Die dem wasserrechtlichen Verfahren zugrunde liegenden Planunterlagen und der wasserrechtliche Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 04.07.2024 mit der Rechtsbehelfsbelehrung sind gem. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG i.V.m. Art. 69 Satz 2 BayWG zwei Wochen zur Einsichtnahme (ab Montag den 05.08.2024) beim Markt Zellingen auszulegen. Die Unterlagen können während der Dienststunden, jeweils von 08 Uhr bis 16 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26 97225 Zellingen, Zimmer-Nr. 29 Bauamt 2. OG, eingesehen werden.
Die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Marktes Zellingen unter www.markt-zellingen.de veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.