Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen widerruft die Allgemeinverfügung vom 05.06.2023, veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 16.06.2023 (Seite 2) für die Zukunft.
Somit ist das Verbot – unter Beachtung der weiterhin geltenden gesetzlichen Vorschriften – ab sofort aufgehoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer geraten wird und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.
Bei länger andauernder Trockenheit und zunehmender Waldbrandgefahr behält sich die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vor, ein erneutes Verbot von offenem Feuer auszusprechen.
Eine entsprechende Bekanntmachung würde umgehend auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und im Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.