Standort am Dorfgemeinschaftshaus soll nun noch um einen Accesspoint erweitert werden. Insgesamt wären dann 5 Accesspoints in Reztstadt an zwei Standorten vorhanden.

Nachdem die Vertragslaufzeit von 4 Jahren abgelaufen ist, hat die Energie ein neues Angebot zur Weiterführung des öffentlichen WLANs vorgelegt.

Die monatlichen Kosten für 5 Accesspoints belaufen sich ab dem 01.08.2022 sodann nur noch auf 130,90 € brutto. Hinzu kommen einmalig 178,50 € für die Einführung einer eigenen SSID an allen Standorten.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das öffentliche WLAN sind auf der HHSt. 3600.6321 eingeplant.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt einer Vertragsverlängerung ab dem 01.08.2022 für das öffentliche WLAN mit der Energieversorgung Lohr-Karlstadt gemäß dem Angebot vom 09.06.2022 zu.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende teilt mit, dass zu diesem TOP von der 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler der Hinweis kam, dass im Bürgertreff nicht genügend Empfang vorhanden ist, um mit mehreren Geräten gleichzeitig das Internet zu nutzen. Dies wäre aber besonders bei Schulungsveranstaltungen nötig. Es wird hierfür um eine Erweiterung eines weiteren Accesspoint im Bürgertreff gebeten.

Ein Gemeinderat bittet darum, eine Auswertung für die Nutzung des Datenvolumens anzufordern, um festzustellen, in wieweit das öffentliche WLAN in Retzstadt genutzt wird.

Nach ausführlicher Diskussion, spricht sich der Gemeinderat dafür aus, aufgrund der Einheitlichkeit nur in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde (u.a. Bürgertreff, Feuerwehrhaus) öffentliches WLAN anzubieten.

Ein Gemeinderat regt an, dies an den entsprechenden Gebäuden mit einem Hinweisschild erkenntlich zu machen.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer Vertragsverlängerung ab dem 01.08.2022 für das öffentliche WLAN mit der Energieversorgung Lohr-Karlstadt gemäß dem Angebot vom 09.06.2022 zu.

Mit der Ergänzung:

Das Gebäude Bürgertreff soll um einen weiteren Accesspoint erweitert werden.

Die monatlichen Kosten für die insgesamt 6 Accesspoints belaufen sich somit auf brutto 171,36 €.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

5.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Wasserentnahmestelle / Zisternen Befüllung

Ein Gemeinderat wurde von einem Bürger angesprochen, inwieweit das Verbot von Befüllungen von Zisternen von der Gemeinde vertreten wird.

Der Vorsitzende teilt mit, es bestehe seit Jahren Konsens zwischen der Gemeinde und den Bürgern, dass von der Gemeinde keine Kanalgebühren erhoben werden, wenn man Regenwasser in seine hauseigene Zisterne einleitet und z. Bsp. für die WC-Spülung verwendet. Bei einer Zisternen Befüllung mit Quellwasser von der Retz, wird aber Fremdwasser dem Kanalsystem zugeführt. Dies ist ausdrücklich untersagt.

b) Asphaltschäden Ortsdurchfahrt MSP 7

Ein Gemeinderat weist daraufhin, dass die Ortsdurchfahrt MSP 7 einige Asphaltschäden / Fahrrillen aufweist.

In diesem Zusammenhang teilt der Vorsitzende mit, dass im Oktober die Asphaltdecke der Kreisstraße MSP 7 zwischen Retzbach und Retzstadt erneuert wird und in diesem Zeitraum eine Straßensperrung mit Umleitungen erfolgt.

c) Aktion Energie Sparen

Aus der Mitte des Gemeinderates kommt die Frage, ob in Retzstadt geplant ist, auch Maßnahmen für das Energiesparen pro aktiv einzuleiten.

Der Vorsitzende nimmt die Anfrage auf und teilt mit, dass schon Maßnahmen, wie die Umstellung auf LED Beleuchtung, gelaufen sind. Es kann hier sicher noch mehr getan werden.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Ernst Schneider und Anna Gehrig und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:40 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Niederschrift lag dem Gremium noch nicht zur Genehmigung vor.