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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Marktes Zellingen

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2025

Der Marktgemeinderat Zellingen hat die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

I.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Markt Zellingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

a)

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt des Marktes nicht vorgesehen.

b)

Der Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 3

a)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 14.063.530 € festgesetzt.

b)

Verpflichtungsermächtigungen nach dem Wirtschaftsplan der Versorgungsbetriebe werden auf 1.056.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b) für die sonstigen Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

§ 5

a)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf 1.600.000,00 € (wie im Vorjahr) festgesetzt.

b)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Versorgungsbetriebe wird auf 400.000,00 € (wie im Vorjahr) festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Zellingen, den 01.08.2025

Stefan Wohlfart
1. Bürgermeister

II.

Mit Schreiben vom 22.07.2025, Az. 21–027.0.21-25 hat das Landratsamt Main-Spessart die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Kreditaufnahme und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Versorgungsbetriebe Zellingen erteilt.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 7, bei Frau Rössler).

Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe Art. 65 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 GO, in der ab 01.04.2018 geltenden Fassung).